private-krankenversicherung-js.de Auswahlmenü
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Jetzt in eine andere private Krankenversicherung wechseln und Geld sparen. Unabhängiger Vergleich der besten Anbieter.

Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung Private Krankenversicherung - Vergleich der besten Anbieter und TarifeVergleich der besten Anbieter und Tarife Private Krankenversicherung - Optimale Leistungen zum günstigsten PreisOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Welche Vorteile bietet die PKV

Jeder, der die Möglichkeit hätte, sich privat zu versichern, hat bestimmt schon mit dem Gedanken gespielt in die private Krankenversicherung zu wechseln, hat sich aber nicht entscheiden können, diesen Schritt zu gehen. Dabei bietet der Wechel zur privaten Krankenversicherung zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise

Kleiner grüner Haken Erheblich günstigere Beiträge,
Kleiner grüner Haken Umfangreichere und bessere Leistungseinschlüsse,
Kleiner grüner Haken Freie Arzt und Krankenhauswahl
Kleiner grüner Haken Leistungen und Tarife sind individuell konfigurierbar

Jedoch sollten Sie auch bedenken, haben Sie sich einmal zu dem Schritt entschlossen in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist eine Rückkehr in die gesetliche Krankenkasse nicht so ohne Weiteres möglich. In der Regel können Sie nur zur gesetzlichen Krankenkasse zurück wecheln, wenn Sie wieder sozialversicherungspflichtig werden.

Das bedeutet, wenn Sie als Angestellter wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze von 62.550 Euro fallen, oder als Selbstständiger bzw. Freiberufler wieder in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle im Angestellten, bzw. Arbeitnehmer Verhältnis arbeiten.

Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV

Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung eine Reihe von Unterschieden bestehen. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Wichtigsten davon

Leistungen GKV PKV
Werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet, ist also bei geringerem Einkommen auch ein geringerer Beitrag zu zahlen? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Nein
Kann bei Versicherungsbeginn entsprechend dem Gesundheitszustand des Versicherten ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt werden? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Sind Ehegatten und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag familienversichert? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Nein
Ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld der volle Krankenversicherungsbeitrag weiterzuzahlen? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Ist von Älteren bei Versicherungsbeginn ein höherer Beitrag zu zahlen? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Sind Wartezeiten für Leistungsansprüche vorgesehen? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Werden die Beiträge der Versicherten ausschließlich für Leistungen und Verwaltung ausgegeben? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Nein
Ist die Mitbestimmung der Versicherten über Beiträge, Leistungen und Geschäftsführung in jedem Fall gegeben? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Nein
Kann gegen höheren Beitrag ein Versicherungsschutz vereinbart werden, der nicht nur in den Ländern der EU, sondern weltweit gilt? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Wird ein Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld gezahlt? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Ja
Wird Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Nein
Können gegen einen höheren Beitrag Wahlleistungen vereinbart werden? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Ist eine langfristige Bindung des Versicherten an den Versicherungsträger zulässig? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Ja
Muss der Versicherte selbst für die Begleichung der Arztrechnungen sorgen und Nachweise über die erbrachten Leistungen vorlegen? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Besteht Anspruch auf Behandlung beim Heilpraktiker? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Nein In der privaten Krankenversicherung - Ja
Kann im Streitfall der kostengünstige Klageweg über das Sozialgericht genommen werden? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Nein
Kann das Leistungsspektrum einseitig durch die Politik/Versicherer geändert werden? In der gesetzlichen Krankenversicherung - Ja In der privaten Krankenversicherung - Nein

In der gesetzlichen Krankenversicherung können (freiwillig) versicherte Personen durch eine private Krankenversicherung den bestehenden Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken (Zusatzversicherung - PKV). In Betracht kommt z.B. die Vereinbarung von Wahlleistungen bei einer stationären Krankenhausbehandlung, höhere Zuschüsse bei Zahnersatz und zu Heil- und Hilfsmitteln. Weiterhin kann der Verdienstausfall durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.

Bei Privat(zusatz)versicherten richtet sich die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen nach dem mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarten Tarif. Demnach können die Versicherungsleistungen auch begrenzt sein. z.B.
Kleiner grüner Haken durch eine prozentual anteilige Erstattung der Kosten,
Kleiner grüner Haken durch einen festen Höchstbetrag, etwa bei Einzelleistungen oder der jährlichen Gesamtleistung des Versicherers aus dem vereinbarten Tarif;
Kleiner grüner Haken weiterhin kann die Leistung des Versicherungsunternehmens begrenzt sein durch den Steigerungssatz bezogen auf das Leistungsverzeichnis, etwa bei Operationen.

Zu beachten ist, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.

Grüner Pfeil nach rechts Wichtig für den Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.

Die Prämie richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko - dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter und Vorerkrankungen ausschlaggebend.

PKV Rechner
Rechner für die Private Krankenversicherung
Schon ab 98,44 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge für die Private Krankenversicherung anonym online berechnen.

Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln

Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:

Kleiner grüner Haken Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Kleiner grüner Haken Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte)
Kleiner grüner Haken Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Kleiner grüner Haken Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen
Kleiner grüner Haken Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Kleiner grüner Haken Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen

Für das Jahr 2024 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 62.550 Euro.
Beim Übertritt ins private System sind die Kündigungsfristen der gesetzlichen Kassen zu beachten: 14 Tage nach Hinweis der Krankenkasse über Eintritt der Versicherungsfreiheit bei erstmaligem überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats für bislang schon freiwillig GKV-Versicherte.

Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Unter folgenden Voraussetzungen ist der Wechsel von der PKV in die GKV möglich:

Kleiner grüner Haken Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht, das Einkommen des Versicherten also eingeholt, so tritt unmittelbar Versicherungspflicht ein.
Kleiner grüner Haken Arbeitslosigkeit. Der Bezug von Arbeitslosengeld I löst regelmäßig die Versicherungspflicht aus. Besondere Regelungen bestehen bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II.
Kleiner grüner Haken Anspruch auf Familienversicherung. Der Anspruch auf Familienversicherung wird der Versicherungspflicht gleichgestellt. Hier ist eine Rückkehr auch nach der Vollendung des 55. Lebensjahres möglich.
Kleiner grüner Haken Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze. Sofern diese Tätigkeit zusätzlich zu einer selbstständigen Tätigkeit aufgenommen wird, erfolgt eine besondere Prüfung.

Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs ist der Wechsel allerdings nur noch unter ganz besonderen Bedingungen möglich. Welche sie besten Anbieter sind und in die sich ein Wechsel lohnt, können Sie in einem unabhängigen Private Krankenversicherung Test sehr gut einsehen und vergleichen. In den ersten beiden Fällen ist ein Wechsel keine Pflicht. Die Person kann sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen - binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht per Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Der Anspruch auf Familienversicherung ist der Pflichtversicherung gleichgesetzt, eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.

Von einem PKV Anbieter zu einem anderen PKV Anbieter wechseln

Versicherte, deren Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, konnten, unter Mitgabe des Übertragungswertes, in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln. Voraussetzung war, dass die Kündigung des alten PKV Vertrages vor dem 1. Juli 2009 erfolgte. Der eigentliche Wechseltermin (meistens der 1. Januar des folgenden Jahres) spielte dabei keine Rolle.

Sofern der bestehende Vertrag für die Private Krankenversicherung Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, kann ein Versicherungsnehmer unter Mitgabe des Übertragungswertes (Teile der Alterungsrückstellungen) seine private Krankenversicherung wechseln, sofern der neue Vertrag als substitutive Krankenversicherung vereinbart wird.

Die Weitergabe der Alterungsrückstellungen, die sogenannte Portabilität, wird im Rahmen eines zu definierenden Übertragungswertes erfolgen. Der Übertragungswert errechnet sich aus der Summe der Alterungsrückstellungen mit der Maßgabe, dass es maximal die Höhe einer Alterungsrückstellung sein darf, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre und aus dem 10 %-Zuschlag.

Wenn Leistungen in vorherigen Tarifen höher oder umfassender als im Basistarif sind, kann der Versicherungsnehmer von der bisherigen privaten Krankenversicherung die Vereinbarung eines gleichartigen Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist.

Rückstellungen aus Beitragsentlastungstarifen sind in der Regel nicht portabel, vielmehr sollte vor Abschluss eine genaue Prüfung erfolgen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Unter Tarifumstufungen versteht man Vertragsveränderungen, bei denen ein bisheriger Tarif durch einen gleichartigen Tarif mit höheren, gleichwertigen oder niedrigeren Leistungen ersetzt wird. Als Tarifumstufung gilt aber auch die Veränderung innerhalb eines Tarifs durch Umstufung auf eine andere Leistungsstufe. Ändert sich dadurch der Beitrag, so wird diesem das bei Inkrafttreten der Änderung erreichte tarifliche Lebensalter zugrundegelegt. Eine Anrechnung der bisherigen Versicherungsdauer auf die Wartezeiten kann erfolgen. Unangemessene Honorarforderungen zur Norm hat der Patient nicht zu begleichen und somit sein Krankenversicherer auch nicht zu erstatten. Die Rückführung aus dem Ausland beinhaltet die Mehrkostenübernahme des medizinisch notwendigen Rücktransports wegen Krankheit oder Unfallfolgen an den Heimatwohnsitz oder in das von dort aus nächste erreichbare und geeignete Krankenhaus. Bei einem Todesfall im Ausland werden sowohl Beisetzung im Ausland als auch Überführung an den Heimatwohnsitz aus dem Ausland übernommen. Der Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.

Infos zur Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Finden Sie hier alle günstigen Anbieter Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten Entbindung wird meist eine Pauschale von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet. Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen. Der Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung gemäß MB/KT 94 erstreckt sich auf Deutschland. Bei Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Für den Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten. Bei den Hilfsmitteln werden Kosten einschließlich Brillenfassungen in unterschiedlicher Höhe übernommen. Der Leistungsbereich erstreckt sich hierfür auf bis zu 250 EUR, differenziert nach der einfachen Ausführung oder der einmaligen Private Krankenversicherung Leistung innerhalb eines Jahres oder der mehrmaligen Leistung bei Bruch oder Verlust. Große Hilfsmittel werden teilweise nur alle drei Jahre finanziert, wie z.B. Krankenfahrstühle oder Hörgeräte (Ersatzbatterien und Ladegeräte für Hör- und Sprechgeräte werden zumeist nicht erstattet).

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB für die Private Krankenversicherung enthält die speziellen Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen, enthalten sind. Das normale und durchschnittliche Risiko wird in der Private Krankenversicherung zum normalen Tarifbeitrag versichert. Allerdings kann die Risikoprüfung anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen, eventueller Vorerkrankungen oder ärztlicher Auskünfte ein erhöhtes Risiko ergeben. Dieses wird wenn möglich gegen einen entsprechenden Risikozuschlag und besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ist aufgrund eines erschwerten Risikos eine Versicherung gegen Risikozuschlag nicht möglich. Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Unterbringung aufgrund Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung, Ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung, Während der Mutterschutzzeit, Bei Aufenthalt außerhalb des regelmäßigen Wohnsitzes bis auf Ausnahmen, wenn nach dem Bundesversorgungsgesetz anderweitige Ansprüche bestehen, soweit die gesetzliche Unfall- oder Rentenversicherung, eine gesetzliche Heilfürsorge oder Unfallfürsorge bereits Leistungen erbringt.

Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Preise online vergleichen und sparen Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht dadurch ein neuer Versicherungsfall. Die Einbeziehung von Kostenaspekten in die Leistungspraxis lasse sich durch die Private Krankenversicherung nicht entnehmen, so die Richter. Beanstandet wurde die unzureichende Transparenz der Bedingung. Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der Private Krankenversicherung abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung und/oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in aller Regel versucht, die entstandenen Lücken zu schließen. Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung kann ein Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren. Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Hier Preise vergleichen und Anbieter wechseln Bei einer unheilbaren Krankheit ist auch eine solche Heilbehandlung noch als medizinisch notwendig anzusehen, der zwar der Versuchscharakter anhaften mag, die aber medizinisch begründbar Aussicht auf Heilung oder Linderung verspricht, selbst wenn die Behandlungsmethode noch nicht in der wissenschaftlichen Literatur nach wissenschaftlichem Standard dokumentiert und bewertet worden ist. Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Abweichende Vereinbarungen zur Honorarvereinbarung. Die Vereinbarung kann vom Patienten inhaltlich mitgestaltet werden. Die Vereinbarung muss den Hinweis beinhalten, dass die Behandlung evtl. durch Behandler ohne Honorarvereinbarung durchgeführt werden darf. Die Vereinbarung muss persönlich zwischen Arzt und Patient ausgehandelt werden. Die Vereinbarung durch die Private Krankenversicherung muss als Kopie dem Patienten durch den Arzt ausgehändigt werden. Krankheit muss daher als Zustand mit Beginn und Ende charakterisiert werden und nicht als ein Ereignis. So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bieten die Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.

Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Alle Top Anbieter im direkten Versicherungsvergleich Der Versicherer zahlt alle Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte zur Risikoprüfung. Beantragt der zu Versichernde aufgrund einer ärztlichen Untersuchung eine Vollversicherung mit Wartezeiterlass, so hat er die Kosten selbst zu tragen. Entsprechendes gilt im Zusammenhang mit ärztlichen Gutachten oder Attesten für dienstliche oder private Zwecke. Bei einem Probeantrag übernimmt der Versicherer die Kosten für ein Risikoüberprüfungsattest nur, wenn der Vertrag zustande kommt. Wenn ein Vertrag im Laufe eines Jahres beginnt, können tarifbezogene Ermäßigungen der SB zum Tragen kommen. Da die SB auch vom Arbeitgeber bis zu 500 EUR steuerfrei übernommen werden kann, ist diese SB-Stufe auch für Arbeitnehmer interessant. Der Wechsel zu einer anderen Private Krankenversicherung , also Krankenversicherer, sollte wohlüberlegt werden. Denn derzeit entfallen noch die gebildeten Alterungsrückstellungen beim Versichererwechsel, da sie nicht mitgegeben werden können. Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen oder macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der GKV Gebrauch, ist der VN verpflichtet, den Versicherer zu unterrichten.

Tarifwechsel innerhalb des PKV Unternehmens

Beim Wechsel von Tarifen werden die jeweils erworbenen Alterungsrückstellungen in vollem Umfang auf die neuen Tarife angerechnet.
Wird aus dem Basistarif in andere Unternehmenstarife gewechselt, kann der PKV Anbieter die bei Vertragsabschluss fiktiv festgelegten Risikozuschläge verlangen.
Aus bestehenden Tarifen kann in den Basistarif gewechselt werden, wenn
Kleiner grüner Haken die Krankheitskostenvollversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde,
Kleiner grüner Haken der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder vor dem 55. Lebensjahr Rentenansprüche hat, bzw. als Beamter ein Ruhegehalt bezieht,
Kleiner grüner Haken die bestehende Krankheitskostenvollversicherung bereits vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif innerhalb von 6 Monaten ab dem 1. Januar 2009 beantragt wurde.

Die Alterungsrückstellung aus dem Normaltarif wird bei einem Wechsel in den Basistarif vollständig angerechnet.

Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung

Vermutlich haben auch Sie Sich schon einmal Gedanken darüber gemacht. Die Private Krankenversicherung wechseln, ist für Viele zu einem bemerkenswertem Thema geworden. Die Beweggründe sind dabei unterschiedlich. Die Private Krankenversicherung wechseln, ist für Sie vielleicht interessant, weil Sie mit der bisherigen Kommunikation seitens Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind. Zu guten Serviceleistungen gehört schließlich auch ein höflicher, zuvorkommender Umgang mit der Kundschaft. Beispielsweise auch, das Sie regelmäßig über Neuigkeiten informiert werden und man Sie an bevorstehende Untersuchungen erinnert. Private Krankenversicherung wechseln, können Sie jederzeit, wenn die Ihrige die Beiträge erhöht. Ansonsten müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten, diese steht in Ihren Vertragsunterlagen.

Selbstständige, Freiberufler, und Studenten können ohne Einhaltung bestimmer Beitragsbemessungsgrenzen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. Angestellte müssen einer Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro Bruttojahreseinkommen entsprechen, erst dann können Sie in die Private Krankenversicherung wechseln. Beachten sollte man dabei seinen jetzigen Gesundheitsstatus da bei nicht verheilten Verletzungen und sonstigen Erkrankungen mit Risikozuschlägen zu rechnen ist.

In die private Krankenversicherung wechseln - sinnvoll oder nicht

Es ist für Sie von Vorteil, wenn Sie zur Thematik, PKV Anbieter wechseln, vorher auch einen Vergleich der privaten Krankenversicherungen anstreben. Online gibt es speziell dafür einige Webseiten, die Ihnen dies offerieren. Welche PKV (Private Krankenversicherung) Ihnen was zu welchem Tarif bietet, erfahren Sie dort. Private Krankenversicherung wechseln, dabei auch noch den eigenen Etat schonen und die gewünschten Leistungen zugesprochen bekommen, ist einer der wichtigsten Aspekte, die so einen Wechsel befürworten. Selbstverständlich haben Sie auch die Option, sich durch kompetente Berater darüber aufklären zu lassen, wann und vor allem wohin, Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln sollten, um zu dem für Sie optimalem Ergebnis zu gelangen.

Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln möchten, ist insbesondere der Faktor Leistungen in Betracht zu ziehen. Einsparungen in Punkto Finanzen, sind sicherlich auch beachtenswert, aber Sie wollen ja auch die bestmöglichste Versorgung gewährleistet bekommen. Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer und gesonderte Essensversorgung sind nur einige Beispiele, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie, wenn Sie Sich woanders besser aufgehoben und umsorgt fühlen, anhand der entsprechenden Leistungen und dem - vielleicht günstigerem - Beitragssatz. Lassen Sie Sich Zeit, wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung vergleichen. Inspizieren Sie die Angebote gründlich, denn eine private Krankenversicherung erfordert Ihr Vertrauen.

Wenn Sie alle Aspekte in Betracht gezogen haben und auch von dem persönlichem Kontakt mit der Versicherung in spe zufrieden sind, dann können Sie beruhigt Ihre Private Krankenversicherung wechseln. So wie Sie Sich den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens aussuchen, sollten Sie Sich auch die PKV Ihres Vertrauens aussuchen. Der Beitragssatz einer PKV richtet sich in den meisten Fällen nach Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht. Ihre Anamnese, also Ihr bisheriges Krankenbild, wird dabei auch oft berücksichtigt. Die meisten PKV`s haben in Ihren Leistungen auch den zahnärztlichen Bereich mit abgedeckt. Die Private Krankenversicherung wechseln gerade wegen dem zahnärztlichen Aspekt viele Menschen.

Gerade wenn Beitragserhöhungen drohen machen sich viele privat versicherte darüber Gedanken wie Sie die Private Krankenversicherung wechseln können. Im kurzen möchten wir zeigen was es bei einem Wechsel zu beachten gibt und wie Sie zukünftig mehrere Hundert Euro sparen können.

Grüner Pfeil nach rechts Gesetzliche Krankenversicherung kündigen

Grüner Pfeil nach rechts Private Krankenversicherung kündigen

Bevor Sie die private Krankenversicheurung wechseln - Anbieter vergleichen

Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln wollen, so sollten Sie sich immer mehrere Angebote einholen und die Leistungen des neuen PKV Anbieters vergleichen. Empfehlenswert ist in jedem Fall, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, da dieser sich mit dem umfangreichen Angeboten der Tarife und die darin enthaltenen Leistungen zwischen den einzelnen PKV Unternehmen auskennt und Ihnen ein optimales, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot anfertigen kann.

Denken Sie vor einem Wechsel jedoch nicht nur an Beitragshöhe, sondern achten Sie insbesondere auf die enthaltenen Leistungen des neuen PKV Anbieter, denn hier können teils erhebliche Unterschiede auftreten. Daher sollten Sie auf keinen Fall willkürlich Ihre "private Krankenversicherung wechseln" sondern sich durch einen unabhängigen Experten ausgiebig beraten lassen. Natürlich lohnt es sich in den meisten Fällen auch finanziell, zu einem günstigeren PKV Anbieter zu wechseln und die Vorteile, vor allem in der Beitragsersparnis sind deutlich spürbar.

Ein Private Krankenversicherung Vergleich ist vor dem Wechsel unverzichtbar und dank des Internets in wenigen Minuten durchgeführt. Auch Stiftung Warentest empfiehlt einen PKV Wechsel durchzuführen, wenn die Beiträge wieder angehoben werden sollen. Gerade jetzt, zum Jahresende 2024, erhalten viele Versicherte für 2025 wieder deutliche Beitragserhöhungen, obwohl diese keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Dies müssen Sie nicht einfach hinnehmen, sondern können sich zuerst mit Ihrem aktuellen PKV Anbieter zusammen setzen und über einen möglichen Tarifwechsel zur Beitragssenkung sprechen. Sollte dies nicht zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führen und Sie durch einem Private Krankenversicherung Vergleich zwischen den Unternehmen einen anderen Anbieter gefunden haben, welcher günstiger ist, dann sollten Sie Ihre PKV wechseln.


^