Private Krankenversicherung für Ausländer
Für eine Reihe von ausländischen Mitbürgern stellt sich oft die Frage, wie sie sich in Deutschland krankenversichern können. Waren diese im Ausland noch privat versichert, besteht oftmals der Glaube, sich auch in Ihrer neuen Heimat privat versichern zu können. Hier gelangen Sie zum Private Krankenversicherung Vergleich für Ausländer
Doch leider ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung für Ausländer hier an einige Voraussetzungen gebunden, die für alle in Deutschland lebenden Versicherungspflichtigen gelten. So zum Beispiel die Aufnahme einer freiberuflichen, oder selbstständigen Tätigkeit.
Werden diese Voraussetzungen, steht einem Wechsel in die Private Krankenversicherung nichts im Wege und es kann zwischen folgenden Tarifen ausgewählt werden,
Basistarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 60% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Standard (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Komforttarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 100% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung für Ausländer für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Der Zahnersatz wird von 2005 an über einen separaten Beitrag finanziert, wobei sich der Versicherte in der GKV entscheiden kann, ob er die Zahnersatzleistungen gesetzlich oder privat versichern will. Der Festzuschuss beträgt i. d. R. 50 Prozent der anfallenden Kosten und kann sich bei Vorlage des Bonusheftes auf bis zu 65 Prozent erhöhen. Folgerichtig muss der durch die Private Krankenversicherung für Ausländer Versicherte die Kosten entweder selbst tragen oder eine ambulante Zusatzversicherung abschließen. Ausnahmen sollen lediglich für gewerbliche Versicherungsnehmer gelten.
Lücken im Versicherungsschutz der GKV führen vermehrt dazu, dass Leistungsergänzungen und Zusatzversicherungen der Private Krankenversicherung nachgefragt werden. Auslandsreise Krankenversicherungen sowohl bei Urlaubsreisen als auch bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten werden traditionell in der Private Krankenversicherung als Ergänzung zum unzureichenden Versicherungsschutz in der GKV abgeschlossen. Denn bei Erkrankungen außerhalb der Europäischen Union und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen besteht kein Leistungsanspruch.
Die in jungen Jahren noch nicht benötigten Beitragsteile werden in der Alterungsrückstellung angesammelt und dann im Alter entnommen. Für den Versicherungsnehmer hat dieses Verfahren den Vorteil, dass der Beitrag von der mit dem Alter zunehmenden Krankheitsanfälligkeit unabhängig und somit gleichbleibend ist. Jedoch sind dadurch Private Krankenversicherung Beitragserhöhungen, die sich aufgrund eines verbesserten Leistungsniveaus oder aus den gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen allgemein ergeben, nicht ausgeschlossen.
Die Krankheit und damit die mit ihr zusammenhängende Heilbehandlung bzw. die Arbeitsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit sind Tatbestände, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können, z. B. bei chronischen Erkrankungen. Für jeden Versicherungsfall ist in der PKV entscheidend, dass der Beginn die Leistungspflicht des Versicherers fallen. Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verlauf Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Die Leistungszusage der Private Krankenversicherung für Ausländer ist auf die Höchstsätze der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) beschränkt. Überschreiten Arzthonorare die Höchstsätze, so hat der Versicherte bei Tarifen ohne Begrenzung auf den Gebührenrahmen grundsätzlich Anspruch auf die Erstattung überschreitender Honorare. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die abweichende Honorarvereinbarung zwischen Arzt und Patient rechtswirksam und die Honorarforderung angemessen ist.
Für diese Vertragsform wurde für Deutschland festgelegt, dass sie nach Art der Lebensversicherung betrieben werden muss. Außerdem wurde vorgeschrieben, dass die Verträge für die Private Krankenversicherung den spezifischen Rechtsvorschriften zum Schutz des Allgemeininteresses im Rahmen der §§ 178a bis o VVG entsprechen müssen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen gilt der Grundsatz, dass das Recht des Staates anzuwenden ist, in dem das Risiko gelegen ist. Für den deutschen Versicherungskunden bedeutet dies in den meisten Fällen, dass deutsches Versicherungsvertragsrecht anzuwenden ist.
Es können Summenbegrenzungen für die ersten Versicherungsjahre in der Private Krankenversicherung für Ausländer, für die gesamte Vertragslaufzeit ohne zeitliche Begrenzung, Höchstbetragsregelungen mit und ohne zeitliche Begrenzung, vorgesehen werden. Auf Grund der Leistungsvielfalt der angebotenen Tarife sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss eine gezielte Auswahl treffen, die Ihrer Vorstellung entspricht! Zur Zahn- und Kieferregulierung gehören kieferorthopädische Maßnahmen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.
Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den §§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die Private Krankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel, Bestandsübertragung etc.
Daher ist nach diesem im Vergleich zur Rentenversicherung viel kürzeren Prognosezeitraum wieder eine Aktualisierung vorzunehmen. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 16.06.2004 erstmals darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Beitragsanpassung in der Private Krankenversicherung gerichtlich zu überprüfen ist. Sind diese fehlerhaft oder unvollständig, so dass der gerichtliche Sachverständige daraus die Voraussetzungen und den Umfang der Anpassungen nicht nachvollziehen und als belegt beurteilen kann, so ist die Beitragsanpassung unwirksam.
Im Übrigen bedürfen jede Beitragserhöhung und das dabei vorgesehene Verfahren der Genehmigung durch einen unabhängigen Treuhänder. Insofern ist der Versicherungsnehmer vor willkürlichen Erhöhungen geschützt. Derzeit liegt den aktuellen Tarifen die PKV-Sterbetafel 2004 zugrunde. Anpassungen der Sterbetafel sind in der Private Krankenversicherung vorprogrammiert, da sie nicht die in der privaten Rentenversicherung üblichen Generationentafeln verwendet, sondern jeweils nur für einige Kalenderjahre gültige Periodentafeln.
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Private Krankenversicherung für Ausländer - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Private Krankenversicherung für Ausländer ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Private Krankenversicherung für Ausländer nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Private Krankenversicherung für Ausländer - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung für Ausländer setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung für Ausländer konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Die Versicherer verzichten in der Krankheitskostenvollversicherung (Krankheitskosten, Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld) ausdrücklich auf das Recht der
ordentlichen Kündigung. Der Versicherer hat jedoch ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn lediglich eine Krankenhaustagegeld-, eine Krankheitskostenteil
Versicherung oder beides vereinbart ist. Dies gilt auch für eine separate Krankentagegeldversicherung, für die kein Anspruch auf Beitragszuschuss durch den
Arbeitgeber besteht.
In der Krankentagegeldversicherung endet der Versicherungsschutz ausnahmsweise für einen schwebenden Versicherungsfall erst am 30. Tag nach Beendigung des
Versicherungsverhältnisses. Endet das Versicherungsverhältnis wegen Wegfalls einer der im Tarif bestimmten Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit
oder wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit, so richtet sich die Leistungspflicht. Im Übrigen endet das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen
versicherten Person auch mit dem Bezug von Altersrente.
Die in jungen Jahren noch nicht benötigten Beitragsteile werden in der Alterungsrückstellung angesammelt und dann im Alter entnommen. Für den
Versicherungsnehmer hat dieses Verfahren den Vorteil, dass der Beitrag von der mit dem Alter zunehmenden Krankheitsanfälligkeit unabhängig und somit
gleichbleibend ist. Jedoch sind dadurch Beitragserhöhungen, die sich aufgrund eines verbesserten Leistungsniveaus oder aus den gestiegenen Kosten im
Gesundheitswesen allgemein ergeben, nicht ausgeschlossen.
Infos zur Private Krankenversicherung
Einige Versicherer bieten außerhalb der Mutterschutzfristen eine Krankentagegeldleistung an. Normalerweise erhalten werdende Mütter während der
Mutterschutzfrist Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz, so dass außerhalb dieser Fristen kein Anspruch auf Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit besteht,
sofern sie ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung zurückzuführen ist. Unterschiede ergeben sich bei der
Leistungsbereitschaft während der Mutterschutzfristen.
Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der
Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht. Eine nicht nur vorübergehende Minderung des Nettoeinkommens ist dem Versicherer
unverzüglich mitzuteilen. Erlangt der Private Krankenversicherung Anbieter davon Kenntnis, dass das Nettoeinkommen der versicherten Person unter die Höhe des dem Vertrag zugrunde
gelegten Einkommens gesunken ist.
Vorteile in der Private Krankenversicherung, Standardtarif im Alter wählbar, kann Beitragsbelastung senken, Abrechnung von Privatliquidationen mit erhöhten Gebührensätzen möglich, Im
Einzelfall sind schulmedizinisch nicht anerkannte Heilmethoden erstattungsfähig, Brille nach augenärztlicher Verschreibung jederzeit möglich, bei Gestellen
alle zwei Jahre und betraglich begrenzt.
Private Krankenversicherung für Ausländer
Der Leistungsumfang durch die Private Krankenversicherung kann hinsichtlich der Unterbringung im Einbett- und/oder Zweibettzimmer mit oder ohne Arztwahl unterschiedlich geregelt sein. Einige
Versicherer bieten Tarife mit einer Wahlmöglichkeit zwischen Ein- und Zweibettzimmerunterbringung. Überwiegend sehen die Versicherer jedoch unterschiedliche
Tarife mit getrennten Leistungen und Beiträgen vor. Bei einem Vergleich ist deshalb darauf zu achten, auf welchen Leistungsumfang tatsächlich Anspruch
besteht.
Wartezeiten sind leistungsausschließende Karenzzeiten, die verhindern, dass sofort nach Vertragsabschluss für schon vor Vertragsabschluss vorhandene
Krankheiten geleistet werden muss. Die allgemeine Wartezeit für die Private Krankenversicherung für Ausländer beträgt drei Monate. Die Wartezeit entfällt bei Unfällen. Sie entfällt auch für den Ehegatten
einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, dessen Krankheitskosten- oder Krankenhaustagegeldversicherung innerhalb zweier Monate nach der
Eheschließung beantragt wird.
Anderseits bietet die Private Krankenversicherung Vollversicherungsschutz für Angestellte und Arbeiter, die mit ihrem Lohn oder Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegen.
Weiterhin können sich Beamte, Selbstständige und Freiberufler, die nach dem 01.01.1989 in das Berufsleben eingetreten sind und zuvor nicht Mitglied der GKV
waren, in der Private Krankenversicherung vollversichern. Ausgenommen sind Landwirte, Künstler und Publizisten. Ärzten, Zahnärzten sowie teilweise auch Tierärzten, Assistenzärzten,
Apothekern und anderen in Heilberufen Tätigen werden spezielle Tarife angeboten.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so kann derie Private Krankenversicherung Ihre
Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Seit dem BGH, Urteil v. 12.03.2003, IV ZR 278/01, darf die Private Krankenversicherung Rechnungen nur noch dann kürzen,
wenn die Maßnahmen objektiv nicht medizinisch notwendig sind. Das Kostenargument des § 5 Abs. 2 MB/KK zieht nicht mehr, wohl aber die Einschränkung durch
die Erfüllung des Tatbestands des Wuchers.
Andere Private Krankenversicherung beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn zu. Zahnärztliche
Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen zwischen Zahnarzt
und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer den Gebührenrahmen
übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen.
Eine Ruhensvereinbarung konnte bisher für bis zu zwei Jahre vereinbart werden, wenn die versicherte Person arbeitslos ist. Aufgrund einer geschäftsplanmäßigen
Erklärung kann ein Versicherer dem Versicherungsnehmer auf Antrag ermöglichen, eine Ruhensvereinbarung für einen Zeitraum bis zu drei Jahren zu vereinbaren.
Der Versicherungsvertrag bleibt dann bestehen, die Pflichten der Vertragspartner sind jedoch eingeschränkt. Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf
Versicherungsleistungen.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind ebenfalls wesentliche Vorschriften für die Private Krankenversicherung geregelt. Rechnungsgrundlagen für die substitutive Krankenversicherung,
insbesondere versicherungsmathematische Grundlagen wie Wahrscheinlichkeitstafeln, statistische Daten, Invaliditäts- und Krankheitsgefahr, Sterblichkeit,
Alters- und Geschlechtsabhängigkeit, Stornowahrscheinlichkeiten, Sicherheits- und sonstige Risikozuschläge sowie ein Rechnungszins in Höhe von höchstens 3,5
Prozent, Bildung einer Altersrückstellung.
Der Gebührenrahmen in den Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte ist wie folgt strukturiert. Persönliche ärztliche Leistungen vom 1- bis zum 3,5-fachen
Satz, Medizinisch- technische Leistungen vom 1- bis zum 2,5-fachen Satz, Laboratoriumsdiagnostik vom 1- bis zum 3,5-fachen Satz der einfachen Gebührensätze.
Als Regelhöchstsatz der Private Krankenversicherung für Ausländer wird der Gebührensatz bezeichnet, der zwischen dem 1- und dem 2,3-fachen Satz liegt. Bei den medizinisch-technischen Leistungen beträgt
er zwischen dem 1-fachen bis zum 1,8-fachen Satz.
Es können Summenbegrenzungen für die ersten Versicherungsjahre, für die gesamte Vertragslaufzeit ohne zeitliche Begrenzung, Höchstbetragsregelungen mit und
ohne zeitliche Begrenzung, vorgesehen werden. Auf Grund der Leistungsvielfalt der angebotenen Tarife sollten Sie bereits bei Vertragsabschluss eine gezielte
Auswahl treffen, die Ihrer Vorstellung entspricht! Zur Zahn- und Kieferregulierung gehören kieferorthopädische Maßnahmen, funktionsanalytische und
funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren
Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten
Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Veränderung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Tarifbeiträge
vom Versicherer überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Das Versicherungsverhältnis für die Private Krankenversicherung für Ausländer beginnt mit dem Vertragsabschluss. Der Versicherungsschutz besteht von dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt an,
jedoch nicht vor Vertragsabschluss und Ablauf der Wartezeiten. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, und zwar mit einer Frist
von drei Monaten nur zum Ende des ersten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Vertragsverhältnis für eine
Dauer von mehr als einem Jahr eingegangen wurde.
Eine Besonderheit der Private Krankenversicherung gegenüber anderen Versicherungssparten ist hinsichtlich des Versicherungsfalls darin zu sehen, dass es sich um einen sog. gedehnten
Versicherungsfall handelt. Die Krankheit und damit die mit ihr zusammenhängende Heilbehandlung bzw. die Arbeitsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit sind
Tatbestände, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können, z. B. bei chronischen Erkrankungen. Für jeden Versicherungsfall ist in der PKV
entscheidend, dass der Beginn die Leistungspflicht des Versicherers fallen.
Private Krankenversicherung für Ausländer - Empfehlungen und Tipps
Der Wechsel in die Private Krankenversicherung wird auch für Ausländer die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben ermöglicht, wenn diese die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen, die allgemein gelten.
Diese wären zum einen die Aufnahme einer selbstständigen, oder freiberuflichen Tätigkeit, das erreichen eines jährlichen Bruttojahreseinkommen von 62.550 Euro, oder die berufliche Beschäftigung im Beamtenverhältnis.
Generall geniessen die im beamtenstatus tätigen Personengruppen den Vorteil in die Private Krankenversicherung für Beamte einzutreten und so wesentlich günstigere Beiträge zahlen zu müssen.
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