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Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung - Welche Vorteile bietet die PKV
Jeder, der die Möglichkeit hätte, sich privat zu versichern, hat bestimmt schon mit dem Gedanken gespielt in die private Krankenversicherung zu wechseln, hat sich aber nicht entscheiden können, diesen Schritt zu gehen. Dabei bietet der Wechel zur privaten Krankenversicherung zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise
Erheblich günstigere Beiträge,
Umfangreichere und bessere Leistungseinschlüsse,
Freie Arzt und Krankenhauswahl
Leistungen und Tarife sind individuell konfigurierbar
Jedoch sollten Sie auch bedenken, haben Sie sich einmal zu dem Schritt entschlossen in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist eine Rückkehr in die gesetliche Krankenkasse nicht so ohne Weiteres möglich. In der Regel können Sie nur zur gesetzlichen Krankenkasse zurück wecheln, wenn Sie wieder sozialversicherungspflichtig werden.
Das bedeutet, wenn Sie als Angestellter wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze von 62.550 Euro fallen, oder als Selbstständiger bzw. Freiberufler wieder in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle im Angestellten, bzw. Arbeitnehmer Verhältnis arbeiten.
Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV
Bei der Wahl des richtigen Krankenversicherungsschutzes ist zu beachten, dass zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung eine Reihe von Unterschieden bestehen. Die folgende Tabelle verdeutlicht die Wichtigsten davon
Leistungen
GKV
PKV
Werden die Beiträge einkommensabhängig berechnet, ist also bei geringerem Einkommen auch ein geringerer Beitrag zu zahlen?
Kann bei Versicherungsbeginn entsprechend dem Gesundheitszustand des Versicherten ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss verlangt werden?
Sind Ehegatten und Kinder ohne zusätzlichen Beitrag familienversichert?
Ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld der volle Krankenversicherungsbeitrag weiterzuzahlen?
Ist von Älteren bei Versicherungsbeginn ein höherer Beitrag zu zahlen?
Sind Wartezeiten für Leistungsansprüche vorgesehen?
Werden die Beiträge der Versicherten ausschließlich für Leistungen und Verwaltung ausgegeben?
Ist die Mitbestimmung der Versicherten über Beiträge, Leistungen und Geschäftsführung in jedem Fall gegeben?
Kann gegen höheren Beitrag ein Versicherungsschutz vereinbart werden, der nicht nur in den Ländern der EU, sondern weltweit gilt?
Wird ein Mutterschaftsgeld oder Entbindungsgeld gezahlt?
Wird Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gezahlt?
Können gegen einen höheren Beitrag Wahlleistungen vereinbart werden?
Ist eine langfristige Bindung des Versicherten an den Versicherungsträger zulässig?
Muss der Versicherte selbst für die Begleichung der Arztrechnungen sorgen und Nachweise über die erbrachten Leistungen vorlegen?
Besteht Anspruch auf Behandlung beim Heilpraktiker?
Kann im Streitfall der kostengünstige Klageweg über das Sozialgericht genommen werden?
Kann das Leistungsspektrum einseitig durch die Politik/Versicherer geändert werden?
In der gesetzlichen Krankenversicherung können (freiwillig) versicherte Personen durch eine private Krankenversicherung den bestehenden Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufstocken (Zusatzversicherung - PKV). In Betracht kommt z.B. die Vereinbarung von Wahlleistungen bei einer stationären Krankenhausbehandlung, höhere Zuschüsse bei Zahnersatz und zu Heil- und Hilfsmitteln. Weiterhin kann der Verdienstausfall durch eine Krankentagegeldversicherung abgedeckt werden.
Bei Privat(zusatz)versicherten richtet sich die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistungen nach dem mit der Versicherungsgesellschaft vereinbarten Tarif. Demnach können die Versicherungsleistungen auch begrenzt sein. z.B.
durch eine prozentual anteilige Erstattung der Kosten,
durch einen festen Höchstbetrag, etwa bei Einzelleistungen oder der jährlichen Gesamtleistung des Versicherers aus dem vereinbarten Tarif;
weiterhin kann die Leistung des Versicherungsunternehmens begrenzt sein durch den Steigerungssatz bezogen auf das Leistungsverzeichnis, etwa bei Operationen.
Zu beachten ist, dass es in der privaten Krankenversicherung eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten gibt. Je nach Tarif können besondere Wartezeiten gelten, zum Beispiel bei Zahnersatz, Geburtshilfe usw. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Diese spielt aber eigentlich nur noch im Rahmen von Zusatzversicherungen eine Rolle.
Wichtig für den Versicherungsnehmer:
Der Versicherungsnehmer hat ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Versicherungsperiode nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Die Prämie richtet sich bei der privaten Krankenversicherung nach dem vereinbarten Tarif, also der Leistungshöhe und dem zu versichernden Risiko - dem Antragsteller. Dabei sind Faktoren wie Alter und Vorerkrankungen ausschlaggebend.
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Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln
Der Wechsel von der Gesetzlichen (GKV) in die Private Krankenversicherung (PKV) ist möglich für folgende Personengruppen:
Selbstständige, Freiberufler, versicherungsfreie GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Beihilfeberechtigte (z.B. Beamte)
Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Nicht erwerbstätige (aber nicht arbeitslose) Personen
Landwirte und Studenten unter bestimmten Voraussetzungen
Unter bestimmten Voraussetzungen die Angehörigen der genannten Personengruppen
Für das Jahr 2024 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 62.550 Euro.
Beim Übertritt ins private System sind die Kündigungsfristen der gesetzlichen Kassen zu beachten: 14 Tage nach Hinweis der Krankenkasse über Eintritt der Versicherungsfreiheit bei erstmaligem überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats für bislang schon freiwillig GKV-Versicherte.
Von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln
Unter folgenden Voraussetzungen ist der Wechsel von der PKV in die GKV möglich:
Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht, das Einkommen des Versicherten also eingeholt, so tritt unmittelbar Versicherungspflicht ein.
Arbeitslosigkeit. Der Bezug von Arbeitslosengeld I löst regelmäßig die Versicherungspflicht aus. Besondere Regelungen bestehen bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II.
Anspruch auf Familienversicherung. Der Anspruch auf Familienversicherung wird der Versicherungspflicht gleichgestellt. Hier ist eine Rückkehr auch nach der Vollendung des 55. Lebensjahres möglich.
Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze. Sofern diese Tätigkeit zusätzlich zu einer selbstständigen Tätigkeit aufgenommen wird, erfolgt eine besondere Prüfung.
Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs ist der Wechsel allerdings nur noch unter ganz besonderen Bedingungen möglich. Welche sie besten Anbieter sind und in die sich ein Wechsel lohnt, können Sie in einem unabhängigen Private Krankenversicherung Test sehr gut einsehen und vergleichen. In den ersten beiden Fällen ist ein Wechsel keine Pflicht. Die Person kann sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen - binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht per Antrag bei der zuständigen Krankenkasse. Der Anspruch auf Familienversicherung ist der Pflichtversicherung gleichgesetzt, eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.
Von einem PKV Anbieter zu einem anderen PKV Anbieter wechseln
Versicherte, deren Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, konnten, unter Mitgabe des Übertragungswertes, in den Basistarif eines anderen Unternehmens wechseln. Voraussetzung war, dass die Kündigung des alten PKV Vertrages vor dem 1. Juli 2009 erfolgte. Der eigentliche Wechseltermin (meistens der 1. Januar des folgenden Jahres) spielte dabei keine Rolle.
Sofern der bestehende Vertrag für die Private Krankenversicherung Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde, kann ein Versicherungsnehmer unter Mitgabe des Übertragungswertes (Teile der Alterungsrückstellungen) seine private Krankenversicherung wechseln, sofern der neue Vertrag als substitutive Krankenversicherung vereinbart wird.
Die Weitergabe der Alterungsrückstellungen, die sogenannte Portabilität, wird im Rahmen eines zu definierenden Übertragungswertes erfolgen. Der Übertragungswert errechnet sich aus der Summe der Alterungsrückstellungen mit der Maßgabe, dass es maximal die Höhe einer Alterungsrückstellung sein darf, die sich ergeben hätte, wenn der Versicherte von Beginn an im Basistarif versichert gewesen wäre und aus dem 10 %-Zuschlag.
Wenn Leistungen in vorherigen Tarifen höher oder umfassender als im Basistarif sind, kann der Versicherungsnehmer von der bisherigen privaten Krankenversicherung die Vereinbarung eines gleichartigen Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist.
Rückstellungen aus Beitragsentlastungstarifen sind in der Regel nicht portabel, vielmehr sollte vor Abschluss eine genaue Prüfung erfolgen.
Private Krankenversicherung
Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken. Als Alternative zu den teureren
Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich
sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt. Am Markt werden verschiedene Selbstbeteiligungssysteme angeboten, Selbstbeteiligung in Euro pro Person und Jahr,
Selbstbeteiligung mit einem festen Prozentsatz
Leistungen eines Masseurs und medizinischen Bademeisters oder des Krankengymnasten werden erstattet, soweit sie im Rahmen der in Deutschland
üblichen Preise berechnet wurden. Leistungen eines Logopäden werden übernommen, soweit die Vergütungen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet
wurden. Als üblich gelten dabei Vergütungen bis zu den vom Bundesminister des Innern festgelegten beihilfefähigen Höchstbeträgen. Zu den Hilfsmitteln zählen
Brillen, Kontaktlinsen, Bandagen, orthopädische Schuhe und Einlagen usw.
Solange der Erstbeitrag noch nicht bezahlt ist, besteht bei Eintritt des Versicherungsfalls kein Versicherungsschutz gemäß § 38 Abs. 2 VVG. Wird der
Erstbeitrag nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe bezahlt, so ist der Versicherer gemäß § 38 Abs. 1 VVG befugt, vom Vertrag zurückzutreten, solange
die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Macht der Versicherer seinen Anspruch auf den Einlösungsbetrag nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeitstag
gerichtlich geltend, so gilt dies ebenfalls als Rücktritt.
Infos zur Private Krankenversicherung
Zusatz-Leistung im Pflegefall helfen bei nicht ausreichender Rente die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu decken, so dass Sozialamt bzw.
Familienangehörige zur Finanzierung herangezogen werden müssen. Zusatzleistungen zur Beitragsentlastung sind als unternehmensindividuelle Beitragsentlastung
Komponenten noch vor dem gesetzlichen Beitragszuschlag von einigen PKV Unternehmen eingeführt worden. Damit wird versucht, das Beitragsanpassungsproblem im
Alter der versicherten Personen zu mildern.
Diese Musterbedingungen der Private Krankenversicherung bestehen aus dem Teil I, sowie dem Teil II, den unternehmensspezifischen Tarifbestimmungen. Allgemein sind folgende Musterbedingungen
zu unterscheiden. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, AVB für die
Krankentagegeldversicherung, AVB für die Pflegekrankenversicherung, sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif und für den
Basistarif.
Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis
als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Arztbehandlungen bestehen z.B. aus ärztlichen Beratungen, Besuchen.
Private Krankenversicherung
Vorteile durch eine Private Krankenversicherung, Beitragsgestaltung individuell möglich in Abhängigkeit von Bedürfnissen, aufgrund freier Tarifwahl, Individuelle und bedarfsgerechte
Zusammenstellung des Versicherungsschutzes möglich, Beitragsberechnung für Singles mit hohem Einkommen in jungen Jahren vorteilhaft, Freie Arztwahl, Freie
Krankenhauswahl, Behandlung als Privatpatient, Stationäre Behandlung auch im Einbettzimmer und mit Chefarztbehandlung als Wahlleistung möglich,
Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen.
Das normale und durchschnittliche Risiko wird in der Private Krankenversicherung zum normalen Tarifbeitrag versichert. Allerdings kann die
Risikoprüfung anhand der Antworten auf die Gesundheitsfragen, eventueller Vorerkrankungen oder ärztlicher Auskünfte ein erhöhtes Risiko ergeben. Dieses wird
wenn möglich gegen einen entsprechenden Risikozuschlag und besondere Vereinbarung in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Ist aufgrund eines erschwerten
Risikos eine Versicherung gegen Risikozuschlag nicht möglich.
Für diese Vertragsform wurde für Deutschland festgelegt, dass sie nach Art der Lebensversicherung betrieben werden muss. Außerdem wurde vorgeschrieben, dass
die Verträge den spezifischen Rechtsvorschriften zum Schutz des Allgemeininteresses im Rahmen der §§ 178a bis o VVG entsprechen müssen. Bei grenzüberschreitenden
Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist. Für den deutschen Versicherungskunden bedeutet dies
in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Abweichende Vereinbarungen zur Honorarvereinbarung oder deren Abdingung müssen schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss für die Private Krankenversicherung
schriftlich niedergelegt werden. Die Vereinbarung ist individuell auf die Operation abzustimmen. Die Vereinbarung muss die medizinischen Gründe für die
Höherberechnung beinhalten. Die Vereinbarung muss den Patienten darüber informieren, dass kein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme durch den privaten
Krankenversicherer besteht.
Die Mehrzahl der Private Krankenversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung
übergetreten ist oder aber eine «private» Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
(Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der
Arbeitsunfähigkeit auf die tarifliche Karenzzeit angerechnet werden.
Für eine Direktauszahlung gibt es folgende Möglichkeiten. Die Direktauszahlung bleibt Jahr für Jahr konstant hoch, bezogen auf den gesamten schadenfreien
Vertrag, einzelne Personen oder Tarife. Innerhalb des ambulanten, stationären und Summentarifs gibt es unterschiedlich hohe Zahlungen. Die Beitragsrückerstattung
wird bei mehrjährigem schadenfreien Verlauf progressiv gesteigert. Zur dauerhaften Beitragsreduzierung wird ein Bonus gewährt (Tarifbonus).
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die Private Krankenversicherung tritt
einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die
die GKV nicht übernehmen kann oder darf.
Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür
Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die
Private Krankenversicherung aufzukommen hat.
Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem
Versicherer abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen
Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der
Patient erhält dann eine Mitteilung über die Versicherungsleistung.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Sofern der Tarif dies vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarungen erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den
Gesundheitszustand vorgelegt wird. Die Wartezeit entfällt für das Kind einer drei Monate lang versicherten Person, wenn das Neugeborene zur Versicherung
rückwirkend vom Beginn des Geburtsmonats an innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird und der Versicherungsschutz nicht höher oder
umfassender als der des versicherten Elternteils ist.
Gemäß § 257 SGB zahlt bei der Private Krankenversicherung der Arbeitgeber steuerfrei bis zu 50 Prozent der Beiträge, maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der
GKV. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber auch an erhöhten Leistungen wie Unterkunft, privatärztliche Behandlung, Krankenhaustagegeld, Kurkosten,
Pflegeversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung hinaus entfällt die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses. Dies gilt auch für
privat versicherte weibliche Angestellte.
Die Höhe des abgerechneten Honorars ist abhängig von der aufgewendeten Zeit und dem Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung. Berechnet der Heilbehandler
über den Regelhöchstsatz hinaus bis zum 3,5- bzw. 2,3- bzw. 1,3-fachen Satz, so muss dies schriftlich begründet und erläutert werden. Zudem müssen
Besonderheiten in Bezug auf Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad vorliegen. Es gibt einige PKV Unternehmen, die keine Begrenzung der Höchstsätze der
Gebührenordnung in ihren Tarifen vorgesehen haben.
Tarifwechsel innerhalb des PKV Unternehmens
Beim Wechsel von Tarifen werden die jeweils erworbenen Alterungsrückstellungen in vollem Umfang auf die neuen Tarife angerechnet.
Wird aus dem Basistarif in andere Unternehmenstarife gewechselt, kann der PKV Anbieter die bei Vertragsabschluss fiktiv festgelegten Risikozuschläge verlangen.
Aus bestehenden Tarifen kann in den Basistarif gewechselt werden, wenn
die Krankheitskostenvollversicherung nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde,
der Versicherungsnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat oder vor dem 55. Lebensjahr Rentenansprüche hat, bzw. als Beamter ein Ruhegehalt bezieht,
die bestehende Krankheitskostenvollversicherung bereits vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurde und der Wechsel in den Basistarif innerhalb von 6 Monaten ab dem 1. Januar 2009 beantragt wurde.
Die Alterungsrückstellung aus dem Normaltarif wird bei einem Wechsel in den Basistarif vollständig angerechnet.
Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung
Vermutlich haben auch Sie Sich schon einmal Gedanken darüber gemacht. Die Private Krankenversicherung wechseln, ist für Viele zu einem bemerkenswertem Thema geworden. Die Beweggründe sind dabei unterschiedlich. Die Private Krankenversicherung wechseln, ist für Sie vielleicht interessant, weil Sie mit der bisherigen Kommunikation seitens Ihrer Versicherung nicht einverstanden sind. Zu guten Serviceleistungen gehört schließlich auch ein höflicher, zuvorkommender Umgang mit der Kundschaft. Beispielsweise auch, das Sie regelmäßig über Neuigkeiten informiert werden und man Sie an bevorstehende Untersuchungen erinnert. Private Krankenversicherung wechseln, können Sie jederzeit, wenn die Ihrige die Beiträge erhöht. Ansonsten müssen Sie eine Kündigungsfrist einhalten, diese steht in Ihren Vertragsunterlagen.
Selbstständige, Freiberufler, und Studenten können ohne Einhaltung bestimmer Beitragsbemessungsgrenzen aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten. Angestellte müssen einer Jahresarbeitsentgeltgrenze von 62.550 Euro Bruttojahreseinkommen entsprechen, erst dann können Sie in die Private Krankenversicherung wechseln. Beachten sollte man dabei seinen jetzigen Gesundheitsstatus da bei nicht verheilten Verletzungen und sonstigen Erkrankungen mit Risikozuschlägen zu rechnen ist.
In die private Krankenversicherung wechseln - sinnvoll oder nicht
Es ist für Sie von Vorteil, wenn Sie zur Thematik, PKV Anbieter wechseln, vorher auch einen Vergleich der privaten Krankenversicherungen anstreben. Online gibt es speziell dafür einige Webseiten, die Ihnen dies offerieren. Welche PKV (Private Krankenversicherung) Ihnen was zu welchem Tarif bietet, erfahren Sie dort. Private Krankenversicherung wechseln, dabei auch noch den eigenen Etat schonen und die gewünschten Leistungen zugesprochen bekommen, ist einer der wichtigsten Aspekte, die so einen Wechsel befürworten. Selbstverständlich haben Sie auch die Option, sich durch kompetente Berater darüber aufklären zu lassen, wann und vor allem wohin, Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln sollten, um zu dem für Sie optimalem Ergebnis zu gelangen.
Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln möchten, ist insbesondere der Faktor Leistungen in Betracht zu ziehen. Einsparungen in Punkto Finanzen, sind sicherlich auch beachtenswert, aber Sie wollen ja auch die bestmöglichste Versorgung gewährleistet bekommen. Chefarzt-Behandlung, Einbettzimmer und gesonderte Essensversorgung sind nur einige Beispiele, die Sie in Anspruch nehmen können. Die Private Krankenversicherung wechseln, sollten Sie, wenn Sie Sich woanders besser aufgehoben und umsorgt fühlen, anhand der entsprechenden Leistungen und dem - vielleicht günstigerem - Beitragssatz. Lassen Sie Sich Zeit, wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung vergleichen. Inspizieren Sie die Angebote gründlich, denn eine private Krankenversicherung erfordert Ihr Vertrauen.
Wenn Sie alle Aspekte in Betracht gezogen haben und auch von dem persönlichem Kontakt mit der Versicherung in spe zufrieden sind, dann können Sie beruhigt Ihre Private Krankenversicherung wechseln. So wie Sie Sich den Arzt oder die Ärztin Ihres Vertrauens aussuchen, sollten Sie Sich auch die PKV Ihres Vertrauens aussuchen. Der Beitragssatz einer PKV richtet sich in den meisten Fällen nach Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht. Ihre Anamnese, also Ihr bisheriges Krankenbild, wird dabei auch oft berücksichtigt. Die meisten PKV`s haben in Ihren Leistungen auch den zahnärztlichen Bereich mit abgedeckt. Die Private Krankenversicherung wechseln gerade wegen dem zahnärztlichen Aspekt viele Menschen.
Gerade wenn Beitragserhöhungen drohen machen sich viele privat versicherte darüber Gedanken wie Sie die Private Krankenversicherung wechseln können. Im kurzen möchten wir zeigen was es bei einem Wechsel zu beachten gibt und wie Sie zukünftig mehrere Hundert Euro sparen können.
Gesetzliche Krankenversicherung kündigen
Private Krankenversicherung kündigen
Bevor Sie die private Krankenversicheurung wechseln - Anbieter vergleichen
Wenn Sie Ihre Private Krankenversicherung wechseln wollen, so sollten Sie sich immer mehrere Angebote einholen und die Leistungen des neuen PKV Anbieters vergleichen. Empfehlenswert ist in jedem Fall, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen, da dieser sich mit dem umfangreichen Angeboten der Tarife und die darin enthaltenen Leistungen zwischen den einzelnen PKV Unternehmen auskennt und Ihnen ein optimales, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot anfertigen kann.
Denken Sie vor einem Wechsel jedoch nicht nur an Beitragshöhe, sondern achten Sie insbesondere auf die enthaltenen Leistungen des neuen PKV Anbieter, denn hier können teils erhebliche Unterschiede auftreten. Daher sollten Sie auf keinen Fall willkürlich Ihre "private Krankenversicherung wechseln" sondern sich durch einen unabhängigen Experten ausgiebig beraten lassen. Natürlich lohnt es sich in den meisten Fällen auch finanziell, zu einem günstigeren PKV Anbieter zu wechseln und die Vorteile, vor allem in der Beitragsersparnis sind deutlich spürbar.
Ein Private Krankenversicherung Vergleich ist vor dem Wechsel unverzichtbar und dank des Internets in wenigen Minuten durchgeführt. Auch Stiftung Warentest empfiehlt einen PKV Wechsel durchzuführen, wenn die Beiträge wieder angehoben werden sollen. Gerade jetzt, zum Jahresende 2024, erhalten viele Versicherte für 2025 wieder deutliche Beitragserhöhungen, obwohl diese keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Dies müssen Sie nicht einfach hinnehmen, sondern können sich zuerst mit Ihrem aktuellen PKV Anbieter zusammen setzen und über einen möglichen Tarifwechsel zur Beitragssenkung sprechen. Sollte dies nicht zu dem von Ihnen gewünschten Erfolg führen und Sie durch einem Private Krankenversicherung Vergleich zwischen den Unternehmen einen anderen Anbieter gefunden haben, welcher günstiger ist, dann sollten Sie Ihre PKV wechseln.
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