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PKV (Private Krankenversicherung)
Allgemeine Informationen über die PKV (Private Krankenversicherung)
Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland.
Die Private Krankenversicherung tritt einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen kann oder darf.
Während die gesetzliche Krankenkasse jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKV schon immer auf dem Individualversicherungs- oder auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die gesetzliche Krankenversicherung ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein.
Verbesserte Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)
Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif für freiwillig Versicherte zu entwickeln sowie Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs vorzusehen.
Eine gute private Krankenversicherung zum günstigsten Preis
Was genau ist die private Krankenversicherung und welche Leistungen sollte ein guter Anbieter erbringen? Die private Krankenversicherung ist eine Form der Personenversicherung. Grundlage des Versicherungsvertrages sind die Krankenversicherungsbedingungen und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Was leistet die private Krankenversicherung
Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten: freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung. Bei privat Zusatzversicherten richtet sich die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen nach dem mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarten Tarif.
Demnach können die Versicherungsleistungen auch begrenzt sein, wie zum Beispiel,
durch eine prozentual anteilige Erstattung der Kosten,
durch einen festen Höchstbetrag, etwa bei Einzelleistungen oder der jährlichen Gesamtleistung des Versicherers aus dem vereinbarten Tarif;
weiterhin kann die Leistung des Versicherungsunternehmens begrenzt sein durch den Steigerungssatz bezogen auf das Leistungsverzeichnis, etwa bei Operationen.
Zu beachten ist, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet PKV (Private Krankenversicherung)
Arztrechnungen müssen für die PKV (Private Krankenversicherung) bestimmte Spezifizierungen beinhalten, damit eine möglichst reibungslose Kostenabrechnung erfolgen kann. Name und Anschrift des behandelnden Arztes, Aufzählung der behandelten Erkrankungen und Beschwerden, Angabe der angewandten Gebührenordnung, Angabe der jeweiligen Gebührenordnungssätze und Steigerungssätze, Termin der Behandlung und Leistungserbringung. Der Versicherte erhält von seiner PKV (Private Krankenversicherung) bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vorab eine Kostenübernahmeerklärung. Dann braucht der Privatpatient nicht in Vorleistung zu treten.
Als Alternative zu den teureren Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich sowie sogenannten Kompakttarife mit SB entwickelt. Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Abschluß Ihres Vertrag können Sie die monatlichen Beitragsbelastungen senken. Am Markt werden verschiedene Selbstbeteiligungssysteme angeboten, Selbstbeteiligung in Euro pro Person und Jahr, Selbstbeteiligung mit einem festen Prozentsatz
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch Vorlage von GKV Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. PKV (Private Krankenversicherung) Tarife für den Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Der Versicherungsnehmer kann also seinen Krankenversicherer sofort nach Rechnungserhalt in Anspruch nehmen. In Fällen einer vereinbarten Selbstbeteiligung kann der VN allerdings auch abwarten, bis der Selbstbehalt überschritten worden ist. Oftmals werden Rechnungen erst zum Ende des Versicherungsjahres zur Erstattung eingereicht. Der BGH kam zu der Auffassung, dass die Klausel wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers so sehr einschränkt, dass sie den Vertragszweck gefährdet und deshalb gegen § 9 AGBG verstößt.
In der PKV (Private Krankenversicherung) besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes dürfen in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen. Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden. Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern.
Zum Leistungsumfang der PKV (Private Krankenversicherung) gehören Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des zuständigen Bundesinstituts allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht. Transporte und Fahrten bis zum nächsten erreichbaren Arzt und Fahrten zum und vom nächsten erreichbaren zuständigen Arzt sind bei Gehunfähigkeit versichert sowie zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. Nur wenige PKV (Private Krankenversicherung) Anbieter erkennen auch höhere Honorarrechnungen an.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die Kündigungsmöglichkeiten des VN der PKV (Private Krankenversicherung) in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch Vorlage von GKV Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit.
Leistungseinschränkung durch die PKV (Private Krankenversicherung) bei Behandlung durch Leistungserbringer, deren Leistung der Krankenversicherer nicht übernimmt, und nachdem er dies dem VN mitgeteilt hat, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, außer die versicherte Person lebt dort oder hält sich ohnehin dort auf, Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifmäßig erstattet.
Wenn der Antragsteller den Versicherer über anzeigepflichtige Gefahren arglistig täuscht, kann die PKV (Private Krankenversicherung) den Vertrag binnen Jahresfrist durch Anfechtung seiner Annahmeerklärung unwirksam machen. Bei der Antragstellung zu einem Krankenversicherungsvertrag enthält der Antrag unmittelbar vor dem für die Unterschrift vorgesehenen Raum einen Hinweis auf die sog. Schlusserklärungen. Diese sind Inhalt des Antrages und vor der Unterschriftsleistung vom Antragsteller bzw. den zu versichernden Personen zu beachten.
Für die PKV (Private Krankenversicherung) werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Tarif einen Überschuss erzielt haben.
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Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln
Die Möglichkeit, um in die PKV (Private Krankenversicherung) wechseln zu können besteht nur für bestimmte Personengruppen wie nachfolgend aufgeführt, für freiberuflich und selbstständig tätige Personen, Arbeiter, sowie Angestellte ab einem jährlichen Bruttojahreseinkommen von 62.550 Euro, Beamte die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind, für Studenten besteht die Möglichkeit in die studentische Krankenversicherung zu wechseln.
Bestimmte Personengruppen, wie Selbstständige, Freiberufler, oder Beamte besteht die Möglichkeit, sich privat versichern, bzw. in die Private Krankenversicherung wechseln. Aber auch Angestellte und Arbeiter deren Bruttojahresgehalt gemäß der aktuellen Jahresarbeitnehmer Entgeldgrenze für 2025 von 62.550 Euro erreicht wird, können sich privat versichern, bzw. von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechseln.
PKV (Private Krankenversicherung) Tarife für Ärzte, Apotheker und andere Mediziner
Für in medizinischen Berufen tätige Personen wie beispielsweise Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte, oder Heilpraktiker werden gesonderte Tarife angeboten, die eine mögliche Selbstbehandlung bzw. Selbstmedikation berücksichtigen.
Welche ist die beste und günstigste private Krankenversicherung
Um Ihnen einen kleinen Überblick der zur Zeit am Markt existierenden private Krankenversicherung Anbieter zu verschaffen, haben wir für Sie nachfolgend eine Übersicht der besten und am meist gewählten privaten Krankenversicherer zusammen gestellt. Die aufgeführten Bewertungen stellen ein Gesamtergebnis dar, welches sich aus mehreren Faktoren wie beispielsweise der Tarife und die darin enthaltenen Leistungen, die anfallende Beitragshöhe, dem Kundenservice.
So kann eine Gesamtbewertung zwar im gesamten Vergleich etwas geringer ausfallen, was daran liegt, das die angebotenen Leistungen sehr gut sind, jedoch durch die hohen Beiträge die negativen Bewertungskriterien überwiegen.
Wie den passenden PKV Tarif zum günstigen Beitrag finden
Wie können Sie jedoch den passenden Tarif mit bestmöglichen Leistungen und das zu einem günstigen Beitrag finden? Eine einfache und zeitsparende Möglichkeit bietet Ihnen ein Online Vergleich. Ein unabhängiger Berater ermittelt für Sie aus einer Vielzahl von Anbietern und deren angebotene Tarife auf Ihre Bedürfnisse optimierte Angebote erstellen und Ihnen so eine eine gute und günstige Private Krankenversicherung zu ermitteln, ohne das Sie auf wichtige Leistungen verzichten müssen.
Den richtigen Tarif für die PKV (Private Krankenversicherung) finden
Durch die vielfältigen Tarif- und Leistungskombinationen ermöglichen die privaten Kraankenversicherer gerade jungen Ehepaaren und Singles Ihre Beitragszahlung so gering wie möglich zu halten. Allerdings sollte man bedenken, das mit zunehmendem Alter die Beiträge steigen, egal ob jemand seine PKV (Private Krankenversicherung) jemals in Anspruch genommen hat, oder nicht.
Um für Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz zu möglichst günstigen Beiträgen zusammenstellen zu können, empfehlen wir Ihnen einen kostenlosen PKV (Private Krankenversicherung) Vergleich durchzuführen. Alle Versicherer gehen eben davon aus, das mit dem fortgeschrittenem Alter auch die Anfälligkeit von Erkrankungen steigt und somit ein höher finanzieller Kostenaufwand auf sie zukommt.
Um Ihre PKV (Private Krankenversicherung) also im Alter auch noch bezahlen zu können, sollten Sie unbedingt eine Altersrückstellung vereinbaren, bzw. diese in Ihren Versicherungsvertrag einbinden. So wird jeden Monat ein vorher vereinbarter Prozentsatz von Ihrem monatlichen Beitrag als Altersrückstellung zurückgelegt. Es empfiehlt sich daher nicht nur eine günstige PKV (Private Krankenversicherung) abzuschließen nur um Beiträge einzusparen, sondern achten Sie vor allem auf Leistungseinschlüsse, welche Ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht werden.
Viele PKV (Private Krankenversicherung) Anbieter erweitern und aktualisieren regelmäßig Ihre Leistungsangebote, was Ihnen als Verbraucher es so gut wie unmöglich macht, über den aktuellsten Stand des komplexen Marktes informiert zu sein.
Was heute noch günstig war, kann morgen schon teuer sein. Daher empfehlen wir Ihnen sich regelmäßig über einen PKV (Private Krankenversicherung) Vergleich zu die aktuell angebotenen Leistungen und zusätzlich möglichen Wahlleistungen zu informieren. Darüberhinaus erhöht sich bei vielen Verbrauchern die Lebenssituation, zum Beispiel durch Heirat, oder die Geburt eines Kindes.
In solchen Fällen sollte eine Aktualisierung Ihres Versicherungsschutz erfolgen, wie folgend aufgeführt,
Basistarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 60% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Standard (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Komforttarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 100% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Vorteile und Nachteile der privaten KV
Kann sich ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung nachteilig für Sie auswirken, welche Möglichkeiten gibt es, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren?
Der Wechsel in die privaten Krankenversicherung 2025 sollte daher wohl überlegt, sowie Vor- und Nachteile genau abgewogen werden. Denn hat man sich erstmal entschieden, 2025 in die private Krankenversicherung zu wechseln, so ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur mit einigen Hürden verbunden.
Dennoch, gerade bei Jungunternehmern, oder für junge Paare und Singles kann der Schritt in die Private Krankenversicherung erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Zum einen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV erheblich umfangreichere und bessere Leistungen als die Gesetzliche Krankenversicherung an und zum anderen sind die anfallenden Beiträge sehr gering. Darüberhinaus können je nach Tarif die gewünschten Leistungen frei zusammen gestellt und an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Welche Leistungen erbringt die Private Krankenversicherung
Die PKV (Private Krankenversicherung) bietet eine Reihe von Vorteilen und Leistungseinschlüssen gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen, die für sich sprechen, so zum Beispiel,
freie Arzt und Krankenhauswahl,
Übernahme von Heilpraktikerkosten,
wahlweise Einzel- Zwei- oder Mehrbettzimmer,
Behandlung durch Chefarzt,
Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten,
hohe Kostenübernahme für Zahnersatz,
Krankenhaus- und Krankentagegeldzahlungen,
Kostenübernahme für Brillen,
individuell konfigurierbare Tarifmöglichkeiten und Leistungseinschlüsse,
In Einzelfällen werden Kosten für alternative Heilmethoden erstattet
Je nach Tarifart sind im Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung folgende Leistungen oder zusätzlich hinzubuchbar prozentual eingeschlossen,
Ambulante Behandlungsleistungen,
Stationäre Behandlungsleistungen,
Zahnärtzliche Behandlungsleistungen,
Krankentagegeldleistung (je nach gewähltem PKV Tarif möglich),
Krankenhaustagegeldleistung (je nach gewähltem Tarif möglich),
Zusatzleistungen (je nach gewähltem Tarif möglich),
Auf Grund der besseren Leistungen, der flexibleren Tarifgestaltung, sowie der geringeren Monatsbeiträge stellt die "Private Krankenversicherung" eine durchaus lohnenswerte Alternative dar, für diejenigen, denen es möglich ist, von der GKV in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Jedoch sollte nicht voreilig gehandelt und irgendein Anbieter gewechselt werden. Eine gute und übersichtliche Orientierung bietet der hier integrierte Private Krankenversicherung Test mit vielen nützlichen Tipps und Bewertungen im Vergleich durch die Experten von Stiftung Warentest.
PKV (Private Krankenversicherung)
Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag
wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur
Prämienermäßigung zu verwenden.
Ambulante Kurkosten müssen mehrheitlich über spezielle Kurkostentarife besonders vereinbart werden. In einigen Tarifen sind sie allerdings enthalten.
Ambulante häusliche Pflegekosten sind ebenfalls über separate und spezielle Tarife in Form von Tagegeldzahlungen oder Kostenübernahmen zu versichern. In
einigen Tarifen ist diese Leistung enthalten. Die Kostenübernahme richtet sich dann nach den ärztlichen Anweisungen an die Pflegekraft, wie z.B. Injektionen,
Verband- und Katheterwechsel.
Die Wartezeiten sind jeweils in den ergänzenden Tarifbedingungen und in § 178c Abs. 1 VVG geregelt. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei
Übertritt aus der GKV entfallen alle Wartezeiten. Dies setzt allerdings voraus, dass spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung in der GKV
oder einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge eine entsprechende Krankheitskosten Vollversicherung beantragt wird. Die Wartezeitanrechnung ist
in § 178c Abs. 2 VVG geregelt.
Infos zur PKV (Private Krankenversicherung)
Bei stationären Kuren leisten die meisten Versicherer einen Zuschuss zur Unterbringung und Verpflegung. Zumeist ist die Vereinbarung von Zusatztarifen als
Kurkostentarife erforderlich, um entsprechende Leistungsansprüche zu erhalten. Ferner ist die Höhe der Erstattungssätze und die Zahl der Kuren in bestimmten
Zeiträumen unterschiedlich geregelt. Die Leistung für stationäre Vorsorgeuntersuchungen ist in einigen wenigen Tarifen in bestimmten Grenzen mitversichert.
Deshalb ist auch hier eine vorherige Absprache zu empfehlen.
Selbst bei Erkrankungen in EU-Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des
Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die GKV generell nicht. Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife
als PKV (Private Krankenversicherung) angeboten. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu
vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif.
Die Krankentransportkosten werden normalerweise für Hin- und Rücktransporte im Krankenwagen zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus durch die PKV (Private Krankenversicherung) erstattet, teilweise
für Transporte bis zu 100 Kilometer Entfernung. Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die
Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen
Krankentransportes.
PKV (Private Krankenversicherung)
Hausentbindungen, PKV (Private Krankenversicherung) Leistungen der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers werden bedingungsgemäß i.d.R. übernommen, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür
geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. Als Arzneimittel können allopathische und homöopathische Medikamente angesehen werden. Zu den Arznei-
und Verbandmitteln werden übereinstimmend Nähr- und Entfettungsmittel, Stärkungspräparate, kosmetische, vorbeugende, Regenerations- und Desinfektionsmittel
ebenso wenig gezählt wie Weine usw.
Wartezeiten sind leistungsausschließende Karenzzeiten, die verhindern, dass sofort nach Vertragsabschluss für schon vor Vertragsabschluss vorhandene
Krankheiten geleistet werden muss. Die allgemeine Wartezeit für die PKV (Private Krankenversicherung) beträgt drei Monate. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Sie entfällt auch für den Ehegatten
einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, dessen Krankheitskosten- oder Krankenhaustagegeldversicherung innerhalb zweier Monate nach der
Eheschließung beantragt wird.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos (z. B.
Leistungsausschluss für eine bestimmte gesundheitliche Vorschädigung) erforderlich ist. Als Schlichtungsstelle ausschließlich für Beschwerden und Eingaben
im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherung Verträgen und dem Leistungsverhalten der Krankenversicherer wurde der PKV (Private Krankenversicherung) Ombudsmann vom
PKV (Private Krankenversicherung) Verband im Oktober 2001 installiert.
Tipps zum Versicherungsgebiet PKV (Private Krankenversicherung)
Der Versicherte erhält von seiner PKV (Private Krankenversicherung) bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vorab eine Kostenübernahmeerklärung. Dann braucht der
Privatpatient nicht in Vorleistung zu treten. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen wird der Vertrag mit dem Krankenhaus aufgespalten, der bei den
Regelleistungen noch einheitlich ist. Er wird in einen Vertrag mit dem Krankenhaus und einen Vertrag mit dem Chefarzt geteilt. Der Vertrag mit dem
Krankenhaus beinhaltet dann nur noch die Leistungen.
Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung
der PKV (Private Krankenversicherung) abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung
und/oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in
aller Regel versucht, die entstandenen Lücken zu schließen.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod der versicherten Person. Aber auch beim Tod des Versicherungsnehmers endet der Versicherungsschutz. Die
versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis fortzusetzen. Sie müssen dazu innerhalb zweier Monate nach dem Tode des
Versicherungsnehmers die Erklärung abgeben und die künftigen Versicherungsnehmer benennen. Auch wenn der Versicherungsnehmer aus dem Tätigkeitsgebiet des
Versicherers wegzieht, endet das Versicherungsverhältnis.
Allgemeines rund um das Thema PKV (Private Krankenversicherung)
Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) und die PKV (Private Krankenversicherung) sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die PKV (Private Krankenversicherung) tritt
einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die
die GKV nicht übernehmen kann oder darf.
Dem Versicherten sind verschiedene vertragliche Obliegenheiten auferlegt, die er im Versicherungsfall zu beachten hat. Obliegenheiten nach § 9 MB/KK 94. Die
versicherte Person ist auf Verlangen des Versicherers verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Der Anspruch
des Versicherten auf Auskunft über den Inhalt eines erstellten Gutachtens wurde ebenso in § 178m VVG festgeschrieben. Der PKV (Private Krankenversicherung) ist jede Auskunft zu
erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Seit
Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit PKV (Private Krankenversicherung) Unternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können.
Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der PKV (Private Krankenversicherung) bieten.
Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Nützliche Informationen über die PKV (Private Krankenversicherung)
Der Versicherer zahlt alle Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte zur Risikoprüfung. Beantragt der zu Versichernde aufgrund einer ärztlichen
Untersuchung eine Vollversicherung mit Wartezeiterlass, so hat er die Kosten selbst zu tragen. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit ärztlichen Gutachten
oder Attesten für dienstliche oder private Zwecke. Bei einem Probeantrag übernimmt der Versicherer die Kosten für ein Risikoüberprüfungsattest nur, wenn der
Vertrag zustande kommt.
Das Versicherungsverhältnis für die PKV (Private Krankenversicherung) beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an,
jedoch nicht vor Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeiten. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, und zwar mit einer Frist
von drei Monaten nur zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Vertragsverhältnis für eine
Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen wurde.
Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des
Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein
Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen oder macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der GKV Gebrauch, ist der VN
verpflichtet, den Versicherer zu unterrichten.
Worauf Versicherungsnehmer achten sollten
Die private Krankenversicherung ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer trotz Fristsetzung im Zahlungsverzug ist. In der Regel folgt dann die Kündigung des Versicherungsverhältnisses (Ausnahme: Tarife die der Pflicht zur Versicherung genügen). Der Versicherungsnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Die Prämie richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.
Durch unseren Vergleich eine gute und günstige Private Krankenversicherung finden
Was ist eine Gute und günstige PKV und woran erkennen Sie, ob ein Anbieter schlecht, oder gut ist? Worauf sollte geachtet werden, bevor man sich für einen bestimmten Tarif oder Krankenversicherer entscheidet? Welche Leistungseinschlüsse sind sinnvoll und wichtig?
Die wirtschaftliche Lage für eine Gute private Krankenversicherung hat für den Versicherten eine zentrale Bedeutung. Nur ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen ist in der Lage, seinen Versicherten langfristig einen weitgehend stabilen Beitragsverlauf zu gewährleisten.
Damit dies geschehen kann, muss das Unternehmen vorausschauend mit hohen Sicherheiten kalkulieren, muss die angebotenen Tarife möglichst nur mit guten Risiken besetzen, den Versicherungsbetrieb kostengünstig betreiben und das erwirtschaftete Kapital erfolgreich verzinsen.
Damit Sie sich einen Überblick über die derzeitigen Anbieter, deren Tarife und Leistungen, sowie die dafür anfallenden Beiträge machen können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht von guten und günstigen privaten Krankenversicherungen.
Empfehlungen und Tipps wie Sie eine gute Private Krankenversicherung finden
Welche "gute Private Krankenversicherung" bietet welche Leistungen zu welchen Preisen? Welche Tarif sollen Sie wählen und welche Kosten fallen an, wenn Sie sich privat versichern möchten? Ein recht einfache Möglichkeit, eine günstige und gute Private Krankenversicherung zu finden, bietet das Internet.
Darüberhinaus empfehlen wir Ihnen, sich in einem persönlichen Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, sodaß Sie den Versicherungsschutz erhalten, den Sie für sich und Ihre Familie benötigen und nicht auf Leistungen zu verzichten, um Geld einzusparen. Wie Sie einen guten Anbieter finden können, erfahren Sie in unserem Vergleich Private Krankenversicherung, wo Ihnen auch erklärt wird, worauf Sie bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung achten sollten, zum Beispiel auf welche Leistungen Sie nicht verzichten sollten und welche Sie vorserst aus dem Versicherungsschutz weglassen können.
Denn gerade bei der Wahl des Tarif bzw. der Leistungen machen viele Verbraucher den Fehler und wollen am falschen Ende Geld einsparen. Tritt der Bedarfsfall ein, zum Beispiel durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall welche mit einer längerfristigen Genesung verbunden sind und das bisherige Arbeitseinkommen ausfällt, können sich die ersparten Beiträge schnell als Nachteil raus stellen.
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