Private Krankenversicherung - Kuren
Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben in medizinisch begründeten Ausnahmefällen Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen wie zum Beispiel Kuren, wenn die ambulante Heilbehandlung nicht ausreicht. Diese soll ambulant und nur im Ausnahmefall stationär erfolgen.
Die Dauer soll 20 Behandlungstage bzw. drei Wochen bei stationärer Unterbringung nicht überschreiten, wenn nicht dringende medizinische Gründe für eine Ausweitung sprechen.
Außerdem hat der volljährige Versicherte ab 1.1.2004 Zuzahlungen von 10 EUR pro Kalendertag stationärer Maßnahmen zu leisten.
Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet je nach Tarif Anspruch auf einen Zuschuss zu den Kosten der Unterbringung und Verpflegung bei stationären Kuren, dieser ist jedoch in der Regel sowohl der Höhe nach als auch in der Häufigkeit, in der er in Anspruch genommen werden kann, begrenzt.
Die Kosten ambulanter Kuren müssen meistens über spezielle Kurkostentarife besonders abgedeckt werden.
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