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Private Krankenversicherung - Krankentagegeld Leistung

Private Krankenversicherung - Krankentagegeld Leistung

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Krankentagegeld Leistung erklärt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Krankentagegeld Leistung

Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Versicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden.

Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen.

Grüner Pfeil nach rechts Verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht
Die Mehrzahl der Krankenversicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung übergetreten ist oder aber eine Private Krankenversicherung vereinbart hat.

Grüner Pfeil nach rechts Erneute Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung)
Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit oder Unfallfolge auf die tarifliche Karenzzeit angerechnet werden. So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht.

Grüner Pfeil nach rechts Zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer
In der Mehrzahl bieten die Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen, die möglichst nicht vereinbart werden sollten.

Grüner Pfeil nach rechts Mutterschutzfristen
Einige Versicherer bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht, sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist.

Unterschiede ergeben sich bei der Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen, denn einige Krankenversicherer leisten zusätzlich aufgrund einer Entbindung, einer stationären Unterbringung im Krankenhaus oder ohne Voraussetzungen zumindest einen Pauschalsatz.

Grüner Pfeil nach rechts Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung
Mehrere Versicherer leisten in Änderung der Musterbedingungen auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.

Grüner Pfeil nach rechts Leistungen bei Kuraufenthalten
Unterschiedlich sind die Leistungen bei Kuraufenthalten in einem Heilbad oder Kurort zu beurteilen. Nur wenige Versicherer gewähren den gleichen Krankentagegeldanspruch wie am Wohnort. Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.

Grüner Pfeil nach rechts Aufenthalte im europäischen Ausland
Versicherungsschutz besteht normalerweise bei Aufenthalten im europäischen Ausland nur insofern, als Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem Krankenhaus gezahlt wird.

Besondere Vereinbarungen sind darüber hinaus bei Aufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland möglich. Dies wird oft von einer vorherigen schriftlichen Zusage abhängig gemacht.

Grüner Pfeil nach rechts Berufsunfälle und Berufskrankheiten
Aus den Tarifbedingungen ergibt sich zumeist, dass auch Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Das Berufsunfallrisiko wird in der Verdienstausfallversicherung bis auf wenige Ausnahmen ohne Beitragszuschlag und ohne Differenzierung nach Berufsgruppen versichert.

Grüner Pfeil nach rechts Wartezeitanrechnung
Größtenteils wird bei Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung eine Wartezeitanrechnung über die Höhe des bisher versicherten GKV-Tagegeldsatzes hinaus vorgenommen, so dass auch für den höheren Anteil keine Wartezeit entsteht.

Grüner Pfeil nach rechts Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit
Wenige Versicherer bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Einige Versicherer verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate.

Grüner Pfeil nach rechts Nachleistungsdauer bei Berufsunfähigkeit
Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Nur wenige Versicherer verlängern diese Nachleistungsdauer bei Berufsunfähigkeit auf sechs Monate.

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