Private Krankenversicherung wechseln
Durch die große Anzahl der am Markt existierenden Anbieter entscheiden sich immer mehr Versicherungsnehmer für einen Private Krankenversicherung wechseln, um einerseits Beiträge sparen zu können, oder aber mehr Leistungen für die selben, aktuellen Beiträge zu erhalten.
Das wechseln in eine andere Private Krankenversicherung ist mittlerweile zu jedem Zeitpunkt möglich, wenn Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten und Sie keine Mindestlaufzeit Ihres Vertrages mit Ihrem alten Versicherer vereinbart haben, oder diese zum Kündigungszeitpunkt abgelaufen ist.
Nachfolgend eine Übersicht der angebotenen Tarife und einige der darin enthaltenen Leistungen,
Basistarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 60% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Standard (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Komforttarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 100% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung wechseln für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind durch Bescheinigung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld erst vom Zugangstage an gezahlt, jedoch nicht vor dem im Tarif vorgesehenen Zeitpunkt. Fortdauernde Arbeitsunfähigkeit ist für die Private Krankenversicherung wechseln innerhalb der Frist nachzuweisen. Abweichende Vereinbarungen zur Honorarvereinbarung oder deren Abdingung müssen schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung muss für die Private Krankenversicherung schriftlich niedergelegt werden.
Der Vertrag kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gekündigt werden. Die Kündigung der Private Krankenversicherung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Bei den Hilfsmitteln werden Kosten einschließlich Brillenfassungen in unterschiedlicher Höhe übernommen. Der Leistungsbereich erstreckt sich hierfür auf bis zu 250 EUR, differenziert nach der einfachen Ausführung oder der einmaligen Private Krankenversicherung Leistung innerhalb eines Jahres oder der mehrmaligen Leistung bei Bruch oder Verlust. Große Hilfsmittel werden teilweise nur alle drei Jahre finanziert, wie z.B. Krankenfahrstühle oder Hörgeräte (Ersatzbatterien und Ladegeräte für Hör- und Sprechgeräte werden zumeist nicht erstattet).
Vorsicht ist angebracht, wenn der behandelnde Arzt die Einweisung in eine sog. gemischte Krankenanstalt vornimmt, die neben der regulären Krankenhausbehandlung auch Kur- und Sanatoriumsleistungen vorsieht. Die Höhe des abgerechneten Honorars ist abhängig von der aufgewendeten Zeit und dem Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung. In einem solchen Fall ist unbedingt vor Antritt der stationären Behandlung von dem Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung notwendig. Apothekenrechnungen müssen zuerst vom Versicherten bezahlt werden.
Für Private Krankenversicherung wechseln Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.
Die Wartezeiten sind jeweils in den ergänzenden Tarifbedingungen und in § 178c Abs. 1 VVG geregelt. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei Übertritt aus der GKV entfallen alle Wartezeiten. § 178d VVG legt außerdem fest, dass die Mitversicherung in der Private Krankenversicherung ab Geburt unter den genannten Voraussetzungen ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten erfolgt. Im Unterschied dazu wird bei der Adoption Minderjähriger im Fall eines erhöhten Gesundheitsrisikos ein Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe zugelassen.
Insbesondere in diesem Leistungsbereich ist vor dem Private Krankenversicherung wechseln Vertragsabschluss möglichst eine Nachfrage beim Versicherer zu halten, wenn auf entsprechende Therapieformen besonderer Wert gelegt wird. Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, Licht- und Wärmebehandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie Massagegeräte, Heizkissen, sind oft ebenso wenig erstattungsfähig wie Anwendungen außerhalb der physikalischen Medizin und Inhalationen.
Selbst bei Erkrankungen in EU Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die GKV generell nicht. Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife als Private Krankenversicherung angeboten. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif.
Die Vereinbarung kann vom Patienten inhaltlich mitgestaltet werden. Die Vereinbarung muss den Hinweis beinhalten, dass die Behandlung evtl. durch Behandler ohne Honorarvereinbarung durchgeführt werden darf. Die Vereinbarung muss persönlich zwischen Arzt und Patient ausgehandelt werden. Die Vereinbarung durch die Private Krankenversicherung muss als Kopie dem Patienten durch den Arzt ausgehändigt werden. Krankheit muss daher als Zustand mit Beginn und Ende charakterisiert werden und nicht als ein Ereignis.
Andere Private Krankenversicherung Anbieter beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn zu. Zahnärztliche Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen zwischen Zahnarzt und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer den Gebührenrahmen übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen.
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Private Krankenversicherung wechseln - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Private Krankenversicherung wechseln ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Private Krankenversicherung wechseln nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Private Krankenversicherung wechseln - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung wechseln setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung wechseln konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag
wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur
Prämienermäßigung zu verwenden.
In der Krankentagegeldversicherung endet der Versicherungsschutz ausnahmsweise für einen schwebenden Versicherungsfall erst am 30. Tag nach Beendigung des
Versicherungsverhältnisses. Endet das Versicherungsverhältnis wegen Wegfalls einer der im Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit
oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, so richtet sich die Leistungspflicht. Im Übrigen endet das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen
versicherten Person auch mit dem Bezug von Altersrente.
Die Wartezeiten sind jeweils in den ergänzenden Tarifbedingungen und in § 178c Abs. 1 VVG geregelt. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei
Übertritt aus der GKV entfallen alle Wartezeiten. Dies setzt allerdings voraus, dass spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung in der GKV
oder einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge eine entsprechende Krankheitskosten Vollversicherung beantragt wird. Die Wartezeitanrechnung ist
in § 178c Abs. 2 VVG geregelt.
Infos zur Private Krankenversicherung
Zusatz-Leistung im Pflegefall helfen bei nicht ausreichender Rente die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim zu decken, so dass Sozialamt bzw.
Familienangehörige zur Finanzierung herangezogen werden müssen. Zusatzleistungen zur Beitragsentlastung sind als unternehmensindividuelle Beitragsentlastung
Komponenten noch vor dem gesetzlichen Beitragszuschlag von einigen PKV Unternehmen eingeführt worden. Damit wird versucht, das Beitragsanpassungsproblem im
Alter der versicherten Personen zu mildern.
Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Behandlung durch Leistungserbringer, deren Leistung der Krankenversicherer nicht übernimmt, und nachdem er dies dem VN mitgeteilt
hat, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort,
außer die versicherte Person lebt dort oder hält sich ohnehin dort auf, Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden
tarifmäßig erstattet.
Der BGH hat in seinen Entscheidungen vom 26.02.1992 und vom 22.01.1992 festgestellt, dass weder der Eintritt der Berufsunfähigkeit noch der Bezug einer BU
Rente zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses der Private Krankenversicherung führen soll. Statt dessen soll dem Versicherungsnehmer für die Dauer des Rentenbezuges wegen
Berufsunfähigkeit eine Umwandlung des Versicherungsverhältnisses in eine Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung zu reduzierten Beiträgen und bei Wegfall der
Rentenbezugsberechtigung angeboten werden.
Private Krankenversicherung wechseln
Hausentbindungen, Private Krankenversicherung Leistungen der Hebamme bzw. des Entbindungspflegers werden bedingungsgemäß i.d.R. übernommen, soweit die Gebühren im Rahmen der dafür
geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung liegen. Als Arzneimittel können allopathische und homöopathische Medikamente angesehen werden. Zu den Arznei-
und Verbandmitteln werden übereinstimmend Nähr- und Entfettungsmittel, Stärkungspräparate, kosmetische, vorbeugende, Regenerations- und Desinfektionsmittel
ebenso wenig gezählt wie Weine usw.
Die Zuschläge für Verwaltungskosten werden als fester Zuschlag pro Tarif und Geschlecht verwendet. Dadurch soll eine Entlastung der älteren Versicherten
erreicht werden. Im Ausgleich hierzu wird die Belastung für die jüngeren Versicherten ansteigen. Dieser Entlastungs- bzw. Belastungs- und Umverteilungseffekt
ist je nach Private Krankenversicherung wechseln und Bestandszusammensetzung sehr unterschiedlich zu beurteilen. In hohen Altersgruppen wird wahrscheinlich eine Entlastung in größeren
Prozentsätzen erzielt werden können.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos (z. B.
Leistungsausschluss für eine bestimmte gesundheitliche Vorschädigung) erforderlich ist. Als Schlichtungsstelle ausschließlich für Beschwerden und Eingaben
im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherung Verträgen und dem Leistungsverhalten der Krankenversicherer wurde der Private Krankenversicherung Ombudsmann vom
Private Krankenversicherung Verband im Oktober 2001 installiert.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Verletzen Versicherungsnehmer oder Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die Private Krankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen
Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 4 genannten Obliegenheiten verletzt wird. Wird eine der in § 9 Abs. 5
und 6 genannten Obliegenheiten verletzt, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn er von seinem
Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden Gebrauch macht.
Andere Private Krankenversicherung beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn zu. Zahnärztliche
Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen zwischen Zahnarzt
und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer den Gebührenrahmen
übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen.
Zumeist wird der absolute Selbstbehalt vereinbart. Neben der Beitragsermäßigung bewirkt die Selbstbeteiligung auch die Einsparung von Verwaltungskosten, da
Bagatellentschädigungen nicht mehr bearbeitet werden müssen. Insbesondere für Selbstständige besitzt die Höhe der Selbstbeteiligung eine größere Bedeutung
als für Arbeitnehmer. Denn während Arbeitnehmer einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, muss der Selbstständige für die Beitragszahlung voll aufkommen. Deshalb
macht sich die Höhe der Selbstbeteiligung für in Anspruch genommene Leistungen bemerkbar.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Der Zahnersatz wird von 2005 an über einen separaten Beitrag finanziert, wobei sich der Versicherte in der GKV entscheiden kann, ob er die Zahnersatzleistungen
gesetzlich oder privat versichern will. Der Festzuschuss beträgt i. d. R. 50 Prozent der anfallenden Kosten und kann sich bei Vorlage des Bonusheftes auf
bis zu 65 Prozent erhöhen. Folgerichtig muss der Versicherte die Kosten entweder selbst tragen oder eine ambulante Zusatzversicherung abschließen. Ausnahmen
sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten.
Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür
Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die
Private Krankenversicherung wechseln aufzukommen hat.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Seit
Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit Private Krankenversicherung Unternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können.
Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der Private Krankenversicherung bieten.
Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Beitragsentlastungstarife - Garantierter Beitragsnachlass ab dem 65. Lebensjahr. Der Alterungsrückstellung eines jeden Versicherten wird jährlich mindestens
ein Prozent zusätzlich zugeführt, und zwar aus dem Ertrag aus Kapitalanlagen, also vor der Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Diese
zusätzliche Alterungsrückstellung wird den Einzelverträgen zugeordnet und beitragsmindernd ab dem 65. Lebensjahr eingesetzt. Dadurch soll ein Beitragsnachlass
garantiert werden können.
Der Selbstbehalt gilt i. d. R. pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die Private Krankenversicherung wechseln mehrere Formen anbieten. Kleinschadentarife mit 0
EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR SB, Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB. Dabei beschränkt sich die SB ausschließlich
auf den ambulanten Bereich. Prozentualer SB z. B. 20 Prozent, oftmals maximiert auf 1.000 EUR, SB über alle Tarife im ambulanten, stationären und Zahnbereich,
so genannte Kompakttarife.
Konsultieren Sie Ihre Ärzte und lassen Sie sich die Unterlagen zeigen, die der Versicherer erhält. Bei Unsicherheiten sollten Sie auf dem Antrag vermerken,
Zur Klärung sind die Ärzte zu befragen. Es ist vorstellbar, dass Ärzte z. T. Diagnosen in das Patientenblatt eintragen, die sich so nicht bestätigen oder
nur einen Anhaltspunkt für eine Therapierichtung geben sollten. Gemäß §§ 16-18 VVG kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn die Fragen schuldhaft
verschwiegen und nicht angezeigt wurden.
Private Krankenversicherung wechseln - Empfehlungen und Tipps
Schlechter Service, ständig steigende Beiträge und viele weitere Begründungen gibt es, die einen Versicherungsnehmer zu einem Private Krankenversicherung wechseln bewegen.
Doch empfehlen wir Ihnen folgende Punkte vor einem wechseln zu beachten.
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag erst, wenn Sie bereits einen neuen Versicherer haben und der neue Vertrag abgeschlossen (unterschrieben) ist.
Haben Sie bei Ihrem alten Versicherer Ansparrückstellungen geleistet, informieren Sie sich bei Ihrem neuen Versicherer, inwieweit diese mitgenommen werden können.
Achten Sie insbesondere darauf, daß Sie neben den günstigeren Beiträgen, mindestens den Versicherungsschutz erhalten, den Sie bei Ihrem alten Anbieter hatten.
Wer seinen derzeitigen Anbieter auf Grund zu hoher Beiträge wechseln möchte, hat mit unserem Rechner Private Krankenversicherung die Möglichkeit, sich über die Preise anderer zu informieren. Empfehlenswert ist jedoch, sich durch einen Experten beraten zu lassen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Ihre aktuelle Private Krankenversicherung wechseln möchten. Stellen Sie nicht nur günstige Beiträge in den Vordergrund, sondern achten Sie darauf, dass auch Ihre neue Krankenversicherung mindestens den selben Leistungsumfang bietet, wie Ihr aktueller Anbieter.
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