Private Krankenversicherung - Kölner Systematik
Die Annahme durch eine Private Krankenversicherung wird von der Gesundheitssituation der zu versichernden Person abhängig gemacht, die sich aus der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag und ggf. ergänzenden ärztlichen Auskünften ergibt.
Die Versicherer verwenden dafür unternehmensindividuelle Annahmerichtlinien auf Basis der Kölner Systematik bzw. Hamburger und Kölner Systematik. Diese sieht Stufen der Erheblichkeit von festgestellten Krankheiten für die Versicherbarkeit vor.
Folge kann eine Antragsannahme ohne Einschränkungen, mit Einschränkungen, z.B. durch einen versicherungsmedizinischen Zuschlag, oder eine Antragsablehnung sein.
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