Private Krankenversicherung vergleichen
Der Markt der Anbieter für die private Krankenversicherung ist sehr umfangreich. So gibt es derzeit etwa 35 verschiedene Anbieter, welche sich für die Gewinnung neuer Kunden einen regelrechten Preiskampf liefern.
Zum einen werden vor allem bei weniger bekannten und kleineren Versicherern bessere Leistungseinschlüsse angeboten und diese meist noch zu erheblich günstigeren Beiträgen und zum anderen bieten diese eine sehr flexible Tarifgestaltung.
Ob mit niedrigeren Einsteigertarifen in denen Sie jederzeit die Möglichkeit haben, zusätzliche Leistungen in Ihren vorhandenen Tarif einzubeziehen, oder in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung ab einer bestimmten Laufzeit Ihrer Zugehörigkeit der jeweiligen privaten Krankenversicherung.
Unsere unabhängigen Versicherungsmakler können Ihnen daher die für Sie optimalste Tarifoption, sowie den bestmöglichen Anbieter ermitteln, da diese an keine feste Versicherungsgesellschaft gebunden sind.
Dies hat für Sie den Vorteil, das Sie nicht nur den bestmöglichen Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie erhalten, sondern auch das Sie garantiert eine günstige private Krankenversicherung erhalten.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige und nützliche Informationen anbieten, welche sich rund um das Thema Private Krankenversicherung bewegen und was Sie beim Abschluß beachten sollten.
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung vergleichen für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Es ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Private Krankenversicherung vergleichen die Verjährungsbestimmungen des § 12 Abs. 1 VVG mit zwei Jahren Frist gelten. Statt an den Versicherungsnehmer kann der Versicherer auch an die Überbringer oder Übersender von ordnungsgemäßen Nachweisen leisten, es sei denn, dass ein naheliegender Verdacht des Missbrauchs besteht. Verletzt ein Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die Private Krankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos erforderlich ist. Die Direktauszahlung bleibt Jahr für Jahr konstant hoch, bezogen auf den gesamten schadenfreien Vertrag, einzelne Personen oder Tarife. Innerhalb des ambulanten, stationären und Summentarifs gibt es unterschiedlich hohe Zahlungen. Die Beitragsrückerstattung wird bei mehrjährigem schadenfreien Verlauf progressiv gesteigert. Zur dauerhaften Beitragsreduzierung wird ein Bonus gewährt (Tarifbonus).
Solange der Erstbeitrag noch nicht bezahlt ist, besteht bei Eintritt des Versicherungsfalls kein Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung gemäß § 38 Abs. 2 VVG. Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe bezahlt, so ist der Versicherer gemäß § 38 Abs. 1 VVG befugt, vom Vertrag zurückzutreten, solange die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Macht der Versicherer seinen Anspruch auf den Einlösungsbetrag nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeitstag gerichtlich geltend, so gilt dies ebenfalls als Rücktritt.
Die Krankheit und damit die mit ihr zusammenhängende Heilbehandlung bzw. die Arbeitsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit sind Tatbestände, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können, z. B. bei chronischen Erkrankungen. Für jeden Versicherungsfall ist in der PKV entscheidend, dass der Beginn die Leistungspflicht des Versicherers fallen. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Private Krankenversicherung vergleichen eines Krankentagegeldes abgesichert werden. Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen.
Der Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten. Bei der ambulanten Versorgung soll es Einsparungen durch eine durchgängige Selbstbeteiligung für die Private Krankenversicherung bei allen Leistungen geben, die aber auf einen Höchstbetrag, höchstens 300 EUR pro Jahr, ansonsten 20 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages, begrenzt wird.
Die stationären Heilbehandlungstarife umfassen zumeist folgende Leistungsbereiche, Unterbringung, Verpflegung und Behandlung im Krankenhaus werden als allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet. Als Regelleistungen gelten dabei der allgemeine Pflegesatz, der besondere Pflegesatz, Sonderentgelte, gesondert berechnete Leistungen durch die Private Krankenversicherung vergleichen eines Belegarztes, die Kosten der Beleghebamme sowie des Entbindungspflegers. Die Krankentransportkosten werden normalerweise für Hin- und Rücktransporte im Krankenwagen zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus durch die Private Krankenversicherung erstattet, teilweise für Transporte bis zu 100 Kilometer Entfernung.
Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen die Private Krankenversicherung bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat.
Die Private Krankenversicherung kann einerseits für alle diejenigen ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV bieten, die als Arbeiter oder Angestellte pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die Private Krankenversicherung bietet Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und Zahnbehandlungsbereich als sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes der GKV an. Außerdem werden Kurkosten-, Sterbegeld-, Pflegekosten- und Auslandsreise Krankenversicherung Tarife angeboten.
Wenige Private Krankenversicherung Anbieter bieten auch dann Tagegeldleistung, wenn ein Arbeitnehmer nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos wird und er keine Leistungsansprüche wegen Arbeitslosigkeit hat. Einige Private Krankenversicherung Anbieter verlängern dann die Dreimonatsfrist auf sechs, neun oder zwölf Monate. Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen zumeist spätestens mit Ablauf des dritten Monats nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. Nur wenige Versicherer verlängern diese Nachleistungsdauer.
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Private Krankenversicherung vergleichen - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Private Krankenversicherung vergleichen ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Private Krankenversicherung vergleichen nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Private Krankenversicherung vergleichen - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung vergleichen setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung vergleichen konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Die erfolgsunabhängige (garantierte) Beitragsrückerstattung ist eine Versicherungsleistung, die nicht vom Überschuss abhängt. Beträge aus der Rückstellung
für Beitragsrückerstattung werden außerdem dazu verwandt, notwendige Beitragserhöhungen zu mildern, extreme Erhöhungen zu vermeiden oder die Beiträge älterer
Versicherter herabzusetzen. Es kann sich durchaus lohnen, kleinere Rechnungsbeträge nicht sofort zur Erstattung beim Versicherer vorzulegen, sondern zunächst
zu sammeln.
Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. So fallen die Erstattungen für Eigenblutbehandlungsarten, Akupunktur, Akupressur, Eigenharninjektion,
Atemtherapie, Pflanzenmedikamente, homöopathische Arzneien, Ozontherapien usw. sehr unterschiedlich weitgehend aus. Das Heilpraktikerhonorar wird grundsätzlich
innerhalb des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet.
Der Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze
nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die
Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein
solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.
Infos zur Private Krankenversicherung
Das Angebot von Zusatzversicherungen reicht von Kombi-Paketen über klar definierte Zahnzusatzpolicen, Krankenhaus-Zusatzversicherungen bis hin zu
Pflegezusatzversicherungen, Leistungsangeboten speziell zum Einschluss von Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren und alternativen Heilmethoden auf der
Basis des Hufeland-Verzeichnisses sowie der Möglichkeit des Abschlusses von Krankentagegeldversicherungen und sog. reinen Ergänzungsversicherungen in der
Kombination mehrerer Leistungsarten.
Der Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung gemäß MB/KT 94 erstreckt sich auf Deutschland. Bei Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene
Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem
öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Für den Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Der Versicherer bietet
Versicherungsschutz für Krankheiten.
Nachteile der Private Krankenversicherung, Rechtsstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht durchgeführt, Vorherige Zustimmung bei stationärem Aufenthalt in einer
gemischten Anstalt unbedingt erforderlich, Restriktives Leistungsverhalten bei bestimmten Berufen und bezogen auf die medizinische Notwendigkeit,
Beitragsanpassungsproblematik im Alter nicht abschließend gelöst, Gefahr der Vergreisung von Tarifen aufgrund der Tarifvielfalt bei einigen Gesellschaften
gegeben.
Private Krankenversicherung vergleichen
Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen,
Inhalationen, Licht-Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie
Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sind oft ebenso wenig erstattungsfähig durch die Private Krankenversicherung wie Anwendungen außerhalb der
physikalischen Medizin und Inhalationen.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Beitragszuschlag entsprechend
geändert werden. Im Zuge einer Beitragsanpassung wird auch der für die Beitragsgarantie in der Private Krankenversicherung vergleichen erforderliche Zuschlag mit dem kalkulierten
Zuschlag verglichen, und, soweit erforderlich, angepasst. Durch die Beitragsanpassungsklausel kann der Versicherer die aufgrund erhöhter Leistungsausgaben
notwendig gewordenen Beitragserhöhungen vornehmen.
Gemäß § 1 (1) MB/KT 94 der Private Krankenversicherung wird Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen gewährt, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit
verursacht wird. Der Versicherer gewährt für die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld in vertraglichem Umfang. Der konkrete Umfang der
Leistungspflicht ergibt sich nach Art und Höhe der Versicherungsleistungen aus dem Tarif mit Tarifbedingungen. Bei Tbc-Erkrankungen wird in vertraglichem
Umfang in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende
Zahl der Private Krankenversicherung eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die
Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist in der PKV nicht
vorgesehen.
Der Private Krankenversicherung Versicherungsnehmer muss beweisen, dass die Behandlung medizinisch notwendig war. Ob eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig ist, kann
beispielsweise bei Gewichtsreduktion wegen Übergewicht Fettleibigkeit Adipositas strittig sein. Es stellt sich die Frage, ob Übergewicht eine Krankheit oder
ein Risikofaktor ist, und inwieweit Nulldiäten hinsichtlich eines dauerhaften Heilerfolges und der Erziehung des Patienten zu richtigem Essverhalten
tatsächlich die richtige Therapieform darstellt.
Für eine Direktauszahlung gibt es folgende Möglichkeiten. Die Direktauszahlung bleibt Jahr für Jahr konstant hoch, bezogen auf den gesamten schadenfreien
Vertrag, einzelne Personen oder Tarife. Innerhalb des ambulanten, stationären und Summentarifs gibt es unterschiedlich hohe Zahlungen. Die Beitragsrückerstattung
wird bei mehrjährigem schadenfreien Verlauf progressiv gesteigert. Zur dauerhaften Beitragsreduzierung wird ein Bonus gewährt (Tarifbonus).
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz in der Private Krankenversicherung erstreckt sich auf die Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt
werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person
die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.
Das Krankenhaus rechnet diese Leistungen nach wie vor mit dem Versicherer ab. Wurde die Behandlung im Rahmen des Dienstplans des Krankenhauses von den
jeweils diensthabenden Ärzten erbracht, so ist diese Abrechnung der erbrachten Leistungen in der Abrechnung des Krankenhauses enthalten. Wurde eine
Chefarztbehandlung vereinbart, durch Honorarvereinbarung, so wird diese separat abgerechnet. Der zur Privatliquidation berechtigte Chefarzt stellt eine
gesonderte Rechnung für die Private Krankenversicherung vergleichen über seine Leistungen.
So wird für Arbeitnehmer eine volle Angleichung an die gesetzlichen Bestimmungen über die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung erreicht. In der Mehrzahl bieten die
Versicherer die Verdienstausfallversicherung ohne zeitliche Begrenzung der Leistungsdauer an. So besteht die Möglichkeit, dass bis zum Eintritt des
Rentenfalls keine vorherige Aussteuerung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt und somit voller Versicherungsschutz bestehen bleibt. Am
Markt existieren allerdings auch Tarife mit Begrenzungen.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Grundsätzlich dürfte jedoch ein Risikozuschlag einem Leistungsausschluss vorzuziehen sein. Bei besonders erschwertem Risiko kann es auch dazu kommen, dass
der Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung ganz den angestrebten Versicherungsschutz verweigert. In der Praxis ist es sinnvoll, bei mehreren Versicherern
so genannte (unverbindliche) Probeanträge zu stellen. Risikozuschläge sind verhandelbar oftmals abgeschwächt werden. Auch sind sie im Zeitablauf revidierbar,
wenn sich die gesundheitliche Einschränkung beseitigen lässt.
Für die Private Krankenversicherung vergleichen werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder
Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen
erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Tarif
einen Überschuss erzielt haben.
Konsultieren Sie Ihre Ärzte und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, die der Versicherer erhält. Bei Unsicherheiten sollten Sie auf dem Antrag vermerken,
Zur Klärung sind die Ärzte zu befragen. Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder
nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten. Gemäß §§ 16-18 VVG kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fragen schuldhaft
verschwiegen und nicht angezeigt wurden.
Private Krankenversicherung vergleichen - Empfehlungen und Tipps
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten und mit einigen Voraussetzungen verbunden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, wer sich privat versichern kann, bzw. wer die Möglichkeit hat, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Angestellte und Arbeitnehmer Für den Wechsel in die private Krankenversicherung als Angestellter oder Arbeitnehmer gelten einige Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen. Angestellte müssen mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500,- Euro jährlich (4.125,00 Euro monatlich) liegen und diese 1 Jahr lang erreicht haben oder darüber liegen.
Beamte und Beamtenanwärter Für Beamte wie beispielsweise Lehrer, Finanzbeamte, Polizeibeamte, oder andere Berufsgruppen, welche im öffentlichen Dienst im Beamtenverhältnis tätig sind, besteht ebenfalls die Möglichkeit sich privat zu versichern.
Selbstständige Insbesondere für selbstständige Jungunternehmer und Firmenneugründer ist der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnenswert, da sich die Beiträge zur PKV nach den gewünschten Leistungen und den gewählten Tarifen richten und diese individuell gestalten lassen. So können Sie gerade im Anfangsstadium Ihrer selbstständigen Tätigkeit Ihre Beiträge durch den Verzicht auf zusätzliche Wahlleistungen gering halten und haben später die Möglichkeit, je nach Ihrer Lebenssituation zusätzliche Wahlleistungen entweder hinzuzufügen, oder in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
Freiberufler Zur Berufsgruppe der Freiberufler zählen beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingeneure und Künstler. Mit Aufnahme der freibruflichen Tätigkeit besteht für diese Personengruppe die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Familienangehörige Ist der Ehepartner zum Beispiel der Ehemann privat versichert, so haben die Familienangehörigen wie die Ehefrau, welche als Hausfrau tätig ist, sowie dessen Kinder die Möglichkeit, sich ebenfalls privat zu versichern. Zu beachten ist hierbei, das für jedes Familienmitglied ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muß im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der Familienangehörige automatisch mitversichert sind, falls diese nicht über eine eigene Krankenversicherung verfügen.
Mediziner Zur Berufsgruppe der Mediziner zählen beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Assistenzärzte, Apotheker, Heilpraktiker, sowie Tierärzte. Für diese Personengruppe werden durch die privaten Versicherer spezielle günstigere Tairfe angeboten, welche die Vorteile der Selbstmedikation sowie Selbstbehandlung berücksichtigen.
Aufgrund der großen Auswahl an Anbietern ist es in jedem Fall empfehlenswert einen Private Krankenversicherung Versicherungsvergleich durchzuführen. Denn neben den erheblichen Preisunterschieden, sind vor allem Unterschiede in den Leistungen vorhanden, die jeder Versicherer anbietet.
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