R+V Private Krankenversicherung - Top Leistungen zu günstigen Preisen
Mit den vielfältigen Tarifen, sowie den umfangreichen Leistungsangeboten durch die R+V Private Krankenversicherung sind Sie jederzeit, ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen optimal abgesichert. Hier im Private Krankenversicherung Vergleich 2026 finden Sie weitere Infos und Bewertungen über die R+V und weitere Anbieter
Egal, ob günstige Einsteigertarife für alle die Wert auf niedrige Beiträge, oder für die Kompfortabsicherung für Gesundheitsbewußte, mit der R+V sind Sie für jeden Fall gerüstet und haben einen zuverlässigen Vertragspartner.
R+V Private Krankenversicherung - Tarife im Überblick
Hier finden Sie eine Übersicht über die von der R+V Private Krankenversicherung angebotenen Tarifvarianten,
| Tarife |
Leistungen |
| AGIL classic |
100% Kostenübernahme bei Arztbehandlung, Krankenhausbehandlung und Zahnbehandlung, physiotherapeutische Behandlung, Vorsorgeuntersuchung und Impfungen, 60% Arznei- und Hilfsmittel, 60% Zahnersatz und Kieferorthopädie |
| AGIL comfort |
100% Kostenübernahme bei Arztbehandlung, Krankenhausbehandlung und Zahnbehandlung, physiotherapeutische Behandlung, Vorsorgeuntersuchung und Impfungen, 75% Arznei- und Hilfsmittel, 75% Zahnersatz und Kieferorthopädie |
| AGIL premium |
100% Kostenübernahme bei Arztbehandlung, Krankenhausbehandlung und Zahnbehandlung, physiotherapeutische Behandlung, Vorsorgeuntersuchung und Impfungen, 100% Arznei- und Hilfsmittel, 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie |
R+V Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Versicherungsschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen, wie auch R+V haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt. Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen.
Die R+V Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Private Krankenversicherung - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die Private Krankenversicherung wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5% zuzüglich 90% (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem Private Krankenversicherung Anbieter zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 wird grundsätzlich bei einem Wechsel in die Private Krankenversicherung der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den gesamten Tarifbeitrag der PKV, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10% erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die Private Krankenversicherung mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen.
Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der GKV im stationären Bereich übersteigen. Zusatzleistungen zur Beitragsentlastung sind als unternehmensindividuelle Beitragsentlastung Komponenten noch vor dem gesetzlichen Beitragszuschlag von einigen R+V Private Krankenversicherung Unternehmen eingeführt worden. Damit wird versucht, das Beitragsanpassungsproblem im Alter der versicherten Personen zu mildern.
Vorhandene Nachteile durch die Private Krankenversicherung sind vor allem, das jedes Familienmitglied seinen eigenen Monatsbeitrag zahlen muß, Beitragszahlungspflicht auch bei längerer Krankheit über sechs Wochen bleibt bestehen, der Wechsel in eine andere Private Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Derzeit noch keine Mitgabe der Alterungsrückstellungen möglich, was den Versichererwechsel erschwert, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind bei Vorerkrankungen nach Risikoprüfung möglich.
Zusatzleistungen für Kuraufenthalte können als selbstständige Teilversicherungen die Kosten für einen Kuraufenthalt und eine Sanatoriumsbehandlung absichern. Versichert durch die Private Krankenversicherung sind dabei die Kosten für Unterkunft, Arzneien, Kurmittel und Arztbehandlung. Zusatzleistungen bei Auslandsreisen werden über eine Auslandsreise Krankenversicherung normalerweise mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme gewährt und zwar für notwendige ambulante Arztbehandlung, Zahnbehandlung und Operations- und Röntgenleistungen.
So kann er ohne Unterschied, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist oder nicht, das Krankentagegeld und den Beitrag mit Wirkung vom Beginn des zweiten Monats nach Kenntnis entsprechend dem geminderten Nettoeinkommen herabsetzen. Bis zum Zeitpunkt der Herabsetzung wird die Leistungspflicht im bisherigen Umfang für eine bereits eingetretene Arbeitsunfähigkeit nicht berührt. Die Zahlung von Krankentagegeld setzt voraus, dass die versicherte Person durch einen Arzt oder Zahnarzt behandelt wird.
Verletzen Versicherungsnehmer oder Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die R+V Private Krankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 4 genannten Obliegenheiten verletzt wird. Wird eine der in § 9 Abs. 5 und 6 genannten Obliegenheiten verletzt, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn er von seinem Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden Gebrauch macht.
Das zum Zeitpunkt der Beitragsänderung erreichte Alter wird zugrunde gelegt, die bisher angesammelte Alterungsrückstellung wird in Form eines monatlichen Nachlasses angerechnet. Es existieren weitere Varianten der Beitragsanpassung. Allen Verfahren ist gemeinsam, dass die bisherige Vertragsdauer durch die Private Krankenversicherung berücksichtigt wird. Die vorhandene Altersrückstellung wird stets voll angerechnet. Welches Verfahren das einzelne Unternehmen anwendet, hängt von den technischen Gegebenheiten ab.
Insbesondere in diesem Leistungsbereich ist vor dem R+V Private Krankenversicherung Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn auf entsprechende Therapieformen besonderer Wert gelegt wird. Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, Licht- und Wärmebehandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie Massagegeräte, Heizkissen, sind oft ebenso wenig erstattungsfähig wie Anwendungen außerhalb der physikalischen Medizin und Inhalationen.
Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist der Private Krankenversicherung innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist. Die geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen. Die versicherte Person ist auf Verlangen des Private Krankenversicherung Anbieters dazu verpflichtet untersuchen zu lassen.
Die Zuschläge für Verwaltungskosten werden als fester Zuschlag pro Tarif und Geschlecht verwendet. Dadurch soll eine Entlastung der älteren Versicherten erreicht werden. Im Ausgleich hierzu wird die Belastung für die jüngeren Versicherten ansteigen. Dieser Entlastungs- bzw. Belastungs- und Umverteilungseffekt ist je nach Private Krankenversicherung und Bestandszusammensetzung sehr unterschiedlich zu beurteilen. In hohen Altersgruppen wird wahrscheinlich eine Entlastung in größeren Prozentsätzen erzielt werden können.
In der Private Krankenversicherung endet der Versicherungsschutz ausnahmsweise für einen schwebenden Versicherungsfall erst am 30. Tag nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses. Endet das Versicherungsverhältnis wegen Wegfalls einer der im Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, so richtet sich die Leistungspflicht. Im Übrigen endet das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person auch mit dem Bezug von Altersrente.
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R+V Private Krankenversicherung
Die erfolgsunabhängige (garantierte) Beitragsrückerstattung ist eine Versicherungsleistung, die nicht vom Überschuss abhängt. Beträge aus der Rückstellung
für Beitragsrückerstattung werden außerdem dazu verwandt, notwendige Beitragserhöhungen zu mildern, extreme Erhöhungen zu vermeiden oder die Beiträge älterer
Versicherter herabzusetzen. Es kann sich durchaus lohnen, kleinere Rechnungsbeträge nicht sofort zur Erstattung beim Versicherer vorzulegen, sondern zunächst
zu sammeln.
Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen, der ambulanten Behandlung, der stationären Krankenhausbehandlung, der Zahnbehandlung und
dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, der Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung, der Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt,
sowie Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten, zur Beitragsentlastung etc. Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von
Einzelleistungen.
Der Antragsteller erhält im Übrigen eine Antragsdurchschrift sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließlich der Tarife und Tarifbedingungen
sowie Satzung ausgehändigt. Der Bundes Datenschutzbeauftragte hält die Schweigepflichtklausel für unzulässig. Mit der Klausel entbänden Patienten ihre Ärzte
pauschal und zeitlich unbefristet von der Schweigepflicht gegenüber dem Krankenversicherer. Der Patient wisse nicht, welche Daten wann und von welchem Arzt
weitergegeben würden.
Infos zur Private Krankenversicherung
Leistungen der Beleghebamme werden im Rahmen der dafür vorgesehenen Gebührenordnung übernommen. Bei einer ambulanten Entbindung wird meist eine Pauschale
von z.B. 1.000 EUR gezahlt. Diese Pauschale wird nicht auf den tariflichen Selbstbehalt angerechnet. Die medizinische Notwendigkeit liegt nach Auffassung des
BGH vor, wenn es nach objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch
notwendig anzusehen.
Selbst bei Erkrankungen in EU-Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des
Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die GKV generell nicht. Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife
als Private Krankenversicherung angeboten. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu
vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif.
Der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 26.02.1992 und vom 22.01.1992 festgestellt, dass weder der Eintritt der Berufsunfähigkeit noch der Bezug einer BU
Rente zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses der Private Krankenversicherung führen soll. Statt dessen soll dem Versicherungsnehmer für die Dauer des Rentenbezuges wegen
Berufsunfähigkeit eine Umwandlung des Versicherungsverhältnisses in eine Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung zu reduzierten Beiträgen und bei Wegfall der
Rentenbezugsberechtigung angeboten werden.
R+V Private Krankenversicherung
Die Versicherungsleistungen sind grundsätzlich im Teil I der AVB, also den Musterbedingungen, geregelt. Der Teil II der AVB für die Private Krankenversicherung enthält die speziellen
Tarifbedingungen, die unterschiedlich ausgestaltet sein können. Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Tarife ergeben sich erhebliche
Leistungsunterschiede. Außerdem können noch besondere Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden, in denen spezielle Änderungen oder Zusätze, z. B. ein
Risikozuschlag wegen Vorerkrankungen, enthalten sind.
Daher ist nach diesem im Vergleich zur Rentenversicherung viel kürzeren Prognosezeitraum wieder eine Aktualisierung vorzunehmen. Der BGH hat mit seinem
Urteil vom 16.06.2004 erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung in der R+V Private Krankenversicherung gerichtlich zu überprüfen ist. Sind diese
fehlerhaft oder unvollständig, so dass der gerichtliche Sachverständige daraus die Voraussetzungen und den Umfang der Anpassungen nicht nachvollziehen und
als belegt beurteilen kann, so ist die Beitragsanpassung unwirksam.
Anderseits bietet die Private Krankenversicherung Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV
waren, in der Private Krankenversicherung vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten,
Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle Tarife angeboten.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Der Versicherte erhält von seiner Private Krankenversicherung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vorab eine Kostenübernahmeerklärung. Dann braucht der
Privatpatient nicht in Vorleistung zu treten. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen wird der Vertrag mit dem Krankenhaus aufgespalten, der bei den
Regelleistungen noch einheitlich ist. Er wird in einen Vertrag mit dem Krankenhaus und einen Vertrag mit dem Chefarzt geteilt. Der Vertrag mit dem
Krankenhaus beinhaltet dann nur noch die Leistungen.
Die Mehrzahl der Private Krankenversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung
übergetreten ist oder aber eine «private» Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit
(Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der
Arbeitsunfähigkeit auf die tarifliche Karenzzeit angerechnet werden.
Trotzdem haben diese Arbeitnehmer den vollen Beitrag zu ihrer Private Krankenversicherung zu entrichten. Der Krankenversicherer stellt Bescheinigungen zur Erlangung des
Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz aus. Die Beiträge für Zusatzversicherungen zur GKV muss der Versicherte allerdings
selbst tragen. Erziehungsgeldberechtigten, die während des Erziehungsurlaubs teilzeitbeschäftigt sind und von der Versicherungspflicht befreit wurden, wird
der Beitragszuschuss des Arbeitgebers weitergezahlt.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz in der Private Krankenversicherung erstreckt sich auf die Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt
werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person
die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.
Es bestehen jedoch summenmäßige Begrenzungen durch Jahreshöchstsätze oder Fallhöchstsätze oder Selbstbehalte. Der privat Versicherte muss der
R+V Private Krankenversicherung die entstandenen Aufwendungen anhand von Rechnungsbelegen nachweisen. Grundsätzlich ist der Patient der Vertragspartner des Arztes und hat für
die fristgerechte Bezahlung von Honorarforderungen des Arztes zu sorgen. Die Versicherer sind allerdings durchaus dazu bereit, auch noch nicht bezahlte
Rechnungen zu übernehmen und zu begleichen.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Seit
Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit Private Krankenversicherung Unternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können.
Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der Private Krankenversicherung bieten.
Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Beitragsentlastungstarife - Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr. Der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens
ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese
zusätzliche Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt. Dadurch soll ein Beitragsnachlass
garantiert werden können.
Für die R+V Private Krankenversicherung werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder
Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen
erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Tarif
einen Überschuss erzielt haben.
Vorsicht ist angebracht, wenn der behandelnde Arzt die Einweisung in eine sog. gemischte Krankenanstalt vornimmt, die neben der regulären Krankenhausbehandlung
auch Kur- und Sanatoriumsleistungen vorsieht. In einem solchen Fall ist unbedingt vor Antritt der stationären Behandlung von dem Versicherer eine
Kostenübernahmeerklärung notwendig. Apothekenrechnungen müssen zuerst vom Versicherten bezahlt werden und werden dann nachträglich zur Übernahme und
Erstattung an den Versicherer weitergereicht.
R+V Private Krankenversicherung - Beitragsanpassungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die R+V Private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen.
Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10%, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10%) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die R+V Private Krankenversicherung nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch die R+V gekürzt werden.
Die R+V Private Krankenversicherung bietet Ihnen ein auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot aus der umfangreichen Möglichkeit der Leistungen, sowie einer individuellen Tarifgestaltung. Durch flächendeckende, deutschlandweite Niderlassungen haben Sie jeder Zeit die Möglichkeit, sich persönlich beraten zu lassen. Darüberhinaus bietet die R+V ein umfangreiches Programm über Gesundheitsförderungen mit persönlicher Beratung an.