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Private Krankenversicherung - GOÄ

Private Krankenversicherung - GOÄ

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - GOÄ erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - GOÄ

GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte.

Enthält eine umfassende Liste der Behandlungen durch Ärzte und die dafür gültigen Punktwerte, die in einen Gebührensatz umgerechnet werden können. Die GOÄ ist Basis der Leistungsabrechnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber den Krankenkassen.

Auch Privatversicherten wird sie angewendet, sofern der Arzt keine separate Honorarvereinbarung ausdrücklich vereinbart hat. Die Private Krankenversicherung erstattet Krankheitskosten in aller Regel auf Basis der GOÄ, nur wenige Tarife gestatten auch abweichende Vereinbarungen.

Ärzte dürfen grundsätzlich persönliche Leistungen mit dem 1- bis maximal 3,5-fachen Gebührensatz abrechnen, wobei ein höherer Satz als der 2,3-fache mit besonderen medizinischen Erschwernissen begründet werden muss.

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