Generali Private Krankenversicherung - Top Leistungen zu günstigen Preisen
Mit den vielfältigen Tarifen, sowie den umfangreichen Leistungsangeboten durch die Generali Private Krankenversicherung sind Sie jederzeit, ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen optimal abgesichert. Hier im Private Krankenversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die Generali und weitere Anbieter
Egal, ob günstige Einsteigertarife für alle die Wert auf niedrige Beiträge, oder für die Kompfortabsicherung für Gesundheitsbewußte, mit der Generali sind Sie für jeden Fall gerüstet und haben einen zuverlässigen Vertragspartner.
Generali Private Krankenversicherung - Tarife im Überblick
Hier finden Sie eine Übersicht über die von der Generali Private Krankenversicherung angebotenen Tarifvarianten,
| Tarife |
Leistungen |
| ECOline |
Volle Kostenübernahme bei staionären und ambulanten Behandlungsleistungen, zahnärtzliche Behandlung, inkl. Prophylaxe Behandlung, Unterbringung im Mehrbettzimmer, 60% Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnkronen aller Art, Inlays |
| PLUSline |
Alle im Tarif ECOline enthaltenen Leistungen zuzüglich 80% Kostenübernahme für Heilpraktiker und psychotherapeutische Behandlung, Wahlweise Ein- oder Zweibettzimmer, 75% Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnkronen aller Art, Inlays |
| FIRSTline |
Alle in den Tarifen ECOline und Plusline enthaltenen Behandlungleistungen, sowie Kostenübernahme bei rechtswirksamen Honorarvereinbarungen über die Höchstsätze, 100% Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnkronen aller Art, Inlays |
Generali Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Versicherungsschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen, wie auch Generali haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt. Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen.
Die Generali Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Private Krankenversicherung - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die Private Krankenversicherung wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5% zuzüglich 90% (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem Private Krankenversicherung Anbieter zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 wird grundsätzlich bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den gesamten Tarifbeitrag der PKV, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die Private Krankenversicherung mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen.
Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Die Generali Private Krankenversicherung verzichtet in der Krankheitskostenvollversicherung ausdrücklich auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Dies gilt auch für eine separate Krankentagegeldversicherung, für die kein Anspruch auf Beitragszuschuss durch den Arbeitgeber besteht. Der Versicherer hat jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn lediglich eine Krankenhaustagegeld-, eine Krankheitskostenteil Versicherung oder beides vereinbart ist.
Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Behandlung durch Leistungserbringer, deren Leistung der Krankenversicherer nicht übernimmt, und nachdem er dies dem VN mitgeteilt hat, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort, außer die versicherte Person lebt dort oder hält sich ohnehin dort auf, Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifmäßig erstattet.
Zusatzleistungen für Kuraufenthalte können als selbstständige Teilversicherungen die Kosten für einen Kuraufenthalt und eine Sanatoriumsbehandlung absichern. Versichert durch die Private Krankenversicherung sind dabei die Kosten für Unterkunft, Arzneien, Kurmittel und Arztbehandlung. Zusatzleistungen bei Auslandsreisen werden über eine Auslandsreise Krankenversicherung normalerweise mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme gewährt und zwar für notwendige ambulante Arztbehandlung, Zahnbehandlung und Operations- und Röntgenleistungen.
Die Private Krankenversicherung leistet außerdem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre. Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart.
Eine während der Behandlung neu eingetretene und behandelte Krankheit oder Unfallfolge, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird, begründet nur dann einen Versicherungsfall, wenn sie nicht mit der ersten Krankheit oder Unfallfolge in ursächlichem Zusammenhang steht. Wird Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig durch Krankheiten hervorgerufen, so wird das Krankentagegeld nur einmal gezahlt. Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen besteht dann, wenn die durch die Generali Private Krankenversicherung versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nicht ausübt.
Zum Leistungsumfang der Private Krankenversicherung gehören Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des zuständigen Bundesinstituts allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht. Transporte und Fahrten bis zum nächsten erreichbaren Arzt und Fahrten zum und vom nächsten erreichbaren zuständigen Arzt sind bei Gehunfähigkeit versichert sowie zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. Nur wenige Private Krankenversicherung Anbieter erkennen auch höhere Honorarrechnungen an.
Eine nachträgliche Beitragsanpassung Ihres Tarif und für das Geschlecht zulässig, in dem auch die Erhöhung des Schadenbedarfs um den gesetzlich bzw. tariflich vorgesehenen Prozentsatz tatsächlich eingetreten ist. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so ist zu prüfen, ob die Neuberechnung versicherungsmathematisch korrekt ist. Dazu werden nur die Unterlagen herangezogen, die der Versicherer vorgelegt hat. Die parallele und gleichzeitige Anpassung für die Generali Private Krankenversicherung in anderen Tarifen oder einem nicht betroffenen Geschlecht ist demnach unzulässig.
Gemäß § 1 (1) MB/KT 94 der Private Krankenversicherung wird Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen gewährt, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Der Versicherer gewährt für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang. Der konkrete Umfang der Leistungspflicht ergibt sich nach Art und Höhe der Versicherungsleistungen aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem Umfang in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet.
Sehen Sie sich die der Tarifbedingungen anderer Anbieter werden Vorsorgeuntersuchungen von einigen Versicherern nur im GKV Leistungsrahmen bezahlt, andere schließen auch durchaus Check-up Untersuchungen in Spezialinstituten mit ein. Leistungen eines Logopäden werden übernommen, soweit die Vergütungen im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet wurden. Teilweise ist die vorherige Zustimmung des Versicherers erforderlich, zum Teil sind die Leistungserbringer vertraglich an die Private Krankenversicherung gebunden.
Zu den durch die Private Krankenversicherung angebotenen Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. So fallen die Erstattungen für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion, Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich innerhalb des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet.
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Private Krankenversicherung
Durch die Wahl eines hohen Selbstbehalts bei Vertragsabschluss kann der Versicherte die monatliche Beitragsbelastung senken. Als Alternative zu den teureren
Vollschutztarifen wurden beitragssparende Selbstbeteiligungstarife ausschließlich im ambulanten Bereich, aber auch im stationären und Zahnkostenbereich
sowie sog. Kompakttarife mit SB entwickelt. Am Markt werden verschiedene Selbstbeteiligungssysteme angeboten, Selbstbeteiligung in Euro pro Person und Jahr,
Selbstbeteiligung mit einem festen Prozentsatz
Neben dem Unterkunftszuschlag werden tarifabhängig oftmals auch die Zuschläge für Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss sowie Fernsehgerät oder
Internetanschluss erstattet. Wahlärztliche und belegärztliche Leistungen sind erstattungsfähig, wenn die Gebühren der Höchstsätze der amtlichen
deutschen Gebührenordnung für Ärzte liegen und deren Bemessungsgrundsätzen entsprechen. Erstattungsfähig sind auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung
liegende Aufwendungen der Gebührenordnung angemessen sind.
§ 178d VVG legt außerdem fest, dass die Mitversicherung ab Geburt unter den genannten Voraussetzungen ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten erfolgt. Im
Unterschied dazu wird bei der Adoption Minderjähriger im Fall eines erhöhten Gesundheitsrisikos ein Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe zugelassen.
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Der Wartezeiterlass wird
durch die jeweiligen Tarifbedingungen näher geregelt.
Infos zur Private Krankenversicherung
Krankheitskostenteilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die
Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhauszusatzversicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV
Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der
GKV im stationären Bereich übersteigen.
Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und
Krankengeschichten führen. In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen,
werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen die Private Krankenversicherung bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche
Leistungszusage erteilt hat.
Der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 26.02.1992 und vom 22.01.1992 festgestellt, dass weder der Eintritt der Berufsunfähigkeit noch der Bezug einer BU
Rente zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses der Private Krankenversicherung führen soll. Statt dessen soll dem Versicherungsnehmer für die Dauer des Rentenbezuges wegen
Berufsunfähigkeit eine Umwandlung des Versicherungsverhältnisses in eine Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung zu reduzierten Beiträgen und bei Wegfall der
Rentenbezugsberechtigung angeboten werden.
Generali Private Krankenversicherung
Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen,
Inhalationen, Licht-Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie
Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sind oft ebenso wenig erstattungsfähig durch die Private Krankenversicherung wie Anwendungen außerhalb der
physikalischen Medizin und Inhalationen.
Diese Maßnahmen reichen allerdings nicht immer aus, so dass Leistungsreduzierungen und Selbstbehaltserhöhungen vorgenommen werden. Erhebliche Bedeutung
besitzen in diesem Zusammenhang die so genannten Alterungsrückstellungen. Es handelt sich um verzinsliche Kapitalansammlungen, und zwar aus den in der
Generali Private Krankenversicherung enthaltenen Sparanteilen. Zu solchen Sparanteilen kommt es dadurch, dass in die Beitragskalkulation auch Beiträge für das mit
dem Alter des Versicherten eingerechnet werden.
Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen
Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den
§§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die Private Krankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel,
Bestandsübertragung etc.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Arztrechnungen müssen für die Private Krankenversicherung bestimmte Spezifizierungen beinhalten, damit eine möglichst reibungslose Kostenabrechnung erfolgen kann. Name und Anschrift des
behandelnden Arztes, Aufzählung der behandelten Erkrankungen und Beschwerden, Angabe der angewandten Gebührenordnung, Angabe der jeweiligen Gebührenordnungssätze
und Steigerungssätze, Termin der Behandlung und Leistungserbringung. Die Heilbehandler rechnen ihr Honorar auf der Basis von drei Gebührenordnungen auf dem
Stand 1996 ab, GebüH, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Der Private Krankenversicherung Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war. Ob eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kann
beispielsweise bei Gewichtsreduktion wegen Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas strittig sein. Es stellt sich die Frage, ob Übergewicht eine Krankheit oder
ein Risikofaktor ist, und inwieweit Nulldiäten hinsichtlich eines dauerhaften Heilerfolges und der Erziehung des Patienten zu richtigem Essverhalten
tatsächlich die richtige Therapieform darstellt.
Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen
Erklärung kann ein Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren.
Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf
Versicherungsleistungen.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Das Risiko Krankheit und die Erhaltung der Gesundheit stehen für den einzelnen Menschen während seines gesamten Lebens im Vordergrund. Die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung sind derzeit Träger der Krankenversicherungsordnung in Deutschland. Die Private Krankenversicherung tritt
einerseits für bestimmte Personenkreise als Vollversicherung auf, andererseits für die in der GKV Versicherten als Zusatzversicherung mit Leistungen, die
die GKV nicht übernehmen kann oder darf.
Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür
Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die
Generali Private Krankenversicherung aufzukommen hat.
Heute wird im Regelfall bei Nulldiät die wissenschaftliche Anerkennung verweigert. Auch bei stationärer Heilbehandlung aufgrund von Tuberkulose,
Geisteskrankheiten sowie bei Behandlung von Rheumakranken in speziellen Rheumakliniken ist die vorherige Verständigung mit dem Versicherer angebracht.
Schönheitsoperationen mit stationärem Aufenthalt werden teils nur bei einem vorausgegangenen Unfall übernommen, teils hängt die Entscheidung der
Kostenübernahme vom Einzelfall ab.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Eine Beitragsanpassung ist danach nur in dem Tarif und für das Geschlecht zulässig, in dem auch die Erhöhung des Schadenbedarfs um den gesetzlich bzw.
tariflich vorgesehenen Prozentsatz tatsächlich eingetreten ist. Die parallele und gleichzeitige Anpassung in anderen Tarifen oder einem nicht betroffenen
Geschlecht ist demnach unzulässig. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so ist zu prüfen, ob die Neuberechnung versicherungsmathematisch korrekt ist. Dazu werden
nur die Unterlagen herangezogen, die der Versicherer vorgelegt hat.
Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten
Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Aus den Tarifbedingungen ist ersichtlich, ob der Versicherer das Recht der ordentlichen Kündigung
auf die Generali Private Krankenversicherung beschränkt. In der Krankentagegeldversicherung verzichten viele Versicherer auch auf das ordentliche Kündigungsrecht
für die ersten drei Versicherungsjahre.
Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund eine Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr vorliegt.
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf
Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn nach medizinischem Befund keine
Arbeitsunfähigkeit und keine Behandlungsbedürftigkeit mehr bestehen.
Generali Private Krankenversicherung - Beitragsanpassungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Generali Private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen.
Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10%, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10%) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Generali Private Krankenversicherung nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch die Generali gekürzt werden.
Die Generali Private Krankenversicherung bietet Ihnen ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot aus der umfangreichen Möglichkeit der Leistungen, sowie einer individuellen Tarifgestaltung. Durch flächendeckende, deutschlandweite Niderlassungen haben Sie jeder Zeit die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen. Darüberhinaus bietet die Generali ein umfangreiches Programm über Gesundheitsförderungen mit persönlicher Beratung an.