Leistungsumfang Private Krankenversicherung
Die Prioritäten hinsichtlich der Leistungsumfang der Tarife für die Private Krankenversicherung setzt der Interessent selbst, in Abhängigkeit von seinen individuellen Präferenzen. Die Verantwortung des Beraters und Vermittlers liegt darin, dem potentiellen Kunden die unterschiedlichen Tarifmöglichkeiten und Leistungsinhalte aufzuzeigen und nach bestem Wissen und Gewissen einen begründeten und dokumentierten Vorschlag zu unterbreiten, ggf. auch mehrere Alternativen vorzuschlagen.
Es geht dabei um Gesundheitsrisiken und Krankheitskosten, die entstehen und für die der Versicherer die Übernahme der Kosten bei bestimmtem Leistungsarten bzw. Tarifmerkmale vorsehen kann, als da sind:
Arztkosten, Zahnarztkosten, Heilpraktikerkosten,
Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Sehhilfen, alternative Heilmethoden,
Zahnbehandlungskosten, Zahnersatz- und Kieferorthopädiekosten,
Kosten für Prophylaxe, Vorsorge,
Krankenhauskosten, Operationskosten, Untersuchungskosten,
Einbettzimmer, Zweibettzimmer, Mehrbettzimmerbelegung,
Freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Transportkosten,
Ambulante Operationskosten, medizinische Rehabilitationskosten,
Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld als Verdienstausfallabsicherung,
Kurleistungen, Kurtagegeld,
Psychotherapiekosten,
Pflegekosten, Pflegetagegeld,
Auslandsreise Krankenversicherung,
Selbstbeteiligungsstufen,
Beitragsrückerstattung,
Gebührenordnungsbegrenzungen usw.
Wenn ein Kunde sich dann für ein Leistungspaket entscheidet, das der Berater und Vermittler nicht verantworten zu können glaubt, dann sollte er sich diese Entscheidung des Kunden im Antrag für die Private Krankenversicherung und zusätzlich schriftlich bestätigen lassen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Kunde auf eine Krankentagegeldabsicherung zur Absicherung eines möglichen Verdienstausfalles verzichten will.
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