Wechsel in die Private Krankenversicherung
Dank der neuen Gesundheitsreform wird der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer seit Januar 2011 um ein wesentliches vereinfacht.
Gerade für Singles, oder junge Familien könnte sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung lohnen. Insbesondere bieten die Privaten Anbieter ein vielfach besseres Leistungsangebot, als die gesetzlichen Krankenkassen.
Und zum anderen sind die monatlichen Beiträge erheblich niedriger, als in der Gesetzlichen, da sich der zu zahlende Beitrag nach dem monatlichen Einkommen des gesetzlich Versicherten richtet und nicht so wie in der privaten nach dem gewählten Tarif, den gewünschten Leistungen, oder andere Faktoren die die Beitragshöhe beeinflussen wie Beispielsweise das Eintrittsalter, oder das Geschlecht.
Welche Änderungen erleichtern für Angestellte den Wechsel in die Private Krankenversicherung?
Im wesentlichen wurden 2 Punkte geändert, die ab 2011 den Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer erleichtern.
Zunächst wurde die Versicherungspflichtgrenze des jährlichen Bruttoeinkommens von derzeit 62.550 Euro herabgesetzt.
Als weitere wichtige Änderung wurde die Jahresfrist in denen das jährliche Bruttoeinkommen in den vorangegangenen 3 Jahren hintereinander erreicht werden mußte, auf 1 Jahr herabgesetzt.
So ist also der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte bereits möglich, wenn er mit seinem Jahresbruttoeinkommen von 62.550 Euro für 2026 bereits ein Jahr lang hintereinander erreicht hat.
Welche Vorteile bietet die Private Krankenversicherung?
Neben einer indivudellen und flexiblen Tarifgestaltung mit denen Sie Ihren Sie Tarif auf Ihre Bedürfnisse optimieren und an Ihre aktuelle Lebensituation anpassen können, bieten alle private Krankenversicherung Anbieter Ihnen die Möglichkeit, durch jährlich frei wählbare Selbstbehaltsstufen, Ihre monatlich zu zahlenden Beiträge zu senken.
Darüberhinaus werden Ihnen eine Vielzahl von zusätzlichen Wahlleistungen angeboten, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz verbessern können, wie zum Beispiel folgende,
Chefarztbehandlung, sowie Unterbringung im Einbett,- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung,
Übernahme der Kosten für alternative Heilmethoden wie beispielsweise durch Heilpraktiker,
100 prozentige Kostenübernahme für kieferorthopädiche Behandlungen, Zahnersatz, Inlays, sowie Implantate,
Zahlung einer vor Vertragsabschluß frei wählbaren Höhe eines Krankentagegeld,
Einschluß des Versicherungsschutzes bei europäischen und weltweiten Auslandsaufenthalten,
und viele weitere möglichen Wahlleistungen, die Sie mit Ihrem künftigen Anbieter für die Private Krankenversicherung im einzelnen vereinbaren können.
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Wechsel in die Private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Das Krankentagegeld durch die Wechsel in die Private Krankenversicherung darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern umgerechnete Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei einer unheilbaren Krankheit ist auch eine solche Heilbehandlung noch als medizinisch notwendig anzusehen, der zwar der Versuchscharakter anhaften mag, die aber medizinisch begründbar Aussicht auf Heilung oder Linderung verspricht, selbst wenn die Behandlungsmethode noch nicht in der wissenschaftlichen Literatur nach wissenschaftlichem Standard dokumentiert und bewertet worden ist.
Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif für die Private Krankenversicherung keinen anderen Zeitraum vorsieht. In den sog. gemischten Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden tarifliche Leistungen nur erbracht, wenn neben der Erfüllung der Voraussetzungen die Private Krankenversicherung bereits vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat.
Die Krankentransportkosten werden normalerweise für Hin- und Rücktransporte im Krankenwagen zum und vom nächstgelegenen Krankenhaus durch die Private Krankenversicherung erstattet, teilweise für Transporte bis zu 100 Kilometer Entfernung. Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes.
Vorsicht ist angebracht, wenn der behandelnde Arzt die Einweisung in eine sog. gemischte Krankenanstalt vornimmt, die neben der regulären Krankenhausbehandlung auch Kur- und Sanatoriumsleistungen vorsieht. Die Höhe des abgerechneten Honorars ist abhängig von der aufgewendeten Zeit und dem Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung. In einem solchen Fall ist unbedingt vor Antritt der stationären Behandlung von dem Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung notwendig. Apothekenrechnungen müssen zuerst vom Versicherten bezahlt werden.
Einige Versicherungsunternehmen legen in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine unterschiedlich lange Vertragsdauer längstens bis zu drei Jahren ab Vertragsbeginn zugrunde, so dass frühestens zum Ablauf dieser festen Vertragsdauer die Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung ergibt sich aus den Tarifbedingungen zu. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung Vertrag verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Grundsätzlich steht jedem Kunden das Recht zu, in einen Tarif mit ähnlichem oder geringerem Schutz zu wechseln. Sind Versicherte 60 Jahre und älter, muss die Private Krankenversicherung von sich aus bei jeder Beitragserhöhung konkrete Tarifwechselangebote offerieren. Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Unterbringung aufgrund Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung, Ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung, während der Mutterschutzzeit ect.
Der Versicherungsschutz durch die Wechsel in die Private Krankenversicherung erstreckt sich auf Deutschland, sowie das europäische und weltweite Ausland. Bei Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Normalerweise ist damit die volle Differenz zwischen den Kosten des Einbett- oder Zweibettzimmers einschließlich Chefarztbehandlung und der Regelleistung abgedeckt.
Der zu zahlende Beitrag für die Private Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, nach dem Geschlecht, dem individuellen Gesundheitszustand und nach dem gewählten Leistungsumfang der versicherten Tarife einschließlich Selbstbehaltsstufe. Für jeden Versicherten ist ein eigener, dem jeweiligen Einzelrisiko entsprechender Beitrag zu entrichten.
Für Zahnbehandlung werden die Leistungen zum Teil mit und zum Teil ohne zeitliche Begrenzung durch die Private Krankenversicherung vereinbart. Außerdem bestehen oft Summenbegrenzungen entweder für die gesamte Vertragsdauer oder für die ersten Versicherungsjahre. Zahnersatz sind prothetische Leistungen, Stiftzähne, Brücken, Kronen, Reparatur von Zahnersatz, Aufbisshilfen und Schienen. Die Private Krankenversicherung Leistung wird nur bei vorheriger schriftlicher Zusage erbracht.
Der Versicherungsnehmer kann in folgenden Fällen außerordentlich kündigen, wenn er durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kraft Gesetzes versicherungspflichtig wird, bei Beitragsanpassungen, oder bei Verminderung der Leistungen z. B. bei Erhöhung des Selbstbehalts. Der Vertrag kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gekündigt werden. Die Kündigung der Private Krankenversicherung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
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Wechsel in die Private Krankenversicherung - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Wechsel in die Private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Wechsel in die Private Krankenversicherung - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Wechsel in die Private Krankenversicherung setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Wechsel in die Private Krankenversicherung konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Einige Versicherungsunternehmen legen in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung eine unterschiedlich lange Vertragsdauer längstens bis zu
drei Jahren ab Vertragsbeginn zugrunde, so dass frühestens zum Ablauf dieser festen Vertragsdauer die Kündigung ausgesprochen werden kann. Diese Vereinbarung
ergibt sich aus den Tarifbedingungen zu. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um je ein Jahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate
vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Vorteile für die Private Krankenversicherung, relativ hohe Kostenerstattung für Zahnersatz je nach Tarif möglich, Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen je nach
Tarif möglich, Weltweiter oder europaweiter Krankenversicherungsschutz je nach Tarif möglich, Volle Absicherung des Gehalts nach Lohnfortzahlung bis zum
Nettoeinkommen und bei Selbstständigen möglich, Krankengeldbezug ohne zeitliche Begrenzung, Früherer Beginn durch niedrigere Karenzzeiten für Selbstständige
möglich.
§ 178d VVG legt außerdem fest, dass die Mitversicherung ab Geburt unter den genannten Voraussetzungen ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten erfolgt. Im
Unterschied dazu wird bei der Adoption Minderjähriger im Fall eines erhöhten Gesundheitsrisikos ein Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe zugelassen.
Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Der Wartezeiterlass wird
durch die jeweiligen Tarifbedingungen näher geregelt.
Infos zur Private Krankenversicherung
Aus den Tarifbedingungen ergibt sich zumeist, dass auch Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Das Berufsunfallrisiko wird in der
Verdienstausfallversicherung bis auf wenige Ausnahmen ohne Beitragszuschlag und ohne Differenzierung nach Berufsgruppen versichert. Größtenteils wird bei
Übertritt aus der gesetzlichen «Krankenversicherung» eine Wartezeitanrechnung über die Höhe des bisher versicherten GKV-Tagegeldsatzes hinaus vorgenommen,
so dass auch für den höheren Anteil keine Wartezeit entsteht.
Während die gesetzliche Krankenversicherung jahrzehntelang nach dem Solidaritäts- oder Umlageprinzip funktionierte, basiert die Private Krankenversicherung schon immer auf dem Individualversicherungs- oder
auch Äquivalenzprinzip. Aber auch in die GKV ziehen zunehmend Wettbewerbselemente ein. In der Private Krankenversicherung haben sich Veränderungen durch die Einführung des
Standardtarifes, die Einführung weiterer Umlageelemente wie Pflegepflichtversicherung und Umverteilung der Direktgutschrift ebenso ergeben wie durch den
Anspruch auf Tarifwechselmöglichkeiten oder Einführung von Hausarzttarifen.
Typischerweise werden folgende Vorsorgeuntersuchungen übernommen. Zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen und Männern, Zur Früherkennung von
Herz- und Kreislauferkrankungen, Zur Früherkennung von Nierenerkrankungen und Zuckerkrankheit, Zur Sicherung der normalen körperlichen und geistigen
Entwicklung von Kindern. Zum Leistungsumfang der Private Krankenversicherung gehören Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission des zuständigen Bundesinstituts allein in
Abhängigkeit von Alter und Geschlecht.
Wechsel in die Private Krankenversicherung
Die Leistungszusage der meisten Private Krankenversicherung Gesellschaften ist auf die Höchstsätze der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) beschränkt. Überschreiten Arzthonorare die
Höchstsätze, so hat der Versicherte bei Tarifen ohne Begrenzung auf den Gebührenrahmen grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung überschreitender Honorare.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die abweichende Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient rechtswirksam und die Honorarforderung angemessen
ist.
Daher ist nach diesem im Vergleich zur Rentenversicherung viel kürzeren Prognosezeitraum wieder eine Aktualisierung vorzunehmen. Der BGH hat mit seinem
Urteil vom 16.06.2004 erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung in der Wechsel in die Private Krankenversicherung gerichtlich zu überprüfen ist. Sind diese
fehlerhaft oder unvollständig, so dass der gerichtliche Sachverständige daraus die Voraussetzungen und den Umfang der Anpassungen nicht nachvollziehen und
als belegt beurteilen kann, so ist die Beitragsanpassung unwirksam.
Als besondere Bedingungen können Klauseln in den Versicherungsschein aufgenommen werden, wenn die Regelung eines konkreten einzelnen Risikos (z. B.
Leistungsausschluss für eine bestimmte gesundheitliche Vorschädigung) erforderlich ist. Als Schlichtungsstelle ausschließlich für Beschwerden und Eingaben
im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherung Verträgen und dem Leistungsverhalten der Krankenversicherer wurde der Private Krankenversicherung Ombudsmann vom
Private Krankenversicherung Verband im Oktober 2001 installiert.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann derie Private Krankenversicherung Ihre
Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Seit dem BGH, Urteil v. 12.03.2003, IV ZR 278/01, darf die Private Krankenversicherung Rechnungen nur noch dann kürzen,
wenn die Maßnahmen objektiv nicht medizinisch notwendig sind. Das Kostenargument des § 5 Abs. 2 MB/KK zieht nicht mehr, wohl aber die Einschränkung durch
die Erfüllung des Tatbestands des Wuchers.
Einige Krankenversicherer leisten zusätzlich aufgrund einer Entbindung, einer stationären Unterbringung im Krankenhaus oder ohne Voraussetzungen zumindest
einen Pauschalsatz. Mehrere Anbieter der Private Krankenversicherung leisten in Änderung der Musterbedingungen auch bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörung.
Unterschiedlich sind die Leistungen bei Kuraufenthalten in einem Heilbad oder Kurort zu beurteilen. Nur wenige Versicherer gewähren den gleichen
Krankentagegeldanspruch wie am Wohnort.
Dem Versicherer steht für diesen Fall kein Gegenkündigungsrecht zu. Ein Gegenkündigungsrecht steht aber dem Versicherungsnehmer zu, wenn der Versicherer die
Anfechtung, den Rücktritt oder die Kündigung nur für einzelne versicherte Personen oder Tarife erklärt. In § 178h Abs. 3 VVG ist geregelt, dass bei einer
altersbedingten Umtarifierung einer versicherten Person (z. B. Sohn oder Tochter) vom Kinder- zum Erwachsenentarif ein Versicherungswechsel durch eine
Kündigungsmöglichkeit vorgesehen wird.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Der Zahnersatz wird von 2005 an über einen separaten Beitrag finanziert, wobei sich der Versicherte in der GKV entscheiden kann, ob er die Zahnersatzleistungen
gesetzlich oder privat versichern will. Der Festzuschuss beträgt i. d. R. 50 Prozent der anfallenden Kosten und kann sich bei Vorlage des Bonusheftes auf
bis zu 65 Prozent erhöhen. Folgerichtig muss der Versicherte die Kosten entweder selbst tragen oder eine ambulante Zusatzversicherung abschließen. Ausnahmen
sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten.
Das Krankenhaus rechnet diese Leistungen nach wie vor mit dem Versicherer ab. Wurde die Behandlung im Rahmen des Dienstplans des Krankenhauses von den
jeweils diensthabenden Ärzten erbracht, so ist diese Abrechnung der erbrachten Leistungen in der Abrechnung des Krankenhauses enthalten. Wurde eine
Chefarztbehandlung vereinbart, durch Honorarvereinbarung, so wird diese separat abgerechnet. Der zur Privatliquidation berechtigte Chefarzt stellt eine
gesonderte Rechnung für die Wechsel in die Private Krankenversicherung über seine Leistungen.
Da nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften erhöhte Rechnungsbeträge erstatten, muss der Versicherte den sicheren Weg beschreiten und sich mit seinem
Versicherer abstimmen. Bei unfallbedingtem Zahnschaden ergeben sich ebenfalls unterschiedliche Leistungen. Nicht jeder Versicherer hebt in einem solchen
Falle die Leistungsbegrenzung auf. Der Heil- und Kostenplan sollte vor Beginn der Zahnbehandlung dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt werden. Der
Patient erhält dann eine Mitteilung über die Versicherungsleistung.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Eine Beitragsanpassung ist danach nur in dem Tarif und für das Geschlecht zulässig, in dem auch die Erhöhung des Schadenbedarfs um den gesetzlich bzw.
tariflich vorgesehenen Prozentsatz tatsächlich eingetreten ist. Die parallele und gleichzeitige Anpassung in anderen Tarifen oder einem nicht betroffenen
Geschlecht ist demnach unzulässig. Ist diese Voraussetzung erfüllt, so ist zu prüfen, ob die Neuberechnung versicherungsmathematisch korrekt ist. Dazu werden
nur die Unterlagen herangezogen, die der Versicherer vorgelegt hat.
Der Selbstbehalt gilt i. d. R. pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die Wechsel in die Private Krankenversicherung mehrere Formen anbieten. Kleinschadentarife mit 0
EUR, 150 EUR, 300 EUR, 600 EUR SB, Groß-Schadentarife mit 1.000 EUR, 2.000 EUR, 2.500 EUR bis zu 5.000 EUR SB. Dabei beschränkt sich die SB ausschließlich
auf den ambulanten Bereich. Prozentualer SB z. B. 20 Prozent, oftmals maximiert auf 1.000 EUR, SB über alle Tarife im ambulanten, stationären und Zahnbereich,
so genannte Kompakttarife.
Bei einer grob fahrlässigen Verletzung tritt die Leistungsfreiheit nicht ein, wenn die Verletzung weder Einfluss auf die Feststellung des Versicherungsfalles
noch auf die Feststellung oder den Umfang der Leistung gehabt hat. Die Kenntnis und das Verschulden der versicherten Person stehen der Kenntnis und dem
Verschulden des VN gleich. Der Versicherer ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise (diese werden Eigentum des
Versicherers) erbracht wurden.
Wechsel in die Private Krankenversicherung - Empfehlungen und Tipps
Generell bieten alle privaten Anbieter 3 mögliche Tarifvarianten mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, bzw. mit unterschiedlichen Kostenübernahmen der enthaltenen Leistungen.
Die jeweiligen Tarife unterscheiden sich zwar im Tarifnamen, teilen sich aber generell wie folgt mit einigen angebotenen Leistungseinschlüssen auf,
Basistarif enthält folgende Leistungen, sowie Kostenübernahmen, 100% Erstattung bei ambulanten und staionärer Krankenhausbehandlung, sowie zahnärztliche Behandlung. 60% Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hilfsmittel,- und Heilmittel und einige mehr.
Standardtarif enthält folgende Leistungen, sowie Kostenübernahmen, 100% Erstattung bei ambulanten und staionärer Krankenhausbehandlung, sowie zahnärztliche Behandlung. 80% Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hilfsmittel,- und Heilmittel und einige mehr.
Komforttarif enthält folgende Leistungen, sowie Kostenübernahmen, 100% Erstattung bei ambulanten und staionärer Krankenhausbehandlung, sowie zahnärztliche Behandlung. 100% Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hilfsmittel,- und Heilmittel und einige mehr.
Die vorgenannten Tarife und die darin enthaltenen Leistungen sind jeweils als Beispiele anzusehen, die je nach Versicherer und dessen angebotenen Leistungen sich im Tarifnamen, sowie den jeweilig enthaltenen Leistungseinschlüssen unterscheiden können.
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wird sich vor allem für Singles, oder Familien lohnen, die schon in jungen Jahren durch einen prozentualen Anteile der monatlichen Beiträge als Altersrückstellung ansparen, auf die im Rentenalter zurück gegriffen werden kann, um so die Beiträge niedrig zu halten.
Wer sich bereits im fortgeschrittenen Alter befindet und Wert auf bessere Leistungen, als in der gesetzlichen legt, muß zwar mit höheren Beiträgen rechnen, jedoch sind diese im Verhältnis zur Gesetzlichen Krankenversicherung immernoch um ein wesentliches geringer.
Eine gute Alternative gegenüber anderen Privatversicherungen ist die Württembergische Private Krankenversicherung denn diese bietet neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, ein günstiges Preisverhältnis an.
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