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Private Krankenversicherung - Beitragsrückerstattung

Private Krankenversicherung - Beitragsrückerstattung

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Beitragsrückerstattung erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Beitragsrückerstattung

In der privaten Krankenversicherung werden unterschiedlich hohe und zum Teil auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung, oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung.

Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Tarif oder die zu einem Gewinnverband zusammengeschlossenen Tarife im abgelaufenen Versicherungsjahr einen Überschuss erzielt haben. Es handelt sich hierbei um eine Gewinnbeteiligung im weiteren Sinne.

Die erfolgsunabhängige (garantierte) Beitragsrückerstattung ist eine Versicherungsleistung, die nicht vom Überschuss abhängt. Beträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung werden außerdem dazu verwandt, notwendige Beitragserhöhungen zu mildern, extreme Erhöhungen zu vermeiden oder die Beiträge älterer Versicherter herabzusetzen.

Tipp
Aber: Die Private Krankenversicherung entscheidet von Jahr zu Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe in welchen Tarifen Beitragsrückerstattung gewährt wird.

Die Verwendung der Beitragsrückerstattung kann in ganz unterschiedlicher Form erfolgen. Dabei gibt es entweder eine Direktauszahlung oder die Zahlung von Einmalbeträgen für Beitragssenkungen oder zur Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen.

Für eine Direktauszahlung gibt es folgende Möglichkeiten:
Kleiner grüner Haken Die Direktauszahlung bleibt Jahr für Jahr konstant hoch, bezogen auf den gesamten schadenfreien Vertrag, einzelne Personen oder Tarife.
Kleiner grüner Haken Innerhalb des ambulanten, stationären und Summentarifs gibt es unterschiedlich hohe Zahlungen.
Kleiner grüner Haken Die Beitragsrückerstattung wird bei mehrjährigem schadenfreien Verlauf progressiv gesteigert.
Kleiner grüner Haken Zur dauerhaften Beitragsreduzierung wird ein Bonus gewährt (Tarifbonus).

Die Rückerstattung von Beiträgen an den Versicherungsnehmer aus einer privaten Krankenversicherungspolice wird versichererabhängig gewährt, wenn im abgelaufenen Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. In der Regel werden in den Versicherungsbedingungen übliche Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen hiervon ausgenommen. Als Beitragsrückerstattung ist hier die teilweise Erstattung bereits gezahlter Monatsbeiträge zur Krankenvollversicherung und auch der Krankenzusatzversicherung zu verstehen. Die anteilige Beitragsrückgewähr wird Versicherungskunden gewährt, wenn der Versicherte über einen gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen hat. Bei der Beitragsrückerstattung wird zwischen der erfolgsunabhängigen und der erfolgsabhängigen Rückerstattung unterschieden.

Die erfolgsunabhängige und auch vertraglich garantierte Rückerstattung wird als Pauschalleistung nur von sehr wenigen Versicherungsunternehmen angeboten. Durch die Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen hat nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherte einen direkten und vertraglich gesicherten Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung (BRE) und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens in diesem Jahr. Diese vertraglich garantierte Pauschalleistung wird also im Gegensatz zu der üblichen (erfolgsabhängigen) Beitragsrückerstattung unabhängig vom Geschäftserfolg des Versicherers gezahlt.

In Anlehnung an die Regelung zum Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung bieten einige wenige Versicherer auch im Krankenversicherungsbereich einen jährlich steigenden Rabatt, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen werden (Leistungsfreiheitsrabatt). Dieser Leistungsfreiheitsrabatt kann über einen längeren Zeitraum einen hohen Betrag ausmachen. Er wird ähnlich wie in der Kfz-Versicherung bei einer Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen auch nur stufenweise reduziert.

Die meisten Versicherer bieten die erfolgsabhängige Beitragsrückzahlung an. Der Versicherer muss dafür ausreichende Überschüsse erwirtschaftet haben, damit weiterhin die Beitragsrückerstattung überhaupt vorgenommen werden kann. Der Versicherungsnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Rückerstattung, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Versicherers, die Leistung ist nicht vertraglich garantiert.

Fast alle privaten Krankenversicherungen nutzen diese Art der Beitragsrückerstattung. Sie sind damit in ihrer Entscheidung frei, ob für das vergangene Kalenderjahr eine Rückvergütung erfolgt oder nicht. In der Regel werden die PKV-Unternehmen die in Aussicht gestellten Rückzahlungen vornehmen, denn der positive Marketingeffekt für die weitere Gewinnung neuer Kunden, als auch die mögliche Verärgerung von Bestandskunden, sollte nicht unterschätzt werden.

Die Zahlung der Beitragsrückerstattung kann als Barauszahlung, als einmalige Beitragssenkung oder als eine langfristige Beitragssenkung vorgesehen sein. Einige Krankenversicherer setzen die liquiden Mittel aus der Beitragsrückerstattung auch ein, um gegenüber ihren Kunden zu begründen, dass so eine notwendige Beitragserhöhung geringer ausfällt oder sogar ganz vermieden wird.

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versicherungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss des Versicherers. Die Höhe dieser Rückstellung zeigt den Wert der Ansprüche aller Versicherungsnehmer auf eine Beitragsrückerstattung am jeweiligen Bilanzstichtag. Zahlungen an die Versicherungsnehmer reduzieren entsprechend den zurückgestellten Betrag. Die gesetzliche Grundlage für die Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist der § 56a VAG. Die für die Überschussbeteiligung der Versicherten bestimmten Beträge sind, soweit sie den Versicherten nicht unmittelbar zugeteilt wurden, in eine Rückstellung für Beitragsrückerstattung einzustellen. Die der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugewiesenen Beträge dürfen nur für die Überschussbeteiligung der Versicherten einschließlich der vorgeschriebenen Beteiligung an den Bewertungsreserven verwendet werden.

Die Höhe einer in Aussicht gestellten Beitragsrückerstattung durch die Private Krankenversicherung sollte aber kein wirklich bedeutendes Entscheidungskriterium für oder gegen ein Angebot sein. Sie kommt nur in Betracht, wenn auf medizinische Leistungen verzichtet wird. Und hierin liegt auch ein latentes Risiko für den Patienten. Es kommt immer wieder zu Situationen, in denen Patienten den erforderlichen Gang zum Arzt scheuen oder gar völlig unterlassen, weil sie diese aus Gründen der Beitragsrückerstattung nicht gefährden wollen. Der Versicherer kann die Beitragsrückgewähr für das nächste Versicherungsjahr reduzieren oder ganz einstellen. Man sollte als Vermittler die Beitragsrückerstattung nicht bei der Berechnung der Nettobelastung einberechnen, indem man von einer automatischen Reduzierung der jährlichen Prämienbelastung durch die Inanspruchnahme bzw. Gewährung einer Beitragsrückerstattung ausgeht. Das kann so sein - muss aber nicht.

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