Private Krankenversicherung - Pflegekostenversicherung
Die Pflegekostenversicherung wird nur von sehr wenigen Versicherern angeboten. Sie zahlt bei ambulanter Pflege durch ausgebildete Krankenpfleger, Schwestern oder Altenpfleger. Darüber hinaus werden Hilfsmittel ganz oder teilweise finanziert.
Bei teilstationärer Pflege in einem Tagespflegeheim, einer Nachtklinik oder einer Werkstatt für Behinderte werden die Pflegezuschläge und die Transportkosten mit Spezialfahrzeugen zu diesen Einrichtungen ebenfalls übernommen.
Bei einer stationären Pflege in einem öffentlichen Pflegeheim oder einem konzessionierten Pflegeheim sowie einer Pflegeabteilung werden Pflegekosten und Transportkosten übernommen.
Die entstandenen Kosten werden bis zu 80 Prozent ersetzt. Zum Teil sind auch Höchstbeträge für die Kostenübernahme bis zu 30.000 EUR im Kalenderjahr vorgesehen.
Eine Kopplung an die Pflegestufen wie in der Tagegeldversicherung besteht hier nicht. Die Wartezeit beträgt drei Jahre. Nach dem Eintritt des Pflegefalls sind die Beiträge weiter zu entrichten. Es besteht nach Eintritt des Pflegefalls eine Karenzzeit von drei Monaten bis zur ersten Zahlung und Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung.
Die Regelung zur Übermaßvergütung in Absatz 2 gilt auch für die Pflegekostenversicherung. Da das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs die private Pflegeversicherung als Pflegepflichtversicherung detailliert regelt, wird in Satz 3 ausdrücklich klargestellt, dass diese Vorschriften der Regelung in Teil 2, Kapitel 8 des VVG vorgehen.
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