Gute Private Krankenversicherung
Im Fall einer plötzlich auftretenden Erkrankung, oder eines Unfalls ist ein zuverlässiger Vertragspartner wichtig, der seiner Leistungspflicht ohne wenn und aber nachkommt. In solchen Fällen, wie vorgenannt ist eine schnelle und unbürokratische Leistungsabwicklung nötig.
Genau das zeichnet eine Gute Private Krankenversicherung aus. Daher ist die Wahl des richtigen Tarif, sowie benötigten zusätzlichen Leistungen, wie einer Krankentagegeld Versicherung umso wichtiger, da es gerade bei langfristigen Erkrankungen das Arbeitseinkommen des Versicherten ausfällt, was zu erheblichen, finanziellen Belastungen führen kann.
Es kann zum Beispiel bei der Wahl von Selbstbehalten Beiträge sparen, wie z.B.,
Basistarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 60% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Standard (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Komforttarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 100% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Gute Private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Das Krankentagegeld durch die Gute Private Krankenversicherung darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei einer unheilbaren Krankheit ist auch eine solche Heilbehandlung noch als medizinisch notwendig anzusehen, der zwar der Versuchscharakter anhaften mag, die aber medizinisch begründbar Aussicht auf Heilung oder Linderung verspricht, selbst wenn die Behandlungsmethode noch nicht in der wissenschaftlichen Literatur nach wissenschaftlichem Standard dokumentiert und bewertet worden ist.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos erforderlich ist. Die Direktauszahlung bleibt Jahr für Jahr konstant hoch, bezogen auf den gesamten schadenfreien Vertrag, einzelne Personen oder Tarife. Innerhalb des ambulanten, stationären und Summentarifs gibt es unterschiedlich hohe Zahlungen. Die Beitragsrückerstattung wird bei mehrjährigem schadenfreien Verlauf progressiv gesteigert. Zur dauerhaften Beitragsreduzierung wird ein Bonus gewährt (Tarifbonus).
Daneben kann auch auf unnötige Leistungen wie Krankenhaustagegelder oder Einbettzimmerbelegung verzichtet sowie die Notwendigkeit der Krankentagegeld Absicherung geprüft und die Höhe des Selbstbehalts im Zahntarif angepasst werden. Grundsätzlich steht jedem Kunden das Recht zu, in einen Private Krankenversicherung Tarif mit ähnlichem oder geringerem Schutz zu wechseln. Sind Versicherte 60 Jahre und älter, muss der Versicherer von sich aus bei jeder Beitragserhöhung konkrete Tarifwechselangebote offerieren.
Eine vorübergehende Beitragsaussetzung kann vielfach auch individuell bei Zahlungsverzug vereinbart werden. Sie können bestimmte Stundungsvereinbarungen ebenso enthalten wie detaillierte Absprachen über Beginn und Ende der Leistungspflicht bei laufenden Versicherungsfällen. Bislang wurde das Geburtskostenrisiko in der Praxis der Tarifierung von Frauenprämien ausschließlich den Frauen zugeordnet. Hiervon sind wegen der in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse immer häufiger Frauen betroffen.
Einige Versicherungsunternehmen legen in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine unterschiedlich lange Vertragsdauer längstens bis zu drei Jahren ab Vertragsbeginn zugrunde, so dass frühestens zum Ablauf dieser festen Vertragsdauer die Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung ergibt sich aus den Tarifbedingungen zu. Der Gute Private Krankenversicherung Vertrag verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Das zum Zeitpunkt der Beitragsänderung erreichte Alter wird zugrunde gelegt, die bisher angesammelte Alterungsrückstellung wird in Form eines monatlichen Nachlasses angerechnet. Es existieren weitere Varianten der Beitragsanpassung. Allen Verfahren ist gemeinsam, dass die bisherige Vertragsdauer durch die Private Krankenversicherung berücksichtigt wird. Die vorhandene Altersrückstellung wird stets voll angerechnet. Welches Verfahren das einzelne Unternehmen anwendet, hängt von den technischen Gegebenheiten ab.
Zusatzleistungen für Kuraufenthalte können als selbstständige Teilversicherungen die Kosten für einen Kuraufenthalt und eine Sanatoriumsbehandlung absichern. Versichert sind dabei die Kosten für Unterkunft, Arzneien, Kurmittel und Arztbehandlung. Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der Gute Private Krankenversicherung bieten. Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Die Ärzte als Leistungsanbieter wurden durch eine Änderung der GOÄ/GOZ an der Finanzierung des Standardtarifs durch die Begrenzung des Abrechnungsfaktors beteiligt. Für die ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen wird der 1,7-fache Satz zugrunde gelegt. Bei anderen Vollkostentarifen beträgt der regelmäßig berechnete Steigerungssatz 2,3. Viele Zahnärzte lehnen die Behandlung von Standardtarif Versicherten ab, weil die Vergütung unterhalb der Kassensätze liege. Der Standardtarif der Private Krankenversicherung sieht eine Begrenzung der Krankenhausleistungen vor.
Im Übrigen bedürfen jede Beitragserhöhung und das dabei vorgesehene Verfahren der Genehmigung durch einen unabhängigen Treuhänder. Insofern ist der Versicherungsnehmer vor willkürlichen Erhöhungen geschützt. Derzeit liegt den aktuellen Tarifen die PKV-Sterbetafel 2004 zugrunde. Anpassungen der Sterbetafel sind in der Private Krankenversicherung vorprogrammiert, da sie nicht die in der privaten Rentenversicherung üblichen Generationentafeln verwendet, sondern jeweils nur für einige Kalenderjahre gültige Periodentafeln.
Der Private Krankenversicherung Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war. Ob eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kann beispielsweise bei Gewichtsreduktion wegen Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas strittig sein. Es stellt sich die Frage, ob Übergewicht eine Krankheit oder ein Risikofaktor ist, und inwieweit Nulldiäten hinsichtlich eines dauerhaften Heilerfolges und der Erziehung des Patienten zu richtigem Essverhalten tatsächlich die richtige Therapieform darstellt.
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Gute Private Krankenversicherung - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Gute Private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Gute Private Krankenversicherung nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Gute Private Krankenversicherung - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Gute Private Krankenversicherung setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Gute Private Krankenversicherung konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Wie zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen hat der Arbeitgeber auch den privatversicherten Arbeitnehmern einen Zuschuss zum Krankenversicherung
Beitrag zu gewähren. Diese Beitragsaufwendungen sind dann zuschussfähig, wenn daraus Versicherungsleistungen beansprucht werden können, die das
Sozialgesetzbuch SGB V vorsieht. Es genügt, wenn die Versicherungsleistungen im Kern einer Leistung nach dem SGB V entsprechen. Für privat Krankenversicherte
ist der Arbeitgeberzuschuss zweifach begrenzt.
Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen, der ambulanten Behandlung, der stationären Krankenhausbehandlung, der Zahnbehandlung und
dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, der Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung, der Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt,
sowie Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten, zur Beitragsentlastung etc. Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von
Einzelleistungen.
Der Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze
nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die
Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein
solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.
Infos zur Private Krankenversicherung
Krankheitskostenteilversicherungen sind für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich ebenso versicherbar wie Kurkostentarife, die
Operationskostenversicherung sowie die Zusatzleistung im Todesfall. Als Krankenhauszusatzversicherung wird der ergänzende Versicherungsschutz für GKV
Versicherte bei stationärer Heilbehandlung bezeichnet. Restkostentarife erbringen Leistungen für Kosten, soweit diese den Betrag der Kostenerstattung der
GKV im stationären Bereich übersteigen.
Diese Musterbedingungen der Private Krankenversicherung bestehen aus dem Teil I, sowie dem Teil II, den unternehmensspezifischen Tarifbestimmungen. Allgemein sind folgende Musterbedingungen
zu unterscheiden. Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, AVB für die
Krankentagegeldversicherung, AVB für die Pflegekrankenversicherung, sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif und für den
Basistarif.
Managed Care bedeutet Gesundheitsmanagement beim Private Krankenversicherung Unternehmen in Form von Expertentelefonauskunft, Gesundheitstelefon, Hilfestellung bei der Arztsuche,
Benennen von Adressen und Telefonnummern von Behandlern und Kliniken, Zusendung von Behandlungsleitlinien und Informationsmaterial für bestimmte Erkrankungen.
Außerdem werden Terminvereinbarungen mit Behandlern, Vermittlung von OP-Plätzen und Terminen, Patientenbegleitung über Ärztenetzwerke, die Einholung von
Zweitmeinungen angeboten.
Gute Private Krankenversicherung
Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen,
Inhalationen, Licht-Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie
Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sind oft ebenso wenig erstattungsfähig durch die Private Krankenversicherung wie Anwendungen außerhalb der
physikalischen Medizin und Inhalationen.
Wenn der Antragsteller den Versicherer über anzeigepflichtige Gefahren arglistig täuscht, kann die Gute Private Krankenversicherung den Vertrag binnen Jahresfrist durch
Anfechtung seiner Annahmeerklärung unwirksam machen. Bei der Antragstellung zu einem Krankenversicherungsvertrag enthält der Antrag unmittelbar vor dem für
die Unterschrift vorgesehenen Raum einen Hinweis auf die sog. Schlusserklärungen. Diese sind Inhalt des Antrages und vor der Unterschriftsleistung vom
Antragsteller bzw. den zu versichernden Personen zu beachten.
Der zu zahlende Beitrag für die Private Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und
nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. Für jeden Versicherten ist ein eigener, dem jeweiligen
Einzelrisiko entsprechender Beitrag zu entrichten.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Arztrechnungen müssen für die Private Krankenversicherung bestimmte Spezifizierungen beinhalten, damit eine möglichst reibungslose Kostenabrechnung erfolgen kann. Name und Anschrift des
behandelnden Arztes, Aufzählung der behandelten Erkrankungen und Beschwerden, Angabe der angewandten Gebührenordnung, Angabe der jeweiligen Gebührenordnungssätze
und Steigerungssätze, Termin der Behandlung und Leistungserbringung. Die Heilbehandler rechnen ihr Honorar auf der Basis von drei Gebührenordnungen auf dem
Stand 1996 ab, GebüH, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.
Wenige Versicherer bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine
Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Einige Private Krankenversicherung Anbieter verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate. Das Versicherungsverhältnis
endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Nur wenige
Versicherer verlängern diese Nachleistungsdauer.
Daneben kann auch auf unnötige Leistungen wie Krankenhaustagegelder oder Einbettzimmerbelegung verzichtet sowie die Notwendigkeit der Krankentagegeld
Absicherung geprüft und die Höhe des Selbstbehalts im Zahntarif angepasst werden. Grundsätzlich steht jedem Kunden das Recht zu, in einen Tarif mit
ähnlichem oder geringerem Schutz zu wechseln. Sind Versicherte 60 Jahre und älter, muss der Versicherer von sich aus bei jeder Beitragserhöhung konkrete
Tarifwechselangebote offerieren.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur GKV. Die PKV führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip
durch. In der Private Krankenversicherung bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder
jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten stellen die PKV-Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus,
aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.
Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist der Gute Private Krankenversicherung innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Der Versicherungsnehmer hat auf Verlangen des
Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges
erforderlich ist. Die geforderten Auskünfte sind auch einem Beauftragten des Versicherers zu erteilen. Die versicherte Person ist auf Verlangen des
Versicherers dazu verpflichtet untersuchen zu lassen.
Heute wird im Regelfall bei Nulldiät die wissenschaftliche Anerkennung verweigert. Auch bei stationärer Heilbehandlung aufgrund von Tuberkulose,
Geisteskrankheiten sowie bei Behandlung von Rheumakranken in speziellen Rheumakliniken ist die vorherige Verständigung mit dem Versicherer angebracht.
Schönheitsoperationen mit stationärem Aufenthalt werden teils nur bei einem vorausgegangenen Unfall übernommen, teils hängt die Entscheidung der
Kostenübernahme vom Einzelfall ab.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Auch die Alterungsrückstellung muss an die Kostenentwicklung angepasst werden. Dafür sind zwei Verfahren üblich. Das bisherige Eintrittsalter wird beibehalten,
die Differenz zwischen vorhandener und notwendiger Alterungsrückstellung müsste dann vom Versicherten eigentlich in einer Summe aufgebracht werden. Da dies
unzumutbar ist, wird der Fehlbetrag auf die noch durchschnittlich verbleibende Versicherungsdauer umgerechnet und somit in Form eines monatlichen
Beitragszuschlages erhoben.
Das Versicherungsverhältnis für die Gute Private Krankenversicherung beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an,
jedoch nicht vor Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeiten. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, und zwar mit einer Frist
von drei Monaten nur zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Vertragsverhältnis für eine
Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen wurde.
Die Höhe des abgerechneten Honorars ist abhängig von der aufgewendeten Zeit und dem Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung. Berechnet der Heilbehandler
über den Regelhöchstsatz hinaus bis zum 3,5- bzw. 2,3- bzw. 1,3-fachen Satz, so muss dies schriftlich begründet und erläutert werden. Zudem müssen
Besonderheiten in Bezug auf Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad vorliegen. Es gibt einige PKV Unternehmen, die keine Begrenzung der Höchstsätze der
Gebührenordnung in ihren Tarifen vorgesehen haben.
Gute Private Krankenversicherung - Empfehlungen und Tipps
Was ist eine Gute Private Krankenversicherung? In erster Linie kommt es auf den Leistungseinschluß, sowie eine flexible und an den Versicherten angepasste Tarifgestaltung an. Gerade in bei der Absicherung Ihrer Gesundheit sollten Sie keine Kompromisse machen und am falschen Ende sparen, zum Beispiel durch den Ausschluss benötigter Leistungen.
Gern berät Sie unverbindlich und kostenlos einer unserer auf die Private Krankenversicherung spezialisierter Experte und hilft Ihnen bei der richtigen Wahl von Tarifen und Leistungen.
Neben günstigen Preisen bietet die Hallesche Private Krankenversicherung vor allem gute Leistungen und eine fleible Tarifgestaltung, der sich individuell an jedes Bedürfnis anpassen lässt.
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