Durch unseren kostenlosen PKV (Private Krankenversicherung) Vergleich zwischen den besten Anbietern und Testsieger 2026 können Sie bis zu einige Hundert Euro jährlich sparen.
PKV (Private Krankenversicherung)Vergleich der besten Anbieter und TarifeOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu50 %einsparen
PKV (Private Krankenversicherung)
Allgemeine Informationen über die PKV (Private Krankenversicherung)
Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland.
Die Private Krankenversicherung tritt einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernehmen kann oder darf.
Während die gesetzliche Krankenkasse jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die PKV schon immer auf dem Individualversicherungs- oder auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die gesetzliche Krankenversicherung ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein.
Verbesserte Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)
Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif für freiwillig Versicherte zu entwickeln sowie Wechselmöglichkeiten unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen auf dem Niveau des Basistarifs vorzusehen.
Eine gute private Krankenversicherung zum günstigsten Preis
Was genau ist die private Krankenversicherung und welche Leistungen sollte ein guter Anbieter erbringen? Die private Krankenversicherung ist eine Form der Personenversicherung. Grundlage des Versicherungsvertrages sind die Krankenversicherungsbedingungen und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Was leistet die private Krankenversicherung
Dies gilt in erster Linie für Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, also solche, die entweder nach Art ihrer Beschäftigung nicht versicherungspflichtig sind (Selbstständige, Beamte) oder Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Dieser Personenkreis hat zwei Möglichkeiten: freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung. Bei privat Zusatzversicherten richtet sich die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen nach dem mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarten Tarif.
Demnach können die Versicherungsleistungen auch begrenzt sein, wie zum Beispiel,
durch eine prozentual anteilige Erstattung der Kosten,
durch einen festen Höchstbetrag, etwa bei Einzelleistungen oder der jährlichen Gesamtleistung des Versicherers aus dem vereinbarten Tarif;
weiterhin kann die Leistung des Versicherungsunternehmens begrenzt sein durch den Steigerungssatz bezogen auf das Leistungsverzeichnis, etwa bei Operationen.
Zu beachten ist, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet PKV (Private Krankenversicherung)
Ein Auftreten, sowie die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit sind durch Bescheinigungen des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Keine Leistungspflicht durch die PKV (Private Krankenversicherung) besteht grundsätzlich für folgende Versicherungsfälle bzw. Ursachen, Krieg und Wehrdienstbeschädigung, Vorsatz oder Sucht einschließlich Entziehungskuren, Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung.
Dem Versicherer steht für diesen Fall kein Gegenkündigungsrecht zu. Ein Gegenkündigungsrecht steht aber dem Versicherungsnehmer zu, wenn der Versicherer die Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife erklärt. In § 178h Abs. 3 VVG ist geregelt, dass bei einer altersbedingten Umtarifierung einer versicherten Person vom Kinder- zum Erwachsenentarif ein Versicherungswechsel durch eine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen wird.
Trotzdem haben diese Arbeitnehmer den vollen Beitrag zu ihrer PKV (Private Krankenversicherung) zu entrichten. Der Krankenversicherer stellt Bescheinigungen zur Erlangung des Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz aus. Die Beiträge für Zusatzversicherungen zur GKV muss der Versicherte allerdings selbst tragen. Erziehungsgeldberechtigten, die während des Erziehungsurlaubs teilzeitbeschäftigt sind und von der Versicherungspflicht befreit wurden, wird der Beitragszuschuss des Arbeitgebers weitergezahlt.
So kann er ohne Unterschied, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist oder nicht, das Krankentagegeld und den Beitrag mit Wirkung vom Beginn des zweiten Monats nach Kenntnis entsprechend dem geminderten Nettoeinkommen herabsetzen. Bis zum Zeitpunkt der Herabsetzung wird die Leistungspflicht im bisherigen Umfang für eine bereits eingetretene Arbeitsunfähigkeit nicht berührt. Die Zahlung von Krankentagegeld setzt voraus, dass die versicherte Person durch einen Arzt oder Zahnarzt behandelt wird.
Auch betragsmäßig festgelegte Selbstbehalte und besonders vereinbarte Beitragszuschläge (z. B. aufgrund erhöhten Gesundheitsrisikos) können entsprechend angepasst werden. Außerdem ist eine Anpassung möglich, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen verändert haben. Auch hierfür ist die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich, damit Versicherungs- und Tarifbestimmungen der PKV (Private Krankenversicherung) verändert werden können. Oftmals werden Mittel aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung verwendet.
Die in jungen Jahren noch nicht benötigten Beitragsteile werden in der Alterungsrückstellung angesammelt und dann im Alter entnommen. Für den Versicherungsnehmer hat dieses Verfahren den Vorteil, dass der Beitrag von der mit dem Alter zunehmenden Krankheitsanfälligkeit unabhängig und somit gleichbleibend ist. Jedoch sind dadurch Beitragserhöhungen durch die PKV (Private Krankenversicherung), die sich aufgrund eines verbesserten Leistungsniveaus oder aus den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen allgemein ergeben, nicht ausgeschlossen.
Eine nachträgliche Beitragsanpassung Ihres Tarif und für das Geschlecht zulässig, in dem auch die Erhöhung des Schadenbedarfs um den gesetzlich bzw. tariflich vorgesehenen Prozentsatz tatsächlich eingetreten ist. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so ist zu prüfen, ob die Neuberechnung versicherungsmathematisch korrekt ist. Dazu werden nur die Unterlagen herangezogen, die der Versicherer vorgelegt hat. Die parallele und gleichzeitige Anpassung für die PKV (Private Krankenversicherung) in anderen Tarifen oder einem nicht betroffenen Geschlecht ist demnach unzulässig.
Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die PKV (Private Krankenversicherung) aufzukommen hat.
Der Selbstbehalt für die PKV (Private Krankenversicherung) gilt in der Regel pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die PKV (Private Krankenversicherung) mehrere Formen anbieten. Kleinschadentarife mit 0 EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR SB, Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB. Dabei beschränkt sich die SB ausschließlich auf den ambulanten Bereich. Prozentualer SB z. B. 20 Prozent, oftmals maximiert auf 1.000 EUR, SB über alle Tarife im ambulanten, stationären und Zahnbereich, so genannte Kompakttarife.
Unangemessene Honorarforderungen zur Norm hat der Patient nicht zu begleichen und somit seine PKV (Private Krankenversicherung) auch nicht zu erstatten. Die Rückführung aus dem Ausland beinhaltet die Mehrkostenübernahme des medizinisch notwendigen Rücktransports wegen Krankheit oder Unfallfolgen an den Heimatwohnsitz oder in das von dort aus nächste erreichbare und geeignete Krankenhaus. Bei einem Todesfall im Ausland werden sowohl Beisetzung im Ausland als auch Überführung an den Heimatwohnsitz aus dem Ausland übernommen.
PKV Rechner
Schon ab98,44 €monatl.
Hier können Sie die Beiträge für die Private Krankenversicherung anonym online berechnen.
Wer kann in die Private Krankenversicherung wechseln
Die Möglichkeit, um in die PKV (Private Krankenversicherung) wechseln zu können besteht nur für bestimmte Personengruppen wie nachfolgend aufgeführt, für freiberuflich und selbstständig tätige Personen, Arbeiter, sowie Angestellte ab einem jährlichen Bruttojahreseinkommen von 62.550 Euro, Beamte die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind, für Studenten besteht die Möglichkeit in die studentische Krankenversicherung zu wechseln.
Bestimmte Personengruppen, wie Selbstständige, Freiberufler, oder Beamte besteht die Möglichkeit, sich privat versichern, bzw. in die Private Krankenversicherung wechseln. Aber auch Angestellte und Arbeiter deren Bruttojahresgehalt gemäß der aktuellen Jahresarbeitnehmer Entgeldgrenze für 2026 von 62.550 Euro erreicht wird, können sich privat versichern, bzw. von der gesetzlichen in die Private Krankenversicherung wechseln.
PKV (Private Krankenversicherung) Tarife für Ärzte, Apotheker und andere Mediziner
Für in medizinischen Berufen tätige Personen wie beispielsweise Ärzte, Apotheker, Tierärzte, Zahnärzte, oder Heilpraktiker werden gesonderte Tarife angeboten, die eine mögliche Selbstbehandlung bzw. Selbstmedikation berücksichtigen.
Welche ist die beste und günstigste private Krankenversicherung
Um Ihnen einen kleinen Überblick der zur Zeit am Markt existierenden private Krankenversicherung Anbieter zu verschaffen, haben wir für Sie nachfolgend eine Übersicht der besten und am meist gewählten privaten Krankenversicherer zusammen gestellt. Die aufgeführten Bewertungen stellen ein Gesamtergebnis dar, welches sich aus mehreren Faktoren wie beispielsweise der Tarife und die darin enthaltenen Leistungen, die anfallende Beitragshöhe, dem Kundenservice.
So kann eine Gesamtbewertung zwar im gesamten Vergleich etwas geringer ausfallen, was daran liegt, das die angebotenen Leistungen sehr gut sind, jedoch durch die hohen Beiträge die negativen Bewertungskriterien überwiegen.
Wie den passenden PKV Tarif zum günstigen Beitrag finden
Wie können Sie jedoch den passenden Tarif mit bestmöglichen Leistungen und das zu einem günstigen Beitrag finden? Eine einfache und zeitsparende Möglichkeit bietet Ihnen ein Online Vergleich. Ein unabhängiger Berater ermittelt für Sie aus einer Vielzahl von Anbietern und deren angebotene Tarife auf Ihre Bedürfnisse optimierte Angebote erstellen und Ihnen so eine eine gute und günstige Private Krankenversicherung zu ermitteln, ohne das Sie auf wichtige Leistungen verzichten müssen.
Den richtigen Tarif für die PKV (Private Krankenversicherung) finden
Durch die vielfältigen Tarif- und Leistungskombinationen ermöglichen die privaten Kraankenversicherer gerade jungen Ehepaaren und Singles Ihre Beitragszahlung so gering wie möglich zu halten. Allerdings sollte man bedenken, das mit zunehmendem Alter die Beiträge steigen, egal ob jemand seine PKV (Private Krankenversicherung) jemals in Anspruch genommen hat, oder nicht.
Um für Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz zu möglichst günstigen Beiträgen zusammenstellen zu können, empfehlen wir Ihnen einen kostenlosen PKV (Private Krankenversicherung) Vergleich durchzuführen. Alle Versicherer gehen eben davon aus, das mit dem fortgeschrittenem Alter auch die Anfälligkeit von Erkrankungen steigt und somit ein höher finanzieller Kostenaufwand auf sie zukommt.
Um Ihre PKV (Private Krankenversicherung) also im Alter auch noch bezahlen zu können, sollten Sie unbedingt eine Altersrückstellung vereinbaren, bzw. diese in Ihren Versicherungsvertrag einbinden. So wird jeden Monat ein vorher vereinbarter Prozentsatz von Ihrem monatlichen Beitrag als Altersrückstellung zurückgelegt. Es empfiehlt sich daher nicht nur eine günstige PKV (Private Krankenversicherung) abzuschließen nur um Beiträge einzusparen, sondern achten Sie vor allem auf Leistungseinschlüsse, welche Ihren persönlichen Bedürfnissen gerecht werden.
Viele PKV (Private Krankenversicherung) Anbieter erweitern und aktualisieren regelmäßig Ihre Leistungsangebote, was Ihnen als Verbraucher es so gut wie unmöglich macht, über den aktuellsten Stand des komplexen Marktes informiert zu sein.
Was heute noch günstig war, kann morgen schon teuer sein. Daher empfehlen wir Ihnen sich regelmäßig über einen PKV (Private Krankenversicherung) Vergleich zu die aktuell angebotenen Leistungen und zusätzlich möglichen Wahlleistungen zu informieren. Darüberhinaus erhöht sich bei vielen Verbrauchern die Lebenssituation, zum Beispiel durch Heirat, oder die Geburt eines Kindes.
In solchen Fällen sollte eine Aktualisierung Ihres Versicherungsschutz erfolgen, wie folgend aufgeführt,
Basistarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 60% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Standard (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Komforttarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 100% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Vorteile und Nachteile der privaten KV
Kann sich ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung nachteilig für Sie auswirken, welche Möglichkeiten gibt es, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu kehren?
Der Wechsel in die privaten Krankenversicherung 2026 sollte daher wohl überlegt, sowie Vor- und Nachteile genau abgewogen werden. Denn hat man sich erstmal entschieden, 2026 in die private Krankenversicherung zu wechseln, so ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur mit einigen Hürden verbunden.
Dennoch, gerade bei Jungunternehmern, oder für junge Paare und Singles kann der Schritt in die Private Krankenversicherung erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Zum einen bietet die Private Krankenversicherung im Vergleich zur GKV erheblich umfangreichere und bessere Leistungen als die Gesetzliche Krankenversicherung an und zum anderen sind die anfallenden Beiträge sehr gering. Darüberhinaus können je nach Tarif die gewünschten Leistungen frei zusammen gestellt und an die jeweiligen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.
Welche Leistungen erbringt die Private Krankenversicherung
Die PKV (Private Krankenversicherung) bietet eine Reihe von Vorteilen und Leistungseinschlüssen gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen, die für sich sprechen, so zum Beispiel,
freie Arzt und Krankenhauswahl,
Übernahme von Heilpraktikerkosten,
wahlweise Einzel- Zwei- oder Mehrbettzimmer,
Behandlung durch Chefarzt,
Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten,
hohe Kostenübernahme für Zahnersatz,
Krankenhaus- und Krankentagegeldzahlungen,
Kostenübernahme für Brillen,
individuell konfigurierbare Tarifmöglichkeiten und Leistungseinschlüsse,
In Einzelfällen werden Kosten für alternative Heilmethoden erstattet
Je nach Tarifart sind im Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung folgende Leistungen oder zusätzlich hinzubuchbar prozentual eingeschlossen,
Ambulante Behandlungsleistungen,
Stationäre Behandlungsleistungen,
Zahnärtzliche Behandlungsleistungen,
Krankentagegeldleistung (je nach gewähltem PKV Tarif möglich),
Krankenhaustagegeldleistung (je nach gewähltem Tarif möglich),
Zusatzleistungen (je nach gewähltem Tarif möglich),
Auf Grund der besseren Leistungen, der flexibleren Tarifgestaltung, sowie der geringeren Monatsbeiträge stellt die "Private Krankenversicherung" eine durchaus lohnenswerte Alternative dar, für diejenigen, denen es möglich ist, von der GKV in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Jedoch sollte nicht voreilig gehandelt und irgendein Anbieter gewechselt werden. Eine gute und übersichtliche Orientierung bietet der hier integrierte Private Krankenversicherung Test mit vielen nützlichen Tipps und Bewertungen im Vergleich durch die Experten von Stiftung Warentest.
PKV (Private Krankenversicherung)
Der § 257 Abs. 2 SGB V sieht folgende Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses vor. Die «private» «Krankenversicherung» wird nach Art der
Lebensversicherung betrieben. Bei versicherten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren
mit einem zuschussberechtigten Versicherungsschutz verfügen, wird ein brancheneinheitlicher Standardtarif angeboten. Der überwiegende Teil der Überschüsse
wird zugunsten der Versicherten verwendet.
Nachteile in der PKV (Private Krankenversicherung), Keine Beitragsfreiheit bei Mutterschafts- und Erziehungsurlaub, Summenbegrenzungen bei Zahnersatz in den ersten Jahren je nach Tarif
möglich, Keine Kostenübernahme bei Kuraufenthalten für Unterkunft, Drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z. B. keine Vorversicherung vorliegt und keine
ärztliche Untersuchung durchgeführt wird, Keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten in Abhängigkeit vom Tarif (Auslandsreise Krankenversicherung
sinnvoll), Rechnungen müssen vorbezahlt werden.
Bei der ambulanten Versorgung soll es Einsparungen durch eine durchgängige Selbstbeteiligung bei allen Leistungen geben, die aber auf einen Höchstbetrag,
höchstens 300 EUR pro Jahr, ansonsten 20 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages, begrenzt wird. Der §12a VAG wurde neu gefasst und insofern modifiziert,
als die direkt den Versicherten gutzuschreibenden Überzinsen von 80 auf 90 Prozent erhöht und die Begrenzung auf einen Gesamtbetrag von 2,5 Prozent der
Alterungsrückstellungen entfallen sind.
Infos zur PKV (Private Krankenversicherung)
Zusatz-Leistung im Pflegefall helfen bei nicht ausreichender Rente die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu decken, so dass Sozialamt bzw.
Familienangehörige zur Finanzierung herangezogen werden müssen. Zusatzleistungen zur Beitragsentlastung sind als unternehmensindividuelle Beitragsentlastung
Komponenten noch vor dem gesetzlichen Beitragszuschlag von einigen PKV Unternehmen eingeführt worden. Damit wird versucht, das Beitragsanpassungsproblem im
Alter der versicherten Personen zu mildern.
Selbst bei Erkrankungen in EU-Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des
Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die GKV generell nicht. Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife
als PKV (Private Krankenversicherung) angeboten. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu
vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif.
Vor Vertragsabschluss und vor Behandlungsbeginn sollten Sie die Leistungsinhalte beim Versicherer erfragen und mit ihm unter Schilderung näherer Umstände
Leistungsverhandlungen führen. Transporte und Fahrten bis zum nächsten erreichbaren Arzt und Fahrten zum und vom nächsten erreichbaren zuständigen Arzt sind
bei Gehunfähigkeit versichert sowie zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. Nur wenige PKV (Private Krankenversicherung) Anbieter erkennen auch höhere Honorarrechnungen an.
PKV (Private Krankenversicherung)
Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen,
Inhalationen, Licht-Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie
Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sind oft ebenso wenig erstattungsfähig durch die PKV (Private Krankenversicherung) wie Anwendungen außerhalb der
physikalischen Medizin und Inhalationen.
Diese Maßnahmen reichen allerdings nicht immer aus, so dass Leistungsreduzierungen und Selbstbehaltserhöhungen vorgenommen werden. Erhebliche Bedeutung
besitzen in diesem Zusammenhang die so genannten Alterungsrückstellungen. Es handelt sich um verzinsliche Kapitalansammlungen, und zwar aus den in der
PKV (Private Krankenversicherung) enthaltenen Sparanteilen. Zu solchen Sparanteilen kommt es dadurch, dass in die Beitragskalkulation auch Beiträge für das mit
dem Alter des Versicherten eingerechnet werden.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos (z. B.
Leistungsausschluss für eine bestimmte gesundheitliche Vorschädigung) erforderlich ist. Als Schlichtungsstelle ausschließlich für Beschwerden und Eingaben
im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherung Verträgen und dem Leistungsverhalten der Krankenversicherer wurde der PKV (Private Krankenversicherung) Ombudsmann vom
PKV (Private Krankenversicherung) Verband im Oktober 2001 installiert.
Tipps zum Versicherungsgebiet PKV (Private Krankenversicherung)
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der PKV (Private Krankenversicherung) eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist in der PKV nicht
vorgesehen.
Der Versicherte einer PKV (Private Krankenversicherung) genießt Versicherungsschutz für Behandlungen in ganz Europa und für eine bestimmte Zeit auch im
außereuropäischen Ausland. Die medizinisch notwendigen Rücktransportkosten im Rettungsflugzeug sind nicht immer im Vollversicherungsschutz enthalten. Auch
aus diesem Grund empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreise Krankenversicherung. Ein weiterer Grund liegt darin, dass eine mögliche
Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung gefährdet wird.
Trotzdem haben diese Arbeitnehmer den vollen Beitrag zu ihrer PKV (Private Krankenversicherung) zu entrichten. Der Krankenversicherer stellt Bescheinigungen zur Erlangung des
Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz aus. Die Beiträge für Zusatzversicherungen zur GKV muss der Versicherte allerdings
selbst tragen. Erziehungsgeldberechtigten, die während des Erziehungsurlaubs teilzeitbeschäftigt sind und von der Versicherungspflicht befreit wurden, wird
der Beitragszuschuss des Arbeitgebers weitergezahlt.
Allgemeines rund um das Thema PKV (Private Krankenversicherung)
In der PKV (Private Krankenversicherung) besteht freie Arztwahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes dürfen
in Anspruch genommen werden, soweit die Tarifbedingungen nichts anderes vorsehen. Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-,
Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden. Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den
öffentlichen und privaten Krankenhäusern.
Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür
Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die
PKV (Private Krankenversicherung) aufzukommen hat.
Ein Krankenhaustagegeld kann zum stationären Tarif nicht nur zusätzlich zur Deckung tatsächlicher Kosten vereinbart werden, sondern es wird auch gezahlt,
wenn der Versicherte auf eine oder alle Wahlleistungen verzichtet. Zusatzleistungen im Todesfall betreffen die Bereitstellung einer festen Summe.
Versicherungsfähig sind Personen, die eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung
vereinbart haben.
Nützliche Informationen über die PKV (Private Krankenversicherung)
Auch betragsmäßig festgelegte Selbstbehalte und besonders vereinbarte Beitragszuschläge (z. B. aufgrund erhöhten Gesundheitsrisikos) können entsprechend
angepasst werden. Außerdem ist eine Anpassung möglich, wenn sich die Verhältnisse im Gesundheitswesen verändert haben. Auch hierfür ist die Zustimmung eines
unabhängigen Treuhänders erforderlich, damit Versicherungs- und Tarifbestimmungen verändert werden können. Oftmals werden Mittel aus der Rückstellung für
Beitragsrückerstattung verwendet.
Das Versicherungsverhältnis für die PKV (Private Krankenversicherung) beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an,
jedoch nicht vor Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeiten. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, und zwar mit einer Frist
von drei Monaten nur zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Vertragsverhältnis für eine
Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen wurde.
Ärzte geben den Patienten in aller Regel ausreichend Zeit zur Rechnungsbegleichung, damit sich der Patient zunächst die Kostenerstattung von seiner
Krankenversicherung beschaffen kann. Der Versicherungsnehmer kann also seinen Krankenversicherer sofort nach Rechnungserhalt in Anspruch nehmen. In Fällen
einer vereinbarten Selbstbeteiligung kann der VN allerdings auch abwarten, bis der Selbstbehalt überschritten worden ist. Oftmals werden Rechnungen erst zum
Ende des Versicherungsjahres zur Erstattung eingereicht.
Worauf Versicherungsnehmer achten sollten
Die private Krankenversicherung ist leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer trotz Fristsetzung im Zahlungsverzug ist. In der Regel folgt dann die Kündigung des Versicherungsverhältnisses (Ausnahme: Tarife die der Pflicht zur Versicherung genügen). Der Versicherungsnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Die Prämie richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko, dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen ausschlaggebend.
Durch unseren Vergleich eine gute und günstige Private Krankenversicherung finden
Was ist eine Gute und günstige PKV und woran erkennen Sie, ob ein Anbieter schlecht, oder gut ist? Worauf sollte geachtet werden, bevor man sich für einen bestimmten Tarif oder Krankenversicherer entscheidet? Welche Leistungseinschlüsse sind sinnvoll und wichtig?
Die wirtschaftliche Lage für eine Gute private Krankenversicherung hat für den Versicherten eine zentrale Bedeutung. Nur ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen ist in der Lage, seinen Versicherten langfristig einen weitgehend stabilen Beitragsverlauf zu gewährleisten.
Damit dies geschehen kann, muss das Unternehmen vorausschauend mit hohen Sicherheiten kalkulieren, muss die angebotenen Tarife möglichst nur mit guten Risiken besetzen, den Versicherungsbetrieb kostengünstig betreiben und das erwirtschaftete Kapital erfolgreich verzinsen.
Damit Sie sich einen Überblick über die derzeitigen Anbieter, deren Tarife und Leistungen, sowie die dafür anfallenden Beiträge machen können, finden Sie nachfolgend eine Übersicht von guten und günstigen privaten Krankenversicherungen.
Empfehlungen und Tipps wie Sie eine gute Private Krankenversicherung finden
Welche "gute Private Krankenversicherung" bietet welche Leistungen zu welchen Preisen? Welche Tarif sollen Sie wählen und welche Kosten fallen an, wenn Sie sich privat versichern möchten? Ein recht einfache Möglichkeit, eine günstige und gute Private Krankenversicherung zu finden, bietet das Internet.
Darüberhinaus empfehlen wir Ihnen, sich in einem persönlichen Gespräch mit einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, sodaß Sie den Versicherungsschutz erhalten, den Sie für sich und Ihre Familie benötigen und nicht auf Leistungen zu verzichten, um Geld einzusparen. Wie Sie einen guten Anbieter finden können, erfahren Sie in unserem Vergleich Private Krankenversicherung, wo Ihnen auch erklärt wird, worauf Sie bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung achten sollten, zum Beispiel auf welche Leistungen Sie nicht verzichten sollten und welche Sie vorserst aus dem Versicherungsschutz weglassen können.
Denn gerade bei der Wahl des Tarif bzw. der Leistungen machen viele Verbraucher den Fehler und wollen am falschen Ende Geld einsparen. Tritt der Bedarfsfall ein, zum Beispiel durch eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall welche mit einer längerfristigen Genesung verbunden sind und das bisherige Arbeitseinkommen ausfällt, können sich die ersparten Beiträge schnell als Nachteil raus stellen.
Sie befinden sich: PKV Vergleichsportal - Startseite