Private Krankenversicherung für Angestellte
Als Angestellter und Arbeitnehmer können Sie in die private Krankenversicherung wechseln, sobald diese das Jahresbruttogehalt von 62.550 Euro erreichen, bzw. überschreiten. Die privaten Krankenversicherungen versuchen mit einer sich verbreitenden Aufnahmegarantie für Angestellte den Vorwurf der Rosinenpickerei zu entkräften. Dieser beinhaltet die Unterstellung oder Annahme, dass nur die guten Risiken versichert würden. Hier gelangen Sie zum Private Krankenversicherung Vergleich für Angestellte
Einige PKV Unternehmen bieten teilweise seit Jahren vereinfachte garantierte Aufnahmemöglichkeiten für die Personengruppe der Beamten an. Seit 1987 für Beamtenanfänger, seit 2005 für gesetzlich versicherte Beamte und deren angehörige sowie Versorgungsempfänger. Dies wird jetzt von immer mehr Anbietern auf die interessante Zielgruppe der Angestellten ausgeweitet. Für Angestellte und deren Familienangehörige besteht, unabhängig von Vorerkrankungen in den ersten sechs Monaten ab Versicherungsfreiheit (bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze), die Wechselmöglichkeit von der GKV zur PKV und damit die Aufnahmemöglichkeit bei einigen privaten Krankenversicherern.
Zugangsvoraussetzungen:
Leistungsausschlüsse sind nicht vorgesehen.
Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
Aber bei eventuell erforderlich werdenden Risikozuschlägen werden diese auf 30% der Grundprämie begrenzt.
Wahlleistungen können eingeschlossen werden.
Aufnahmegarantie gilt auch für Familienangehörige, die bisher über die Familienversicherung der GKV versichert waren.
Berufseinsteiger erhalten die sofortige Aufnahmegarantie.
Arbeitsplatzwechsler erhalten ebenso die sofortige Aufnahmegarantie.
Anbieter der Aufnahmegarantie (Stand 01.11.2013):
Debeka
Pax-Familienfürsorge
Signal Iduna
Deutscher Ring
Dem Vernehmen nach prüfen derzeit noch weitere PKV Anbieter die Öffnung ihrer Tarife.
Ziel dieser strategischen Ausrichtung einiger Krankenversicherungsunternehmen ist es dabei offenbar den Vorwurf der sog. Rosinenpickerei zu entkräften und Argumente für die weitere Existenzberechtigung der PKV zu sammeln. Gleichzeitig handelt es sich um ein gutes Verkaufsargument im Kampf um neue Kunden und Marktanteile.
Für viele Angestellte und Arbeitnehmer, welche in die Private Krankenversicherung wechseln können, stellt sich oftmals die Frage, für welchen Anbieter sie sich entscheiden sollen.
Jetzt beginnt die große und zumeist sehr zeitaufwändige Recherchearbeit entweder im Internet, oder bei verschiedenen Versicherungsagenturen vor Ort. Trotz allem können gerade bei einem so komplexen Gebiet, wie die Private Krankenversicherung (PKV) leicht Fehler entweder durch den falsch gewählten Tarif, oder zu geringe Leistungseinschlüsse, gemacht werden.
Gerade wenn es um die Absicherung Ihrer Gesundheit und der Ihrer Familie geht, sollten Sie auf Kompromisse bezüglich des Leistungsumfanges verzichten, nur um Beiträge einsparen zu können.
Viele Angestellte und Arbeitnehmer werden sich fragen,
Lohnt sich eigentlich der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte?
Generell lohnt sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte vor allem dann, wenn Sie beim Eintritt in die Private so jung, wie möglich und gesund sind.
Haben Sie schwere Vorerkrankungen, leiden an einer dauerhaften Erkrankung, oder gehören anderen Risikogruppen an, die nur gegen enorme Beitragsaufschläge versicherbar sind, empfehlen wir Ihnen, in der GKV zu bleiben, da, wenn Sie überhaupt in ein privater Versicherer aufnimmt, die Beiträge durch Risikozuschläge so hoch liegen würden, die in der Gesetzlichen gehen.
Welche Vorteile bietet die private Krankenversicherung?
Teffen diese vorgenannten Punkte nicht auf Sie zu, ergeben sich für Sie durch den Wechsel in die PKV eine Reihe von Vorteilen, die Ihnen gegenüber der GKV geboten werden.
Darüberhinaus bietet die Private Krankenversicherung für Angestellte gesonderte Tarife an. Je nach Versicherer werden unterschiedliche Wahlleistungen angeboten, mit denen Sie Ihren Versicherungstarif an Ihren Lebensstandard, oder Ihre jeweilige Lebenssituation anpassen können.
Desweiteren werden ebenfalls je nach Anbieter unterschiedliche Selbstbehaltsstufen angeboten, teilweise bis zu 3.000,- Euro, die Sie im Jahr für eventuell entstandene Kosten, beispielsweise durch Arzt,- und Zahnarztbesuche, Apotheken Rechnungen ect. selber tragen müssen.
Jedoch besteht der Vorteil, das je höher Sie Ihren Selbstbehalt wählen, dieser sich auf die Beiträge auswirken und diesen erheblich senken lassen kann.
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung für Angestellte für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung für Angestellte verzichtet in der Krankheitskostenvollversicherung ausdrücklich auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Dies gilt auch für eine separate Krankentagegeldversicherung, für die kein Anspruch auf Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber besteht. Der Versicherer hat jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn lediglich eine Krankenhaustagegeld-, eine Krankheitskostenteil Versicherung oder beides vereinbart ist.
Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich innerhalb des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet. Zu den durch die Private Krankenversicherung erstattungsfähigen Kosten für Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. So fallen die Erstattungen für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion, Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus.
Der Private Krankenversicherung steht für diesen Fall kein Gegenkündigungsrecht zu. Ein Gegenkündigungsrecht steht aber dem Versicherungsnehmer zu, wenn die Private Krankenversicherung die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife erklärt. In § 178h Abs. 3 VVG ist geregelt, dass bei einer altersbedingten Umtarifierung einer versicherten Person (z. B. Sohn oder Tochter) vom Kinder- zum Erwachsenentarif ein Versicherungswechsel durch eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen wird.
Der Versicherungsnehmer kann also seinen Krankenversicherer sofort nach Rechnungserhalt in Anspruch nehmen. In Fällen einer vereinbarten Selbstbeteiligung kann der VN allerdings auch abwarten, bis der Selbstbehalt überschritten worden ist. Oftmals werden Rechnungen erst zum Ende des Versicherungsjahres zur Erstattung eingereicht. Der BGH kam zu der Auffassung, dass die Klausel wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers so sehr einschränkt, dass sie den Vertragszweck gefährdet und deshalb gegen § 9 AGBG verstößt.
Unter Tarifumstufungen versteht man Vertragsveränderungen, bei denen ein bisheriger Tarif durch einen gleichartigen Tarif mit höheren, gleichwertigen oder niedrigeren Leistungen ersetzt wird. Als Tarifumstufung gilt aber auch die Veränderung innerhalb eines Tarifs der Private Krankenversicherung für Angestellte durch Umstufung auf eine andere Leistungsstufe. Ändert sich dadurch der Beitrag, so wird diesem das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter zugrundegelegt. Eine Anrechnung der bisherigen Versicherungsdauer auf die Wartezeiten kann erfolgen.
Grundsätzlich steht jedem Kunden das Recht zu, in einen Tarif mit ähnlichem oder geringerem Schutz zu wechseln. Sind Versicherte 60 Jahre und älter, muss die Private Krankenversicherung von sich aus bei jeder Beitragserhöhung konkrete Tarifwechselangebote offerieren. Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Unterbringung aufgrund Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung, Ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung, während der Mutterschutzzeit ect.
Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung der Private Krankenversicherung für Angestellte zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Patient erhält dann eine Mitteilung über die Versicherungsleistung. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.
Honorarabrechnungen, die mehr als das Doppelte des Üblichen ausmachen, könnten für die Private Krankenversicherung nichtig sein. Probleme mit der Einschätzung, ob das medizinisch notwendige Maß überschritten worden ist, gab es bislang vermehrt in folgenden Bereichen. Lasertherapie der Augen statt Brille oder Kontaktlinsen, Goldinlays bei Austausch von Amalgamfüllungen, Implantate beim Zahnersatz anstelle der einfachen Wiederherstellung der Kaufähigkeit von Prothesen. Das BGH-Urteil vom 23.06.1993, erklärte die Wissenschaftlichkeitsklausel für ungültig.
Wenn der Antragsteller den Versicherer über anzeigepflichtige Gefahren arglistig täuscht, kann die Private Krankenversicherung den Vertrag binnen Jahresfrist durch Anfechtung seiner Annahmeerklärung unwirksam machen. Bei der Antragstellung zu einem Krankenversicherungsvertrag enthält der Antrag unmittelbar vor dem für die Unterschrift vorgesehenen Raum einen Hinweis auf die sog. Schlusserklärungen. Diese sind Inhalt des Antrages und vor der Unterschriftsleistung vom Antragsteller bzw. den zu versichernden Personen zu beachten.
Neben dem Unterkunftszuschlag werden tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sind durch die Private Krankenversicherung erstattungsfähig, wenn die Gebühren der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegende Aufwendungen der Gebührenordnung angemessen sind.
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Private Krankenversicherung für Angestellte - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Private Krankenversicherung für Angestellte ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Private Krankenversicherung für Angestellte nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Private Krankenversicherung für Angestellte - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung für Angestellte setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung für Angestellte konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag
wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur
Prämienermäßigung zu verwenden.
Nachteile in der Private Krankenversicherung, Keine Beitragsfreiheit bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, Summenbegrenzungen bei Zahnersatz in den ersten Jahren je nach Tarif
möglich, Keine Kostenübernahme bei Kuraufenthalten für Unterkunft, Drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z. B. keine Vorversicherung vorliegt und keine
ärztliche Untersuchung durchgeführt wird, Keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten in Abhängigkeit vom Tarif (Auslandsreise Krankenversicherung
sinnvoll), Rechnungen müssen vorbezahlt werden.
Die in jungen Jahren noch nicht benötigten Beitragsteile werden in der Alterungsrückstellung angesammelt und dann im Alter entnommen. Für den
Versicherungsnehmer hat dieses Verfahren den Vorteil, dass der Beitrag von der mit dem Alter zunehmenden Krankheitsanfälligkeit unabhängig und somit
gleichbleibend ist. Jedoch sind dadurch Beitragserhöhungen, die sich aufgrund eines verbesserten Leistungsniveaus oder aus den gestiegenen Kosten im
Gesundheitswesen allgemein ergeben, nicht ausgeschlossen.
Infos zur Private Krankenversicherung
Das Angebot von Zusatzversicherungen reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu
Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der
Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der
Kombination mehrerer Leistungsarten.
Selbst bei Erkrankungen in EU-Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des
Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die GKV generell nicht. Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife
als Private Krankenversicherung angeboten. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu
vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif.
Nachteile der Private Krankenversicherung, Rechtsstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht durchgeführt, Vorherige Zustimmung bei stationärem Aufenthalt in einer
gemischten Anstalt unbedingt erforderlich, Restriktives Leistungsverhalten bei bestimmten Berufen und bezogen auf die medizinische Notwendigkeit,
Beitragsanpassungsproblematik im Alter nicht abschließend gelöst, Gefahr der Vergreisung von Tarifen aufgrund der Tarifvielfalt bei einigen Gesellschaften
gegeben.
Private Krankenversicherung für Angestellte
Hinsichtlich der psychotherapeutischen Behandlung ergibt sich bei den meisten Versicherern eine Einschränkung des Leistungsumfangs auf 20 Sitzungen im
Versicherungsjahr. Nach vorheriger Absprache mit der Private Krankenversicherung können teilweise darüber hinausgehende Leistungen erbracht werden. Einige Versicherer sehen
auch eine Staffelung der Kostenübernahme vor, z.B. bei bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent, von der 31. Sitzung an zu 80 Prozent, von der 61. Sitzung an zu
70 Prozent, soweit die Gebühren der Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Die Zuschläge für Verwaltungskosten werden als fester Zuschlag pro Tarif und Geschlecht verwendet. Dadurch soll eine Entlastung der älteren Versicherten
erreicht werden. Im Ausgleich hierzu wird die Belastung für die jüngeren Versicherten ansteigen. Dieser Entlastungs- bzw. Belastungs- und Umverteilungseffekt
ist je nach Private Krankenversicherung für Angestellte und Bestandszusammensetzung sehr unterschiedlich zu beurteilen. In hohen Altersgruppen wird wahrscheinlich eine Entlastung in größeren
Prozentsätzen erzielt werden können.
Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt
sind. Die Private Krankenversicherung leistet außerdem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil
keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei
der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der Private Krankenversicherung eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist in der PKV nicht
vorgesehen.
Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung
der Private Krankenversicherung abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung
und/oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in
aller Regel versucht, die entstandenen Lücken zu schließen.
Erhöht oder erweitert sich bei einer Vertragsänderung der Versicherungsschutz, so ist hinsichtlich der Wartezeiten Folgendes zu beachten. Erweiterung der
Versicherung um den Ersatz von Aufwendungen, die bislang nicht Gegenstand des Vertrages waren. Normalerweise wird die bisherige Versicherungsdauer nicht auf
die Wartezeiten angerechnet; die in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genannten Wartezeiten sind somit zu erfüllen. Wird der Vertrag hingegen nur
umgestellt kann die bisherige Versicherungsdauer angerechnet werden.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind ebenfalls wesentliche Vorschriften für die Private Krankenversicherung geregelt. Rechnungsgrundlagen für die substitutive Krankenversicherung,
insbesondere versicherungsmathematische Grundlagen wie Wahrscheinlichkeitstafeln, statistische Daten, Invaliditäts- und Krankheitsgefahr, Sterblichkeit,
Alters- und Geschlechtsabhängigkeit, Stornowahrscheinlichkeiten, Sicherheits- und sonstige Risikozuschläge sowie ein Rechnungszins in Höhe von höchstens 3,5
Prozent, Bildung einer Altersrückstellung.
Leistungsfreiheit der Private Krankenversicherung für Angestellte setzt voraus, dass die Obliegenheitsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorsätzliche
Obliegenheitsverletzung führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers. Jedoch besteht der Grundsatz, dass bei folgenloser Obliegenheitsverletzung
die Berufung auf Leistungsfreiheit nur zulässig ist, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, und den
VN der Vorwurf eines groben Verschuldens trifft.
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die
Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch
Vorlage von GKV-Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife für den
Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten
Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Veränderung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Tarifbeiträge
vom Versicherer überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Wenn ein Vertrag im Laufe eines Jahres beginnt, können tarifbezogene Ermäßigungen der SB zum Tragen kommen. Da die SB auch vom Arbeitgeber bis zu 500 EUR
steuerfrei übernommen werden kann, ist diese SB-Stufe auch für Arbeitnehmer interessant. Der Wechsel zu einer anderen Private Krankenversicherung für Angestellte, also Krankenversicherer,
sollte wohlüberlegt werden. Denn derzeit entfallen noch die gebildeten Alterungsrückstellungen beim Versichererwechsel, da sie nicht mitgegeben werden
können.
Eine Besonderheit der Private Krankenversicherung gegenüber anderen Versicherungssparten ist hinsichtlich des Versicherungsfalls darin zu sehen, dass es sich um einen sog. gedehnten
Versicherungsfall handelt. Die Krankheit und damit die mit ihr zusammenhängende Heilbehandlung bzw. die Arbeitsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit sind
Tatbestände, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können, z. B. bei chronischen Erkrankungen. Für jeden Versicherungsfall ist in der PKV
entscheidend, dass der Beginn die Leistungspflicht des Versicherers fallen.
Private Krankenversicherung für Angestellte - Empfehlungen und Tipps
Die Gesundheitsreform im Jahr 2010 brachte erhebliche Erleichterungen mit sich, die den Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte um ein paar wesentliche Punkte vereinfachte.
Vor allem die Senkung des 3 Jahres Moratorium auf 1 Jahr ermöglicht es Arbeitnehmern und Angestellten schneller in die Private zu wechseln.
Eine weitere Voraussetzung für Angestellte und Arbeitnehmer in die Private Krankenversicherung wechseln zu können ist, dass die Versicherungspflichtgrenze von mindestens 62.550 Euro Brutto jährlich ununterbrochen ein Jahr lang erreicht wurde.
Wer sich für den Weg entscheidet, in die Private Krankenversicherung für Angestellte zu wechseln, sollte sich unbedingt ausreichend in einem persönlichem Gespräch mit einem Versicherungsmakler beraten lassen.
Lassen Sie sich mehrere Angebote von verschiedenen Gesellschaften anfertigen, die Sie miteinander vergleichen können. Egal, ob durch einen Vergleich, einer persönlichen Beratung, oder die Erstellung von Angeboten, Ihnen entstehen hierfür keinerlei Kosten.
Ab wann können Angestellte und Arbeitnehmer von der Privaten wieder zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln? Sollten Sie wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen, ist dies nur möglich, wenn das Jahresbruttogehalt wieder unter der Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro für 2025 liegt.
Die Änderungen die Dank der neuen Gesundheitsreform mitte des Jahres in Kraft getreten sind und ab 2011 gelten, bringt für viele Angestellte die Frage mit sich, ob und in wieweit sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung für sich lohnt. Einige Vorteile im Überblick, die Ihnen die privaten Versicherer bieten.
Bessere Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Zum einen macht sich der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte vor allen in den umfangreichen Inklusivleistungen und zum anderen durch die vielfach günstigeren Beiträge bemerkbar.
Müssen Sie als gesetzlich Versicherter sich durch den Abschluß von Zusatzleistungen aus der privaten Ihres Versicherungsschutz aufbessern, wie in folgender Tarifübersicht,
Basistarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 60% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Standard (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Komforttarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 100% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Wie auch bei Ärzten, so ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Apotheker mit wesentlich günstigeren Beiträgen verbunden, welche bestimmte Punkte wie der Selbstheilung berücksichtigt.
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