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Private Krankenversicherung - GOZ

Private Krankenversicherung - GOZ

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - GOZ erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - GOZ

GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte.

Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Zahnärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können.

Die GOZ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber den Krankenkassen. Auch die Private Krankenversicherung erstattet Zahnbehandlungskosten grundsätzlich auf Basis der GOZ.

Zahnärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, wobei ein höherer Satz als der 2,3-fache mit besonderen medizinischen Erschwernissen begründet werden muss.

Medizinisch-technische Leistungen mit hohem Sachkostenanteil dürfen im Rahmen des 1- bis 2,5-fachen Satzes, in der Regel jedoch nur bis zum 1,8-fachen Satz abgerechnet werden. Für Laborleistungen gilt maximal ein 1,3-facher bzw. in der Regel ein 1,15-facher Satz.

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