Private Krankenversicherung - Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung gewährt für jeden Tag der notwendigen stationären Krankenhausbehandlung einen bestimmten bei Abschluss der privaten Krankenversicherung festgelegten Betrag.
Das Krankenhaustagegeld ist zur Finanzierung zusätzlich durch die stationäre Behandlung entstandener Kosten gedacht, z.B. für Fahrten der Familienangehörigen zum Krankenhaus, Kosten eines Stellvertreters im Betrieb, Telefonkosten usw.
Bei Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus wird in der Regel als Ausgleich dafür ein Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Die Ausgleichsleistung bei Verzicht auf Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettunterbringung kann bis zu 50 EUR pro Tag betragen.
In der Auslandsreise Krankenversicherung wird ebenfalls ein Tagegeld anstelle des Kostenersatzes bei stationärem Krankenhausaufenthalt im Ausland gezahlt. Der Ausgleichsbetrag liegt hier zwischen 20 und 30 EUR pro Tag.
Bei der Krankenhaustagegeldversicherung (KHT) ist die Private Krankenversicherung in § 192 Abs. 4 VVG wie schon bisher aus § 178b Abs. 2 VVG a. F. verpflichtet, bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung das vereinbarte Krankenhaustagegeld zu leisten.
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