Private Krankenversicherung - Ruhensvereinbarung
Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist.
Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung kann ein Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren.
Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Ruhensvereinbarungen werden vielfach auch individuell bei Zahlungsverzug der zu entrichtenden Beiträge für die Private Krankenversicherung vereinbart. Sie können bestimmte Stundungsvereinbarungen ebenso enthalten wie detaillierte Absprachen über Beginn und Ende der Leistungspflicht bei laufenden Versicherungsfällen.
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