Private Krankenversicherung - Hausarzt
In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Hausarzt erklärt.
Private Krankenversicherung - Hausarzt
In der Regel praktischer oder Allgemeinarzt. In manchen Tarifen der Private Krankenversicherung ist der Versicherte gehalten, bis auf wenige Ausnahmen (Augenärzte, Gynäkologen, Zahnärzte sowie akute Notfälle) zuerst den Hausarzt (auch Primärarzt genannt) aufzusuchen und ihn entscheiden zu lassen, ob eine Überweisung zu einem Facharzt notwendig ist (so genannte Gate Keeper-Funktion).
Vorteil ist, dass die Krankengeschichte relativ vollständig bei einem Arzt vorliegt und damit Diagnosen leichter und damit kostengünstiger gestellt werden können, außerdem werden im Einzelfall die höheren Behandlungskosten durch den Facharzt gespart.
In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist mit der Gesundheitsreform 2004 die Möglichkeit eröffnet worden, Hausarztmodelle einzuführen und die Teilnahme besonders zu belohnen, beispielsweise durch Erlass der Praxisgebühr.
Inzwischen wurde die Notwendigkeit zur Zahlung einer Praxisgebühr wieder eingestellt.
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