Wechsel in die Private Krankenversicherung
Dank der neuen Gesundheitsreform wird der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer seit Januar 2011 um ein wesentliches vereinfacht.
Gerade für Singles, oder junge Familien könnte sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung lohnen. Insbesondere bieten die Privaten Anbieter ein vielfach besseres Leistungsangebot, als die gesetzlichen Krankenkassen.
Und zum anderen sind die monatlichen Beiträge erheblich niedriger, als in der Gesetzlichen, da sich der zu zahlende Beitrag nach dem monatlichen Einkommen des gesetzlich Versicherten richtet und nicht so wie in der privaten nach dem gewählten Tarif, den gewünschten Leistungen, oder andere Faktoren die die Beitragshöhe beeinflussen wie Beispielsweise das Eintrittsalter, oder das Geschlecht.
Welche Änderungen erleichtern für Angestellte den Wechsel in die Private Krankenversicherung?
Im wesentlichen wurden 2 Punkte geändert, die ab 2011 den Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer erleichtern.
Zunächst wurde die Versicherungspflichtgrenze des jährlichen Bruttoeinkommens von derzeit 62.550 Euro herabgesetzt.
Als weitere wichtige Änderung wurde die Jahresfrist in denen das jährliche Bruttoeinkommen in den vorangegangenen 3 Jahren hintereinander erreicht werden mußte, auf 1 Jahr herabgesetzt.
So ist also der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Angestellte bereits möglich, wenn er mit seinem Jahresbruttoeinkommen von 62.550 Euro für 2025 bereits ein Jahr lang hintereinander erreicht hat.
Welche Vorteile bietet die Private Krankenversicherung?
Neben einer indivudellen und flexiblen Tarifgestaltung mit denen Sie Ihren Sie Tarif auf Ihre Bedürfnisse optimieren und an Ihre aktuelle Lebensituation anpassen können, bieten alle private Krankenversicherung Anbieter Ihnen die Möglichkeit, durch jährlich frei wählbare Selbstbehaltsstufen, Ihre monatlich zu zahlenden Beiträge zu senken.
Darüberhinaus werden Ihnen eine Vielzahl von zusätzlichen Wahlleistungen angeboten, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz verbessern können, wie zum Beispiel folgende,
Chefarztbehandlung, sowie Unterbringung im Einbett,- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung,
Übernahme der Kosten für alternative Heilmethoden wie beispielsweise durch Heilpraktiker,
100 prozentige Kostenübernahme für kieferorthopädiche Behandlungen, Zahnersatz, Inlays, sowie Implantate,
Zahlung einer vor Vertragsabschluß frei wählbaren Höhe eines Krankentagegeld,
Einschluß des Versicherungsschutzes bei europäischen und weltweiten Auslandsaufenthalten,
und viele weitere möglichen Wahlleistungen, die Sie mit Ihrem künftigen Anbieter für die Private Krankenversicherung im einzelnen vereinbaren können.
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Wechsel in die Private Krankenversicherung für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen durch die Wechsel in die Private Krankenversicherung wird der Vertrag mit dem Krankenhaus aufgespalten, der bei den Regelleistungen noch einheitlich ist. Die Heilbehandler rechnen ihr Honorar auf der Basis von drei Gebührenordnungen auf dem Stand 1996 ab, GebüH, Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Er wird in einen Vertrag mit dem Krankenhaus und einen Vertrag mit dem Chefarzt geteilt. Der Vertrag mit dem Krankenhaus beinhaltet dann nur noch die Leistungen.
Bei Arbeitsunfähigkeit wird teilweise Tagegeld während Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie während der Rehabilitationsmaßnahmen gewährt; daran sind unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Zusatzleistungen im Todesfall betreffen die Bereitstellung einer festen Summe. Versicherungsfähig sind Personen, die eine Krankheitskostenvollversicherung, eine Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung vereinbart haben.
Solange der Erstbeitrag noch nicht bezahlt ist, besteht bei Eintritt des Versicherungsfalls kein Versicherungsschutz durch die Private Krankenversicherung gemäß § 38 Abs. 2 VVG. Wird der Erstbeitrag nicht rechtzeitig oder nicht in voller Höhe bezahlt, so ist der Versicherer gemäß § 38 Abs. 1 VVG befugt, vom Vertrag zurückzutreten, solange die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Macht der Versicherer seinen Anspruch auf den Einlösungsbetrag nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeitstag gerichtlich geltend, so gilt dies ebenfalls als Rücktritt.
Nach vorheriger Absprache mit Ihrer Private Krankenversicherung können teilweise darüber hinausgehende Leistungen erbracht werden. Hinsichtlich der psychotherapeutischen Behandlung ergibt sich bei den meisten Versicherern eine Einschränkung des Leistungsumfangs auf 20 Sitzungen im Versicherungsjahr. Einige Versicherer sehen auch eine Staffelung der Kostenübernahme vor, z.B. bei bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent, von der 31. Sitzung an zu 80 Prozent, von der 61. Sitzung an zu 70 Prozent, soweit die Gebühren der Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Der Verdienstausfall wegen Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall kann durch die Wechsel in die Private Krankenversicherung eines Krankentagegeldes abgesichert werden. Diese Absicherung ist für selbstständig Erwerbstätige ebenso notwendig wie für Lohn- und Gehaltsempfänger. Das Krankentagegeld ist unmittelbarer Lohn- bzw. Gehaltsersatz. Absicherbar ist das durch die berufliche Tätigkeit erzielte, bei Arbeitsunfähigkeit entfallende und auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen.
Die in jungen Jahren noch nicht benötigten Beitragsteile werden in der Alterungsrückstellung angesammelt und dann im Alter entnommen. Für den Versicherungsnehmer hat dieses Verfahren den Vorteil, dass der Beitrag von der mit dem Alter zunehmenden Krankheitsanfälligkeit unabhängig und somit gleichbleibend ist. Jedoch sind dadurch Beitragserhöhungen durch die Private Krankenversicherung, die sich aufgrund eines verbesserten Leistungsniveaus oder aus den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen allgemein ergeben, nicht ausgeschlossen.
Der Aufschlag für die Wechsel in die Private Krankenversicherung ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent Zuschlag erhoben. Der Zuschlag wird auf die Versicherungsbeiträge zur stationären, ambulanten Behandlung und für Zahnbehandlungen erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur Prämienermäßigung zu verwenden.
Honorarabrechnungen, die mehr als das Doppelte des Üblichen ausmachen, könnten für die Private Krankenversicherung nichtig sein. Probleme mit der Einschätzung, ob das medizinisch notwendige Maß überschritten worden ist, gab es bislang vermehrt in folgenden Bereichen. Lasertherapie der Augen statt Brille oder Kontaktlinsen, Goldinlays bei Austausch von Amalgamfüllungen, Implantate beim Zahnersatz anstelle der einfachen Wiederherstellung der Kaufähigkeit von Prothesen. Das BGH-Urteil vom 23.06.1993, erklärte die Wissenschaftlichkeitsklausel für ungültig.
Bereits bei der Antragsaufnahme im Antragsformular werden dem Antragsteller Fragen nach seinem Gesundheitszustand, Beruf usw. gestellt. Der Antragsteller ist verpflichtet, diese Fragen genau, umfassend und gewissenhaft zu beantworten. Es sind alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die Beurteilung des Risikos maßgebend sind. Leistungsfreiheit durch die Private Krankenversicherung setzt voraus, dass die Obliegenheitsverletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorsätzliche Obliegenheitsverletzung führt regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Die Mehrzahl der Private Krankenversicherung verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, sofern der Versicherte entweder aus der gesetzlichen Krankenversicherung übergetreten ist oder aber eine «private» Krankheitskostenvollversicherung vereinbart hat. Der Versicherer kann vorsehen, dass bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit (Rückfallerkrankung) innerhalb von sechs Monaten wegen derselben Krankheit oder Unfallfolge alle in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit auf die tarifliche Karenzzeit angerechnet werden.
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Wechsel in die Private Krankenversicherung - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Wechsel in die Private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Wechsel in die Private Krankenversicherung - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Wechsel in die Private Krankenversicherung setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Wechsel in die Private Krankenversicherung konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Der Zuschlag ist zunächst bis 2011 befristet. Für Neuverträge wird seit dem 01.01.2000 ein 10-Prozent-Zuschlag erhoben gem. § 12 Abs. 4a VAG. Der Zuschlag
wird auf die Beiträge zum stationären, ambulanten und Zahnbereich erhoben. Der verbleibende Teil des Überzinses ist für die über 65-Jährigen als
erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung festzulegen und innerhalb von drei Jahren zur Vermeidung oder Begrenzung von Prämienerhöhungen oder zur
Prämienermäßigung zu verwenden.
Unangemessene Honorarforderungen zur Norm hat der Patient nicht zu begleichen und somit sein Krankenversicherer auch nicht zu erstatten. Die Rückführung aus dem
Ausland beinhaltet die Mehrkostenübernahme des medizinisch notwendigen Rücktransports wegen Krankheit oder Unfallfolgen an den Heimatwohnsitz oder in das
von dort aus nächste erreichbare und geeignete Krankenhaus. Bei einem Todesfall im Ausland werden sowohl Beisetzung im Ausland als auch Überführung an den
Heimatwohnsitz aus dem Ausland übernommen.
Der Standardtarif soll Versicherten ab dem 55. Lebensjahr, die mindestens zehn Jahre Vorversicherungszeit aufweisen und deren Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze
nicht übersteigt, als Alternative zu dem bisherigen Tarif angeboten werden. Dieser Standardtarif ist auch für alle unter 55 Jahre anzubieten, die die
Voraussetzungen für einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen. Ein
solcher Tarif ist auch Beihilfeberechtigten und ihren Familienangehörigen anzubieten.
Infos zur Private Krankenversicherung
Materialien und zahntechnische Laborleistungen sind als Aufwendungen erstattungsfähig, soweit sie im Rahmen der in Deutschland üblichen Preise berechnet
wurden. Teilweise können bei Versichererwechsel auch laufende Behandlungen und die dafür entstehenden Kosten übernommen werden, wenn vor Vertragsabschluss
eine entsprechende schriftliche Zusage erteilt wurde. Einige Krankenversicherer lassen sich die Übernahme laufender Behandlungskosten durch Zuschläge auf
den Beitrag bezahlen.
Selbst bei Erkrankungen in EU-Ländern und solchen, mit denen ein Abkommen besteht, sind nennenswerte Eigenleistungen nicht auszuschließen. Die Kosten des
Krankenrücktransportes und Rettungsfluges in die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die GKV generell nicht. Auch für den Pflegefall werden Ergänzungstarife
als Private Krankenversicherung angeboten. Vorbereitet werden derzeit die Möglichkeiten, Vertragsbeziehungen zu Leistungserbringern zu
vereinbaren, den Kontrahierungszwang für einen Basistarif.
Zu den Heilpraktikerbehandlungen zählen Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Sonderleistungen und Wegegebühren, soweit diese im Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kostenerstattung für Heilpraktikerbehandlung ist auf Methoden und Heilmittel beschränkt, die sich in der Praxis
als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben wie die Schulmedizin, außer wenn keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen.
Arztbehandlungen bestehen z.B. aus ärztlichen Beratungen, Besuchen.
Wechsel in die Private Krankenversicherung
Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen,
Inhalationen, Licht-Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie
Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sind oft ebenso wenig erstattungsfähig durch die Private Krankenversicherung wie Anwendungen außerhalb der
physikalischen Medizin und Inhalationen.
Wartezeiten sind leistungsausschließende Karenzzeiten, die verhindern, dass sofort nach Vertragsabschluss für schon vor Vertragsabschluss vorhandene
Krankheiten geleistet werden muss. Die allgemeine Wartezeit für die Wechsel in die Private Krankenversicherung beträgt drei Monate. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Sie entfällt auch für den Ehegatten
einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, dessen Krankheitskosten- oder Krankenhaustagegeldversicherung innerhalb zweier Monate nach der
Eheschließung beantragt wird.
Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt
sind. Die Private Krankenversicherung leistet außerdem für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil
keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei
der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Der Versicherte erhält von seiner Private Krankenversicherung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt vorab eine Kostenübernahmeerklärung. Dann braucht der
Privatpatient nicht in Vorleistung zu treten. Bei der Inanspruchnahme von Wahlleistungen wird der Vertrag mit dem Krankenhaus aufgespalten, der bei den
Regelleistungen noch einheitlich ist. Er wird in einen Vertrag mit dem Krankenhaus und einen Vertrag mit dem Chefarzt geteilt. Der Vertrag mit dem
Krankenhaus beinhaltet dann nur noch die Leistungen.
Bei den Zahnzusatzversicherungen, die sich bereits jetzt am Markt befinden, sind oftmals Erstattungsgrenzen zwischen 20 bis 50 Prozent, im Einzelfall auch
bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrages eingezogen worden. Zum Teil erfolgt auch eine zusätzliche Deckelung auf einen konkreten Kostenbetrag pro Jahr.
Leistungsunterschiede gibt es hier insbesondere auch bei der Kostenerstattung für Inlays. Der Deutsche Bundestag hat Anfang Oktober 2004 entgegen allen
vorherigen Bekundungen den Zahnersatz im Leistungsumfang der Private Krankenversicherung belassen.
Erhöht oder erweitert sich bei einer Vertragsänderung der Versicherungsschutz, so ist hinsichtlich der Wartezeiten Folgendes zu beachten. Erweiterung der
Versicherung um den Ersatz von Aufwendungen, die bislang nicht Gegenstand des Vertrages waren. Normalerweise wird die bisherige Versicherungsdauer nicht auf
die Wartezeiten angerechnet; die in den Tarif- und Versicherungsbedingungen genannten Wartezeiten sind somit zu erfüllen. Wird der Vertrag hingegen nur
umgestellt kann die bisherige Versicherungsdauer angerechnet werden.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Eintritt und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind
durch Bescheinigungen des behandelnden Arztes oder Zahnarztes nachzuweisen, wobei die Kosten vom Versicherungsnehmer zu tragen sind. Keine Leistungspflicht
durch die Private Krankenversicherung besteht grundsätzlich für folgende Versicherungsfälle bzw. Ursachen, Krieg und Wehrdienstbeschädigung, Vorsatz oder Sucht einschließlich Entziehungskuren,
Alkoholbedingte Bewusstseinsstörung.
Dem Versicherten sind verschiedene vertragliche Obliegenheiten auferlegt, die er im Versicherungsfall zu beachten hat. Obliegenheiten nach § 9 MB/KK 94. Die
versicherte Person ist auf Verlangen des Versicherers verpflichtet, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Der Anspruch
des Versicherten auf Auskunft über den Inhalt eines erstellten Gutachtens wurde ebenso in § 178m VVG festgeschrieben. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist jede Auskunft zu
erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles.
Diese Tarife waren allerdings im Zeitablauf recht schnell überholt und entsprachen dann nicht mehr den aktuellen Zuständen in der Leistungsergänzung. Seit
Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit Private Krankenversicherung Unternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Krankenkassen angeboten werden können.
Oft werden dabei speziell rabattierte Tarife angeboten, die teilweise noch weitere Vorteile gegenüber den Standardtarifen der Private Krankenversicherung bieten.
Diese Rabattierung ergibt sich daraus, dass Verwaltungskosten herausgerechnet wurden.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Sofern der Tarif dies vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarungen erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den
Gesundheitszustand vorgelegt wird. Die Wartezeit entfällt für das Kind einer drei Monate lang versicherten Person, wenn das Neugeborene zur Versicherung
rückwirkend vom Beginn des Geburtsmonats an innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird und der Versicherungsschutz nicht höher oder
umfassender als der des versicherten Elternteils ist.
Gemäß § 257 SGB zahlt bei der Wechsel in die Private Krankenversicherung der Arbeitgeber steuerfrei bis zu 50 Prozent der Beiträge, maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstsatzes der
GKV. Dabei beteiligt sich der Arbeitgeber auch an erhöhten Leistungen wie Unterkunft, privatärztliche Behandlung, Krankenhaustagegeld, Kurkosten,
Pflegeversicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit über die Dauer der Gehaltsfortzahlung hinaus entfällt die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses. Dies gilt auch für
privat versicherte weibliche Angestellte.
Die Höhe des abgerechneten Honorars ist abhängig von der aufgewendeten Zeit und dem Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung. Berechnet der Heilbehandler
über den Regelhöchstsatz hinaus bis zum 3,5- bzw. 2,3- bzw. 1,3-fachen Satz, so muss dies schriftlich begründet und erläutert werden. Zudem müssen
Besonderheiten in Bezug auf Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad vorliegen. Es gibt einige PKV Unternehmen, die keine Begrenzung der Höchstsätze der
Gebührenordnung in ihren Tarifen vorgesehen haben.
Wechsel in die Private Krankenversicherung - Empfehlungen und Tipps
Generell bieten alle privaten Anbieter 3 mögliche Tarifvarianten mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, bzw. mit unterschiedlichen Kostenübernahmen der enthaltenen Leistungen.
Die jeweiligen Tarife unterscheiden sich zwar im Tarifnamen, teilen sich aber generell wie folgt mit einigen angebotenen Leistungseinschlüssen auf,
Basistarif enthält folgende Leistungen, sowie Kostenübernahmen, 100% Erstattung bei ambulanten und staionärer Krankenhausbehandlung, sowie zahnärztliche Behandlung. 60% Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hilfsmittel,- und Heilmittel und einige mehr.
Standardtarif enthält folgende Leistungen, sowie Kostenübernahmen, 100% Erstattung bei ambulanten und staionärer Krankenhausbehandlung, sowie zahnärztliche Behandlung. 80% Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hilfsmittel,- und Heilmittel und einige mehr.
Komforttarif enthält folgende Leistungen, sowie Kostenübernahmen, 100% Erstattung bei ambulanten und staionärer Krankenhausbehandlung, sowie zahnärztliche Behandlung. 100% Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen, Hilfsmittel,- und Heilmittel und einige mehr.
Die vorgenannten Tarife und die darin enthaltenen Leistungen sind jeweils als Beispiele anzusehen, die je nach Versicherer und dessen angebotenen Leistungen sich im Tarifnamen, sowie den jeweilig enthaltenen Leistungseinschlüssen unterscheiden können.
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wird sich vor allem für Singles, oder Familien lohnen, die schon in jungen Jahren durch einen prozentualen Anteile der monatlichen Beiträge als Altersrückstellung ansparen, auf die im Rentenalter zurück gegriffen werden kann, um so die Beiträge niedrig zu halten.
Wer sich bereits im fortgeschrittenen Alter befindet und Wert auf bessere Leistungen, als in der gesetzlichen legt, muß zwar mit höheren Beiträgen rechnen, jedoch sind diese im Verhältnis zur Gesetzlichen Krankenversicherung immernoch um ein wesentliches geringer.
Eine gute Alternative gegenüber anderen Privatversicherungen ist die Württembergische Private Krankenversicherung denn diese bietet neben einem umfangreichen Versicherungsschutz, ein günstiges Preisverhältnis an.
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