Spartarife in der privaten Krankenversicherung
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen.
Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen und günstigen Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung.
Lighttarife der privaten Krankenversicherung
Erste Variante solcher Spartarife sind Lighttarife, die Kunden beim Krankenschutz, ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung, nur eine Grundabsicherung bieten. Zwar ist die ärztliche Grundversorgung bei diesen Tarifen stets gesichert.
Typische Leistungseinschränkungen in den Light Tarifen der privaten Krankenversicherung sind aber:
eine Begrenzung des Arzthonorars (z.B. Regelhöchstsatz),
Einschränkung der Arztwahl (z.B. Hausarzt- oder Primärarztprinzip),
reduzierte Erstattung von Heilmitteln,
begrenzte Erstattung von Arzneimittel (z.B. Generikaregelungen),
Ausschluss von Sehilfenleistungen und anderen Hilfsmitteln oder zusätzliche Eigenbeteiligungen,
kein 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus, sondern die Unterbringung im Mehrbettzimmer,
Ausschluss von Heilpraktikerbehandlungen, sowie
keine Erstattung von ambulanten Psychotherapien,
keine Erstattung für Kinderwunschtherapie,
geringe Leistungen für Zahnersatz, keine Erstattung von kieferorthopädischen Maßnahmen für Erwachsene (andauernde Summenbegrenzungen).
Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung. Darüber hinaus müssen Kunden bei solchen Lighttarifen im Krankheitsfall oft einen zusätzlichen fixen Selbstbehalt in Kauf nehmen.
In derartigen Lighttarifen ist es also durchaus möglich, dass sich das Leistungsspektrum unter dem Niveau der gesetzlichen Krankenkasse bewegt.
Großschadentarife der privaten Krankenversicherung
Diese Großschadentarife spielen in der Praxis keine große Rolle mehr, da der Pflicht zur Versicherung ein Private Krankenversicherung Tarif nur dann noch genügt, wenn er mindestens Leistungen für den ambulanten und stationären Bereich und einer Selbstbeteiligung von max. 5.000 EUR vorsieht.
Früher boten einige privaten Krankenversicherer sogenannte Großschadentarife mit hohen Selbstbehalten für wohlhabende Kunden an, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollten und den Krankenschutz nur für schwere und langdauernde Erkrankungen benötigen.
Bei diesen Tarifen konnte man durch hohe Selbstbehalte im Krankheitsfall (je nach Gesellschaft bis zu 10.000 EUR pro Jahr) ihre Versicherungsbeiträge für die Private Krankenversicherung zunächst drastisch senken.
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