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Private Krankenversicherung - Selbstbeteiligung

Private Krankenversicherung - Selbstbeteiligung

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Selbstbeteiligung erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Selbstbeteiligung

Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken.

Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sogenannte Kompakttarife mit Selbstbeteiligung entwickelt.

Am Markt werden verschiedene Selbstbeteiligungssysteme angeboten:
Kleiner grüner Haken Selbstbeteiligung in Euro pro Person und Jahr
Kleiner grüner Haken Selbstbeteiligung mit einem festen Prozentsatz
Kleiner grüner Haken Mischselbstbeteiligung mit absolutem und prozentualem Selbstbehalt.

Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die Einsparung von Verwaltungskosten, da Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen.

Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung eine größere Bedeutung als für Arbeitnehmer. Denn während Angestellte einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, müssen der Selbstständige und Freiberufler für die Beitragszahlung voll aufkommen.

Deshalb macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung hier im Zusammenspiel mit der Beitragsrückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen besonders bemerkbar.

Der Selbstbehalt gilt i. d. R. pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die PKV Unternehmen mehrere Formen anbieten:
Kleiner grüner Haken Kleinschadentarife mit 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR Selbstbeteiligung
Kleiner grüner Haken Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB.
Dabei beschränkt sich die Selbstbeteiligung ausschließlich auf den ambulanten Bereich.
Kleiner grüner Haken Prozentualer Selbstbeteiligung z. B. 20 Prozent, oftmals maximiert auf 1.000 EUR
Kleiner grüner Haken SB über alle Tarife im ambulanten, stationären und Zahnbereich, so genannte Kompakttarife.

Hinweis
Der Wechsel zu einem anderen Private Krankenversicherung Anbieter sollte wohlüberlegt werden. Denn derzeit entfallen noch die gebildeten Alterungsrückstellungen beim Versichererwechsel, da sie nicht mitgegeben werden können.

Bei verschlechtertem Gesundheitszustand muss man außerdem mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen bis hin zur Nichtversicherbarkeit rechnen.

Tipp
Es sollte auch geklärt werden, ob der neue Versicherer für bisher übernommene Arzneimittel und Behandlungsmethoden aufkommt, damit nicht nach dem Versichererwechsel Auseinandersetzungen entstehen.

Die Private Krankenversicherung bietet im Tarif meist die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung (SB), die das Kostenbewusstsein der Versicherten erhöhen und zu einer Reduzierung des Beitrags zur privaten Krankenversicherung führen sollen, da sich für den Versicherer die Verwaltungskosten verringern.

Des Weiteren haben Tarife mit einer Selbstbeteiligung einen günstigeren Schadenverlauf, und der Kunde hat eher die Möglichkeit, die Beitragsrückerstattung in schadenfreien Versicherungsjahren in Anspruch zu nehmen.

Selbstbeteiligungen rechnen sich insbesondere für Selbstständige, die den Krankenversicherungsbeitrag ohne Arbeitgeberzuschuss finanzieren müssen. Da Angestellte nur den halben Beitrag zur Krankenversicherung, aber die volle Selbstbeteiligung zu tragen haben, ist bei ihnen ein sehr hoher Selbstbehalt nicht zu empfehlen. 200 bis 1.200 EUR pro Jahr ist eine übliche Selbstbeteiligungsvariante für Angestellte.

Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes kann ein niedrigerer Selbstbehalt, sowohl für Selbstständige, als auch für Arbeitnehmer, sinnvoll sein, da durch den höheren Beitrag ggf. auch höhere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden können, die sich steuermindernd auswirken.

Die private Krankenversicherung hat, je nach Tarif, folgende Selbstbeteiligungsvarianten:

Absolute Selbstbeteiligung
Prozentuale Selbstbeteiligung
Prozentuale Selbstbeteiligung mit Maximum
Fallbezogene Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung kann sich auf das gesamte Spektrum (ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Bereich) beziehen oder nur auf einzelne Teile. Auf das gesamte Spektrum bezieht sich die Selbstbeteiligung häufig bei Kompakttarifen. Durch die Einführung der Pflicht zur Versicherung, darf ein Private Krankenversicherung Tarif nur noch eine max. SB in Höhe von 5.000 EUR beinhalten. Andernfalls würde der Tarif nicht der Pflicht zur Versicherung genügen.

Grundsätzlich vermindert eine Selbstbeteiligung im Tarif den Beitrag. Gerade bei Arbeitnehmern ist eine solche Selbstbeteiligung nicht immer sinnvoll. Gerade wenn der Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgeschöpft wird (der Private Krankenversicherung Beitrag somit 558,46 EUR in 2012 unterschreitet) ist eine Reduzierung der SB sinnvoll. Der Arbeitgeber beteiligt sich dann nämlich zu 50 % am Beitrag, nicht aber an einer Selbstbeteiligung. Diese ist zwar steuerlich gesehen auch Aufwand, macht aber gerade dann keinen Sinn.

Auch ist die steuerliche Auswirkung zu betrachten. Ein Wechsel/ Eine Entscheidung für einen niedrigen SB (somit einen höheren Beitrag) kann sich durchaus rechnen. Da der Beitrag (anteilig je nach Tarif) steuerlich berücksichtigt wird (seit dem 01.01.2010 im Sinne des Bürgerentlastungsgesetzes) sind die niedrigeren Selbstbeteiligungsstufen sinnvoll.

Bevor man sich für eine Selbstbeteiligungsstufe entscheidet, sind die Auswahlkriterien für eine Private Krankenversicherung zu beachten und es müssen zunächst Entscheidungen und eine Tarifauswahl getroffen werden. Daher ist die Entscheidung für eine SB-Stufe auch davon abhängig, was der Versicherer überhaupt in dem ausgewählten Tarif anbietet.

Ein Wechsel der Selbstbeteiligungen (sofern mehrere Stufen in dem Tarif angeboten werden) ist (fast) jederzeit möglich. Dabei sind aber einige Grundsätze zu beachten.

Kleiner grüner Haken Ein Wechsel von einer höheren in eine niedrigere Selbstbeteiligungsstufe ist eine Leistungsverbesserung, welcher im Private Krankenversicherung Vergleich mehr zahlt und bedarf somit einer neuen Risikoprüfung. Ausgenommen hierbei ist die Nutzung von Optionsrechten. Diese sichern zu bestimmten Terminen einen Wechsel auch ohne neue Gesundheitsprüfung. Fällt eine solche Prüfung negativ auf, so kann die Private Krankenversicherung einen solchen Wechsel mit einem (neuen oder erhöhten) Risikozuschlag versehen oder aber ablehnen.

Kleiner grüner Haken Hingegen ist der Wechsel in eine höhere SB-Stufe eine so genannte Leistungsverschlechterung. Also ist diese auch ohne Gesundheitsprüfung möglich und hat in der Regel einen geringeren Beitrag zur Folge. Ein Weg zurück in die alte, kleinere SB ist eine Verbesserung und macht eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Kleiner grüner Haken Im Rahmen der Beitragsanpassung kann der Versicherer auch eine Selbstbeteiligung erhöhen. Eine Garantie, dass die SB so bleibt wie diese heute abgeschlossen wurde, gibt es somit nicht.

Kleiner grüner Haken Eine Selbstbeteiligung sollte immer bezahlbar sein. Nicht nur der einfache, sondern mindestens der zweifache Selbstbeteiligungsbetrag sollte an Liquidität vorhanden sein. Bei einer Erkrankung über den Jahreswechsel oder einer chronischen Erkrankung muss diese unter Umständen im Dezember und gleich im Januar wieder aufgebracht werden.

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