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Private Krankenversicherung - Gedehnter Versicherungsfall

Private Krankenversicherung - Gedehnter Versicherungsfall

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Gedehnter Versicherungsfall erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Gedehnter Versicherungsfall

Der Begriff Gedehnter Versicherungsfall stammt aus der Private Krankenversicherung. Gemeint ist, dass sich ein Versicherungsfall über einen längeren Zeitraum hinziehen kann, zum Beispiel von der Ansteckung über die Inkubationszeit, Ausbruch der Krankheit bis hin zur vollständigen Heilung.

Dies hat Auswirkung auf die Frage der Versicherungspflicht. Der Versicherungsfall beginnt nach den Musterbedingungen zur Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung mit der ersten Behandlung.

Zu diesem Zeitpunkt muss ein Krankenversicherungsvertrag bestanden haben und bezahlt gewesen sein.

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