private-krankenversicherung-js.de Auswahlmenü
Private Krankenversicherung Rechner

Private Krankenversicherung Rechner

Mit unserem Private Krankenversicherung Rechner Beiträge hier online berechnen und vergleichen.

Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung Private Krankenversicherung - Kostenlos und anonym Beiträge für die Private Krankenversicherung online berechnenBeiträge anonym online berechnen Private Krankenversicherung - Top Leistungen zum günstigsten PreisTop Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Private Krankenversicherung
PKV Rechner
Rechner für die Private Krankenversicherung
Schon ab 98,44 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge für die Private Krankenversicherung anonym online berechnen.

Private Krankenversicherung Rechner

Welche Tarife und Leistungen bieten die verschiedenen Berufsunfähigkeitsversicherer zu welche Preisen an? So umfangreich das Leistungs- und Tarifangebot ist, so undurchsichtig sind diese für ungeübte Verbraucher, welche nicht die Zeit, oder die Lust dazu haben sich durch Eigenrecherche über die Private Krankenversicherung zu informieren und alle Anbieter zu vergleichen.

Durch einen gezielten Vergleich lassen sich auf ganz einfache und schnelle Weise bis zu einige Hundert Euro im Jahr ein Versicherungsbeiträgen einsparen. Mit unserem Private Krankenversicherung Rechner können Sie kostenlos die anfallenden Beiträge zur Private Krankenversicherung anonym online berechnen und sich anschliessend ein unverbindliches Angebot durch unseren Experten anfertigen lassen. Für Sie besteht der Vorteil eines solchen Vergleich, dass Sie automatisch das beste Angebot erhalten, ohne zwischen den ganzen Anbietern und deren Tarife die Leistungen und Preise vergleichen müssen.

Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung

Gemäß § 257 SGB zahlt bei der Private Krankenversicherung der Arbeitgeber steuerfrei bis zu 50 Prozent der Beiträge, maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der GKV. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber auch an erhöhten Leistungen wie Unterkunft, privatärztliche Behandlung, Krankenhaustagegeld, Kurkosten, Pflegeversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung hinaus entfällt die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses. Dies gilt auch für privat versicherte weibliche Angestellte.

Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV im stationären Bereich übersteigen. Zusatzleistungen zur Beitragsentlastung sind als unternehmensindividuelle Beitragsentlastung Komponenten noch vor dem gesetzlichen Beitragszuschlag von einigen Private Krankenversicherung Rechner Unternehmen eingeführt worden. Damit wird versucht, das Beitragsanpassungsproblem im Alter der versicherten Personen zu mildern.

Als Arzneimittel können allopathische und homöopathische Medikamente angesehen werden. Entbindungen zu Hause, die Hebammenleistung bzw. des Entbindungspflegers werden bedingungsgemäß i.d.R. übernommen, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. Zu den Arzneimittel und Verbandmitteln werden übereinstimmend Nähr- und Entfettungsmittel, Stärkungspräparate, kosmetische, vorbeugende, Regenerations- und Desinfektionsmittel ebenso wenig gezählt wie Weine usw.

Die Kostenerstattung durch die Private Krankenversicherung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Arztbehandlungen bestehen z.B. aus ärztlichen Beratungen, Besuchen.

Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes. Als Private Krankenversicherung Rechner Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt.


^