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DKV Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung - Top Leistungen zu günstigen Preisen

Mit den vielfältigen Tarifen, sowie den umfangreichen Leistungsangeboten durch die DKV Private Krankenversicherung sind Sie jederzeit, ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen optimal abgesichert. Hier im Private Krankenversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die DKV und weitere Anbieter

Egal, ob günstige Einsteigertarife für alle die Wert auf niedrige Beiträge, oder für die Kompfortabsicherung für Gesundheitsbewußte, mit der DKV sind Sie für jeden Fall gerüstet und haben einen zuverlässigen Vertragspartner.

DKV Private Krankenversicherung - Tarife im Überblick

Hier finden Sie eine Übersicht über die von der DKV Private Krankenversicherung angebotenen Tarifvarianten,

Tarife Leistungen
BestMed Basis Tarif BM1 100% Erstattung für ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und Arzneimittel, 100% Erstattung für Mehrbettzimmer ohne Chefarzt Behandlung, 50% Erstattung bei Zahnersatz, Implantate und Füllungen und mögl. Beitragsrückerstattung
BestMed Komfort Tarif BM4 100% Erstattung für ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und Arzneimittel, 100% Erstattung für Mehrbettzimmer inkl. Chefarzt Behandlung, 85% Erstattung bei Zahnersatz, Implantate und Füllungen und mögl. Beitragsrückerstattung
BestMed Premium Tarif BM5 100% Erstattung für ambulante Behandlung, Zahnbehandlung und Arzneimittel, 100% Erstattung für Mehrbettzimmer inkl. Chefarzt Behandlung, 90% Erstattung bei Zahnersatz, Implantate und Füllungen und mögl. Beitragsrückerstattung

DKV Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Versicherungsschutz durch Spartarife

Einige private Krankenversicherungen, wie auch DKV haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt. Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:

Kleiner grüner Haken wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,

Kleiner grüner Haken junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für

Kleiner grüner Haken wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.

Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen.

Die DKV Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.

Private Krankenversicherung - Aufbau der Versicherungsbeiträge

Die Private Krankenversicherung wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.

Grüner Pfeil nach rechts Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.

Grüner Pfeil nach rechts Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5% zuzüglich 90% (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.

Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem Private Krankenversicherung Anbieter zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.

Für Verträge seit dem 01.01.2009 wird grundsätzlich bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.

Grüner Pfeil nach rechts Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den gesamten Tarifbeitrag der PKV, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die Private Krankenversicherung mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen.

Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.

Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung

Die DKV Private Krankenversicherung bietet als Leistung freie Arztwahl unter den in Deutschland niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten. Heilpraktikerkosten im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes werden erstattet, soweit im Tarif eingeschlossen. Freie Wahlmöglichkeit besteht unter den öffentlichen und privaten Krankenhäusern. Von den genannten Behandlern müssen die Arznei-, Heil-, Hilfs- und Verbandmittel verordnet werden. Arzneimittel müssen aus der Apotheke bezogen werden.

Erhöht oder erweitert sich bei einer Vertragsänderung der Versicherungsschutz, so ist hinsichtlich der Wartezeiten Folgendes zu beachten. Erweiterung der Versicherung um den Ersatz von Aufwendungen, die bislang nicht Gegenstand des Vertrages waren. Normalerweise wird die bisherige Versicherungsdauer nicht auf die Wartezeiten angerechnet; die in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genannten Wartezeiten sind somit zu erfüllen. Wird der Vertrag hingegen nur umgestellt kann die bisherige Versicherungsdauer angerechnet werden.

Ärzte geben den Patienten in aller Regel ausreichend Zeit zur Rechnungsbegleichung, damit sich der Patient zunächst die Kostenerstattung durch seine Private Krankenversicherung beschaffen kann. Der Versicherungsnehmer kann also seine Private Krankenversicherung sofort nach Rechnungserhalt in Anspruch nehmen. In Fällen einer vereinbarten Selbstbeteiligung kann der VN allerdings auch abwarten, bis der Selbstbehalt überschritten worden ist. Oftmals werden Rechnungen erst zum Ende des Versicherungsjahres zur Erstattung eingereicht.

Ärzte geben den Patienten in aller Regel ausreichend Zeit zur Rechnungsbegleichung, damit sich der Patient zunächst die Kostenerstattung von seiner Krankenversicherung beschaffen kann. Als Konsequenz daraus hat der PKV-Verband beim Bundesaufsichtsamt eine neue Klausel genehmigen lassen. Lehnt ein Krankenversicherer die Erstattung von Behandlungskosten ab und wird dies mit einem Gutachten begründet, so ist dieses dem Patienten gegenüber offen zu legen. Dazu zählt auch der Name des Gutachters.

Es ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die DKV Private Krankenversicherung die Verjährungsbestimmungen des § 12 Abs. 1 VVG mit zwei Jahren Frist gelten. Statt an den Versicherungsnehmer kann der Versicherer auch an die Überbringer oder Übersender von ordnungsgemäßen Nachweisen leisten, es sei denn, dass ein naheliegender Verdacht des Missbrauchs besteht. Die Ansprüche auf Versicherungsleistungen können jedoch weder abgetreten noch verpfändet werden. Die in ausländischer Währung entstandenen Krankheitskosten werden in Euro umgerechnet.

Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung kann eine Private Krankenversicherung dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren. Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Der Leistungsumfang durch die DKV Private Krankenversicherung kann hinsichtlich der Unterbringung im Einbett- und/oder Zweibettzimmer mit oder ohne Arztwahl unterschiedlich geregelt sein. Einige Versicherer bieten Tarife mit einer Wahlmöglichkeit zwischen Ein- und Zweibettzimmerunterbringung. Überwiegend sehen die Versicherer jedoch unterschiedliche Tarife mit getrennten Leistungen und Beiträgen vor. Bei einem Vergleich ist deshalb darauf zu achten, auf welchen Leistungsumfang tatsächlich Anspruch besteht.

Die Ärzte als Leistungsanbieter wurden durch eine Änderung der GOÄ/GOZ an der Finanzierung des Standardtarifs durch die Begrenzung des Abrechnungsfaktors beteiligt. Für die ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen wird der 1,7-fache Satz zugrunde gelegt. Bei anderen Vollkostentarifen beträgt der regelmäßig berechnete Steigerungssatz 2,3. Viele Zahnärzte lehnen die Behandlung von Standardtarif Versicherten ab, weil die Vergütung unterhalb der Kassensätze liege. Der Standardtarif der Private Krankenversicherung sieht eine Begrenzung der Krankenhausleistungen vor.

Diese Maßnahmen reichen allerdings nicht immer aus, so dass Leistungsreduzierungen und Selbstbehaltserhöhungen vorgenommen werden. Erhebliche Bedeutung besitzen in diesem Zusammenhang die so genannten Alterungsrückstellungen. Es handelt sich um verzinsliche Kapitalansammlungen, und zwar aus den in der Private Krankenversicherung enthaltenen Sparanteilen. Zu solchen Sparanteilen kommt es dadurch, dass in die Beitragskalkulation auch Beiträge für das mit dem Alter des Versicherten eingerechnet werden.

Daher ist nach diesem im Vergleich zur Rentenversicherung viel kürzeren Prognosezeitraum wieder eine Aktualisierung vorzunehmen. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 16.06.2004 erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung in der Private Krankenversicherung gerichtlich zu überprüfen ist. Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, so dass der gerichtliche Sachverständige daraus die Voraussetzungen und den Umfang der Anpassungen nicht nachvollziehen und als belegt beurteilen kann, so ist die Beitragsanpassung unwirksam.

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Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung - Beiträge und Tarifangebote vergleichen Der § 257 Abs. 2 SGB V sieht folgende Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses vor. Die «private» «Krankenversicherung» wird nach Art der Lebensversicherung betrieben. Bei versicherten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren mit einem zuschussberechtigten Versicherungsschutz verfügen, wird ein brancheneinheitlicher Standardtarif angeboten. Der überwiegende Teil der Überschüsse wird zugunsten der Versicherten verwendet. Neben dem Unterkunftszuschlag werden tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren der Höchstsätze der amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung liegende Aufwendungen der Gebührenordnung angemessen sind. Der Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.

Infos zur Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung - Bestmöglicher Schutz zum günstigsten Preis Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von 100 Prozent an. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Eine nicht nur vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens ist dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Erlangt der Private Krankenversicherung Anbieter davon Kenntnis, dass das Nettoeinkommen der versicherten Person unter die Höhe des dem Vertrag zugrunde gelegten Einkommens gesunken ist. Nachteile der Private Krankenversicherung, Rechtsstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht durchgeführt, Vorherige Zustimmung bei stationärem Aufenthalt in einer gemischten Anstalt unbedingt erforderlich, Restriktives Leistungsverhalten bei bestimmten Berufen und bezogen auf die medizinische Notwendigkeit, Beitragsanpassungsproblematik im Alter nicht abschließend gelöst, Gefahr der Vergreisung von Tarifen aufgrund der Tarifvielfalt bei einigen Gesellschaften gegeben.

DKV Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung - Unabhängiger und Kostenloser Beitragsvergleich Vorteile durch eine Private Krankenversicherung, Beitragsgestaltung individuell möglich in Abhängigkeit von Bedürfnissen, aufgrund freier Tarifwahl, Individuelle und bedarfsgerechte Zusammenstellung des Versicherungsschutzes möglich, Beitragsberechnung für Singles mit hohem Einkommen in jungen Jahren vorteilhaft, Freie Arztwahl, Freie Krankenhauswahl, Behandlung als Privatpatient, Stationäre Behandlung auch im Einbettzimmer und mit Chefarztbehandlung als Wahlleistung möglich, Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen. Daher ist nach diesem im Vergleich zur Rentenversicherung viel kürzeren Prognosezeitraum wieder eine Aktualisierung vorzunehmen. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 16.06.2004 erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung in der DKV Private Krankenversicherung gerichtlich zu überprüfen ist. Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, so dass der gerichtliche Sachverständige daraus die Voraussetzungen und den Umfang der Anpassungen nicht nachvollziehen und als belegt beurteilen kann, so ist die Beitragsanpassung unwirksam. Gemäß § 1 (1) MB/KT 94 der Private Krankenversicherung wird Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen gewährt, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Der Versicherer gewährt für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang. Der konkrete Umfang der Leistungspflicht ergibt sich nach Art und Höhe der Versicherungsleistungen aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet.

Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung - Preise online vergleichen und sparen Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist der Private Krankenversicherung unverzüglich, spätestens aber innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist durch Vorlage eines Nachweises anzuzeigen. Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld erst vom Zugangstage an gezahlt, jedoch nicht vor dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt. Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist dem Versicherer innerhalb der Frist nachzuweisen. Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der Private Krankenversicherung abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung und/oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die PKV in aller Regel versucht, die entstandenen Lücken zu schließen. Die Berücksichtigung der Geburtskosten ausschließlich bei den Frauenprämien wird in der Öffentlichkeit als eine nicht mehr ausgewogene Verteilung des Risikos angesehen und stößt zunehmend auf Kritik. Im Hinblick auf die Besonderheit des Geburtskostenrisikos können neue Tarife kalkuliert werden, bei denen die Geburtskosten bei der Berechnung der Prämien auch bei beiden Geschlechtern berücksichtigt werden. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren nach am Markt durchsetzen.

Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung - Hier Preise vergleichen und Anbieter wechseln Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die Private Krankenversicherung tritt einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die die GKV nicht übernehmen kann oder darf. Die der DKV Private Krankenversicherung entstehenden Kosten für die Überweisung der Versicherungsleistung und für Übersetzungen kann dieser von den Leistungen abziehen. Bereits bei der Antragsaufnahme im Antragsformular werden dem Antragsteller Fragen nach seinem Gesundheitszustand, Beruf usw. gestellt. Der Antragsteller ist verpflichtet, diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des Risikos maßgebend sind. So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bieten die Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.

Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung

DKV Private Krankenversicherung - Mit unserem Beitragsvergleich richtig Geld sparen Sofern der Tarif dies vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarungen erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird. Die Wartezeit entfällt für das Kind einer drei Monate lang versicherten Person, wenn das Neugeborene zur Versicherung rückwirkend vom Beginn des Geburtsmonats an innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird und der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender als der des versicherten Elternteils ist. Alle vor dem 01.01.2000 abgeschlossenen Verträge werden über jährliche 2-Prozent-Schritte an den 10-Prozent-Zuschlag herangeführt. Dem gesetzlichen Zuschlag konnten die Altversicherten widersprechen. Nach § 178f VVG kann jeder VN verlangen, dass der Versicherer den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers und mit gleichartigem Versicherungsschutz ermöglicht. Lediglich bei einem Wechsel in einen höheren Versicherungsschutz darf die DKV Private Krankenversicherung für die Mehrleistung einen Risikozuschlag verlangen. Der BGH kam zu der Auffassung, dass die Klausel wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers so sehr einschränkt, dass sie den Vertragszweck gefährdet und deshalb gegen § 9 AGBG verstößt. Als Konsequenz daraus hat der PKV-Verband beim Bundesaufsichtsamt eine neue Klausel genehmigen lassen. Lehnt ein Krankenversicherer die Erstattung von Behandlungskosten ab und wird dies mit einem Gutachten begründet, so ist dieses dem Patienten gegenüber offen zu legen. Dazu zählt auch der Name des Gutachters.

DKV Private Krankenversicherung - Beitragsanpassungen

Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?

Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die DKV Private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen.

Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10%, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10%) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.

Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die DKV Private Krankenversicherung nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch die DKV gekürzt werden.

Die DKV Private Krankenversicherung bietet Ihnen ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot aus der umfangreichen Möglichkeit der Leistungen, sowie einer individuellen Tarifgestaltung. Durch flächendeckende, deutschlandweite Niderlassungen haben Sie jeder Zeit die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen. Darüberhinaus bietet die DKV ein umfangreiches Programm über Gesundheitsförderungen mit persönlicher Beratung an.


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