Private Krankenversicherung vergleichen
Der Markt der Anbieter für die private Krankenversicherung ist sehr umfangreich. So gibt es derzeit etwa 35 verschiedene Anbieter, welche sich für die Gewinnung neuer Kunden einen regelrechten Preiskampf liefern.
Zum einen werden vor allem bei weniger bekannten und kleineren Versicherern bessere Leistungseinschlüsse angeboten und diese meist noch zu erheblich günstigeren Beiträgen und zum anderen bieten diese eine sehr flexible Tarifgestaltung.
Ob mit niedrigeren Einsteigertarifen in denen Sie jederzeit die Möglichkeit haben, zusätzliche Leistungen in Ihren vorhandenen Tarif einzubeziehen, oder in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln, ohne erneute Gesundheitsprüfung ab einer bestimmten Laufzeit Ihrer Zugehörigkeit der jeweiligen privaten Krankenversicherung.
Unsere unabhängigen Versicherungsmakler können Ihnen daher die für Sie optimalste Tarifoption, sowie den bestmöglichen Anbieter ermitteln, da diese an keine feste Versicherungsgesellschaft gebunden sind.
Dies hat für Sie den Vorteil, das Sie nicht nur den bestmöglichen Versicherungsschutz für sich und Ihre Familie erhalten, sondern auch das Sie garantiert eine günstige private Krankenversicherung erhalten.
Nachfolgend möchten wir Ihnen einige wichtige und nützliche Informationen anbieten, welche sich rund um das Thema Private Krankenversicherung bewegen und was Sie beim Abschluß beachten sollten.
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung vergleichen für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Für den VN ist es wichtig zu wissen, dass im Bereich des Zahnersatzes und der Kieferorthopädie mit Heil- und Kostenplänen gearbeitet wird und die überwiegende Zahl der Private Krankenversicherung vergleichen eine Versicherungsleistung davon abhängig macht, dass vor Behandlungsbeginn ein Kostenplan eingereicht und akzeptiert worden ist. Die Leistungsdauer ist zeitlich normalerweise unbegrenzt, d. h. eine Aussteuerung als Leistungsausschluss für eine Restvertragslaufzeit ist in der PKV nicht vorgesehen.
Die Krankenhäuser müssen unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen. Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zum Beispiel zwischen, der ambulanten Behandlung, der stationären Krankenhausbehandlung, der Zahnbehandlung, sowie Kieferorthopädie, der Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt, sowie Zusatzleistungen im Todesfall etc. Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von Einzelleistungen durch die Private Krankenversicherung.
Der Private Krankenversicherung Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Private Krankenversicherung Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.
Der Versicherungsnehmer kann also seinen Krankenversicherer sofort nach Rechnungserhalt in Anspruch nehmen. In Fällen einer vereinbarten Selbstbeteiligung kann der VN allerdings auch abwarten, bis der Selbstbehalt überschritten worden ist. Oftmals werden Rechnungen erst zum Ende des Versicherungsjahres zur Erstattung eingereicht. Der BGH kam zu der Auffassung, dass die Klausel wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers so sehr einschränkt, dass sie den Vertragszweck gefährdet und deshalb gegen § 9 AGBG verstößt.
Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur GKV. Die Private Krankenversicherung vergleichen führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip durch. In der Private Krankenversicherung bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten stellen die Private Krankenversicherung Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus, aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.
Im Hinblick auf die Besonderheit des Geburtskostenrisikos können neue Tarife kalkuliert werden, bei denen die Geburtskosten bei der Berechnung der Prämien für die Private Krankenversicherung auch bei beiden Geschlechtern berücksichtigt werden. So genannte Unisex-Tarife werden sich in den nächsten Jahren nach am Markt durchsetzen. Der Termin, zu dem die Kündigung vom Versicherungsnehmer ausgesprochen werden kann, ist bei den einzelnen Versicherern unterschiedlich geregelt.
Zusammen mit der Tarifbeschreibung der jeweiligen Private Krankenversicherung vergleichen Tarife ergeben sich erhebliche Leistungsunterschiede. Die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Leistungsumfang der jeweiligen Tarife ist dem Leistungsverzeichnis der einzelnen Versicherer zu entnehmen.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung tritt die Leistungsfreiheit nicht ein, wenn die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistung gehabt hat. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem Verschulden des VN gleich. Die Private Krankenversicherung ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise (diese werden Eigentum des Versicherers) erbracht wurden.
Für die Private Krankenversicherung werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Tarif einen Überschuss erzielt haben.
Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung der Private Krankenversicherung abgedeckt. Wahlleistungstarife ersetzen die Kosten, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen für Einbett- oder Zweibettzimmerunterbringung und/oder Chefarztbehandlung entstehen. Auf der Basis der unterschiedlichen Gesundheitsstruktur und der Reformgesetze der letzten 15 Jahre hat die Private Krankenversicherung in aller Regel versucht, die entstandenen Lücken zu schließen.
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Private Krankenversicherung vergleichen - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Private Krankenversicherung vergleichen ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Private Krankenversicherung vergleichen nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Private Krankenversicherung vergleichen - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung vergleichen setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung vergleichen konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Einige Versicherungsunternehmen legen in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine unterschiedlich lange Vertragsdauer längstens bis zu
drei Jahren ab Vertragsbeginn zugrunde, so dass frühestens zum Ablauf dieser festen Vertragsdauer die Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung
ergibt sich aus den Tarifbedingungen zu. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate
vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Vorteile für die Private Krankenversicherung, relativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif möglich, Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen je nach
Tarif möglich, Weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz je nach Tarif möglich, Volle Absicherung des Gehalts nach Lohnfortzahlung bis zum
Nettoeinkommen und bei Selbstständigen möglich, Krankengeldbezug ohne zeitliche Begrenzung, Früherer Beginn durch niedrigere Karenzzeiten für Selbstständige
möglich.
§ 178d VVG legt außerdem fest, dass die Mitversicherung ab Geburt unter den genannten Voraussetzungen ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten erfolgt. Im
Unterschied dazu wird bei der Adoption Minderjähriger im Fall eines erhöhten Gesundheitsrisikos ein Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe zugelassen.
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Der Wartezeiterlass wird
durch die jeweiligen Tarifbedingungen näher geregelt.
Infos zur Private Krankenversicherung
Zu den Zahnbehandlungsmaßnahmen zählen allgemeine, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behandlung von Mund- und
Kiefererkrankungen, Parodontosebehandlung sowie u.a. auch Füllungen, Zahnextraktion, Bestrahlungen. Der Leistungsumfang für den Kostenersatz bei
Zahnbehandlung kann zwischen 70 bis 100 Prozent der angefallenen Kosten betragen. Überwiegend bieten die Versicherer die volle Kostenerstattung in Höhe von
100 Prozent an.
Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Behandlung durch Leistungserbringer, deren Leistung der Krankenversicherer nicht übernimmt, und nachdem er dies dem VN mitgeteilt
hat, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort,
außer die versicherte Person lebt dort oder hält sich ohnehin dort auf, Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden
tarifmäßig erstattet.
Nachteile der Private Krankenversicherung, Rechtsstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor einem Zivilgericht durchgeführt, Vorherige Zustimmung bei stationärem Aufenthalt in einer
gemischten Anstalt unbedingt erforderlich, Restriktives Leistungsverhalten bei bestimmten Berufen und bezogen auf die medizinische Notwendigkeit,
Beitragsanpassungsproblematik im Alter nicht abschließend gelöst, Gefahr der Vergreisung von Tarifen aufgrund der Tarifvielfalt bei einigen Gesellschaften
gegeben.
Private Krankenversicherung vergleichen
Hausentbindungen, Private Krankenversicherung Leistungen der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers werden bedingungsgemäß i.d.R. übernommen, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür
geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. Als Arzneimittel können allopathische und homöopathische Medikamente angesehen werden. Zu den Arznei-
und Verbandmitteln werden übereinstimmend Nähr- und Entfettungsmittel, Stärkungspräparate, kosmetische, vorbeugende, Regenerations- und Desinfektionsmittel
ebenso wenig gezählt wie Weine usw.
Im Übrigen bedürfen jede Beitragserhöhung und das dabei vorgesehene Verfahren der Genehmigung durch einen unabhängigen Treuhänder. Insofern ist der
Versicherungsnehmer vor willkürlichen Erhöhungen geschützt. Derzeit liegt den aktuellen Tarifen die PKV-Sterbetafel 2004 zugrunde. Anpassungen der Sterbetafel
sind in der Private Krankenversicherung vergleichen vorprogrammiert, da sie nicht die in der privaten Rentenversicherung üblichen Generationentafeln verwendet, sondern jeweils nur für einige
Kalenderjahre gültige Periodentafeln.
Die Krankentagegeldversicherung als Verdienstausfallabsicherung ist zu berücksichtigen, da das Krankengeld für alle Versicherten einheitlich nach den
gesetzlichen Bestimmungen geregelt ist und der Krankentagegeldanspruch auf 70 Prozent der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze bzw. 90 Prozent des
Nettojahresentgeltes beschränkt wurde. Bei einer ambulanten Behandlung durch Privatärzte ohne Kassenzulassung besteht in der GKV kein Leistungsanspruch auf
Kostenerstattung.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Muss die Heilbehandlung auf
eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, so entsteht dadurch ein neuer
Versicherungsfall. Die Einbeziehung von Kostenaspekten in die Leistungspraxis lasse sich durch die Private Krankenversicherung nicht entnehmen, so die Richter. Beanstandet wurde die unzureichende
Transparenz der Bedingung.
Bei den Zahnzusatzversicherungen, die sich bereits jetzt am Markt befinden, sind oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch
bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr.
Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen
vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der Private Krankenversicherung belassen.
Trotzdem haben diese Arbeitnehmer den vollen Beitrag zu ihrer Private Krankenversicherung zu entrichten. Der Krankenversicherer stellt Bescheinigungen zur Erlangung des
Arbeitgeberzuschusses zum Beitrag für den privaten Versicherungsschutz aus. Die Beiträge für Zusatzversicherungen zur GKV muss der Versicherte allerdings
selbst tragen. Erziehungsgeldberechtigten, die während des Erziehungsurlaubs teilzeitbeschäftigt sind und von der Versicherungspflicht befreit wurden, wird
der Beitragszuschuss des Arbeitgebers weitergezahlt.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz in der Private Krankenversicherung erstreckt sich auf die Heilbehandlung in Europa. Er kann durch Vereinbarung auf außereuropäische Länder ausgedehnt
werden. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthalts im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Muss der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person
die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann.
Es bestehen jedoch summenmäßige Begrenzungen durch Jahreshöchstsätze oder Fallhöchstsätze oder Selbstbehalte. Der privat Versicherte muss der
Private Krankenversicherung vergleichen die entstandenen Aufwendungen anhand von Rechnungsbelegen nachweisen. Grundsätzlich ist der Patient der Vertragspartner des Arztes und hat für
die fristgerechte Bezahlung von Honorarforderungen des Arztes zu sorgen. Die Versicherer sind allerdings durchaus dazu bereit, auch noch nicht bezahlte
Rechnungen zu übernehmen und zu begleichen.
Zusatzleistungen für Kuraufenthalte können als selbstständige Teilversicherungen die Kosten für einen Kuraufenthalt und eine Sanatoriumsbehandlung absichern.
Versichert sind dabei die Kosten für Unterkunft, Arzneien, Kurmittel und Arztbehandlung. Zusatzleistungen bei Auslandsreisen werden über eine Auslandsreise
Krankenversicherung normalerweise mit einer 100-prozentigen Kostenübernahme gewährt und zwar für notwendige ambulante Arztbehandlung, Zahnbehandlung und
Operations- und Röntgenleistungen.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten
Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Veränderung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Tarifbeiträge
vom Versicherer überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Der Versicherungsnehmer kann in folgenden Fällen außerordentlich kündigen, wenn er durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kraft Gesetzes
versicherungspflichtig wird, bei Beitragsanpassungen, oder bei Verminderung der Leistungen z. B. bei Erhöhung des Selbstbehalts. Der Vertrag kann dann
innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gekündigt werden. Die Kündigung der Private Krankenversicherung vergleichen
kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn anzuzeigen. Die versicherte Person hat nach Möglichkeit für die Minderung des
Schadens zu sorgen und alle Handlungen zu unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Wird für eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein
Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen oder macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der GKV Gebrauch, ist der VN
verpflichtet, den Versicherer zu unterrichten.
Private Krankenversicherung vergleichen - Empfehlungen und Tipps
Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten und mit einigen Voraussetzungen verbunden.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht darüber, wer sich privat versichern kann, bzw. wer die Möglichkeit hat, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Angestellte und Arbeitnehmer Für den Wechsel in die private Krankenversicherung als Angestellter oder Arbeitnehmer gelten einige Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen. Angestellte müssen mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500,- Euro jährlich (4.125,00 Euro monatlich) liegen und diese 1 Jahr lang erreicht haben oder darüber liegen.
Beamte und Beamtenanwärter Für Beamte wie beispielsweise Lehrer, Finanzbeamte, Polizeibeamte, oder andere Berufsgruppen, welche im öffentlichen Dienst im Beamtenverhältnis tätig sind, besteht ebenfalls die Möglichkeit sich privat zu versichern.
Selbstständige Insbesondere für selbstständige Jungunternehmer und Firmenneugründer ist der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnenswert, da sich die Beiträge zur PKV nach den gewünschten Leistungen und den gewählten Tarifen richten und diese individuell gestalten lassen. So können Sie gerade im Anfangsstadium Ihrer selbstständigen Tätigkeit Ihre Beiträge durch den Verzicht auf zusätzliche Wahlleistungen gering halten und haben später die Möglichkeit, je nach Ihrer Lebenssituation zusätzliche Wahlleistungen entweder hinzuzufügen, oder in einen leistungsstärkeren Tarif zu wechseln.
Freiberufler Zur Berufsgruppe der Freiberufler zählen beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingeneure und Künstler. Mit Aufnahme der freibruflichen Tätigkeit besteht für diese Personengruppe die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Familienangehörige Ist der Ehepartner zum Beispiel der Ehemann privat versichert, so haben die Familienangehörigen wie die Ehefrau, welche als Hausfrau tätig ist, sowie dessen Kinder die Möglichkeit, sich ebenfalls privat zu versichern. Zu beachten ist hierbei, das für jedes Familienmitglied ein separater Versicherungsvertrag abgeschlossen werden muß im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, in der Familienangehörige automatisch mitversichert sind, falls diese nicht über eine eigene Krankenversicherung verfügen.
Mediziner Zur Berufsgruppe der Mediziner zählen beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Assistenzärzte, Apotheker, Heilpraktiker, sowie Tierärzte. Für diese Personengruppe werden durch die privaten Versicherer spezielle günstigere Tairfe angeboten, welche die Vorteile der Selbstmedikation sowie Selbstbehandlung berücksichtigen.
Aufgrund der großen Auswahl an Anbietern ist es in jedem Fall empfehlenswert einen Private Krankenversicherung Versicherungsvergleich durchzuführen. Denn neben den erheblichen Preisunterschieden, sind vor allem Unterschiede in den Leistungen vorhanden, die jeder Versicherer anbietet.
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