Private Krankenversicherung für Zahnärzte
Neben den umfangreichen Leistungsangeboten die durch eine Vielzahl von Tariföglichkeiten, die individuell auf den persönlichen Bedarf des jeweiligen Versicherungsnehmers zusammengestellt werden können, werden zusätzliche Sondertarife durch die Private Krankenversicherung für Zahnärzte, sowie für alle anderen in medizinisch tätigen Berufsgruppen angeboten, welche die Beiträge nochmals erheblich senken. Hier gelangen Sie zum Private Krankenversicherung Vergleich für Zahnärzte
Da in Fällen einer Erkrankung für die Versicherungsgesellschaften erhebliche Leistungsaufwendungen, wie Sie zum Beispiel durch ambulante Behandlungen entstehen würden wegfallen, werden diese in den Beitragszahlungen berücksichtigt, die sonst enthalten wären.
Wie in folgenden Tarifbeispielen,
Basistarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 60% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 80% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Standard (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 80% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 90% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Komforttarif (100% Kostenübernahme von ambulanten und staionärer Behandlung, Zahnbehandlungen. 100% Erstattung für Zahnersatz und Inlays. 100% Erstattung von Sehhilfen, Hilfsmittel und psychotherapeutischer Behandlungen.)
Private Krankenversicherung - Bezahlbarer Krankenschutz durch Spartarife
Einige private Krankenversicherungen haben in den letzten Jahren sogenannte Spartarife entwickelt.
Solche Spartarife sind auf den ersten Blick eine interessante Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung für folgende Zielgruppen:
wechselwillige Existenzgründer mit kleinem Budget in den ersten Jahren der Selbstständigkeit,
junge Familien mit ein oder zwei Kindern, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und die beitragsmäßig besser in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wären, oder aber für
wohlhabende Kunden, die sich von der Vollkaskomentalität verabschieden und sich gleichzeitig langfristig von den erheblichen finanziellen Belastungen für den Privatschutz befreien wollen und den Krankenschutz nur für schwere und lang andauernde Erkrankungen benötigen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Dieses Zitat des englischen Sozialreformers John Ruskin gilt auch bei Spartarifen. Spartarife können nur der Einstieg in die Private Krankenversicherung für Zahnärzte für einen begrenzten Zeitraum sein. Neben den geringwertigen Leistungen können hier nur geringere Alterungsrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungsbeträge fehlen im Alter bei der Umstellung auf vollwertigen Versicherungsschutz.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Private Krankenversicherung
Es ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme von Leistungen durch die Private Krankenversicherung für Zahnärzte die Verjährungsbestimmungen des § 12 Abs. 1 VVG mit zwei Jahren Frist gelten. Statt an den Versicherungsnehmer kann der Versicherer auch an die Überbringer oder Übersender von ordnungsgemäßen Nachweisen leisten, es sei denn, dass ein naheliegender Verdacht des Missbrauchs besteht. Verletzt ein Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die Private Krankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Der Vertrag kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gekündigt werden. Die Kündigung der Private Krankenversicherung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden. Dann kann er das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre, frühestens aber zum Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Bei der ambulanten Versorgung soll es Einsparungen durch eine durchgängige Selbstbeteiligung bei allen Leistungen geben, die aber auf einen Höchstbetrag, höchstens 300 EUR pro Jahr, ansonsten 20 Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages, begrenzt wird. Der §12a VAG wurde neu gefasst und insofern modifiziert, als die direkt den Private Krankenversicherung Versicherten gutzuschreibenden Überzinsen von 80 auf 90 Prozent erhöht und die Begrenzung auf einen Gesamtbetrag von 2,5 Prozent der Alterungsrückstellungen entfallen sind.
Nach vorheriger Absprache mit Ihrer Private Krankenversicherung können teilweise darüber hinausgehende Leistungen erbracht werden. Hinsichtlich der psychotherapeutischen Behandlung ergibt sich bei den meisten Versicherern eine Einschränkung des Leistungsumfangs auf 20 Sitzungen im Versicherungsjahr. Einige Versicherer sehen auch eine Staffelung der Kostenübernahme vor, z.B. bei bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent, von der 31. Sitzung an zu 80 Prozent, von der 61. Sitzung an zu 70 Prozent, soweit die Gebühren der Bemessungsgrundsätzen entsprechen.
Röntgen-, Radium-, Isotopen-Diagnostik und -Therapie sind Bestandteile des Leistungsumfangs. Heilmittel sind z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen, Inhalationen, Licht-Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, elektrische Heilbehandlung, Heilgymnastik. Sanitäre Bedarfsartikel und Heilapparate wie Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen, Fieberthermometer, Blutdruckmessgeräte sind oft ebenso wenig erstattungsfähig durch die Private Krankenversicherung für Zahnärzte wie Anwendungen außerhalb der physikalischen Medizin und Inhalationen.
Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in weitere Regelungen für die Private Krankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel, Bestandsübertragung etc. Eine vorherige Absprache mit dem Versicherer ist erforderlich. Tarife für den Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten. Seit Anfang 2004 sind Kooperationen der GKV mit Private Krankenversicherung Unternehmen erlaubt, so dass Zusatzversicherungen direkt von den Kassen angeboten werden können.
Krankenrücktransport und Rettungsflug aus dem Ausland sind teilweise als Leistung vorgesehen, soweit die Rückreisekosten diejenigen für eine gesunde Person übersteigen. Grundsätzlich erstattet zwar jede Gesellschaft die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankentransportes. Als Private Krankenversicherung für Zahnärzte Wahlleistungen gelten einerseits die Behandlung durch einen liquidationsberechtigten Arzt.
Die Private Krankenversicherung kann einerseits für alle diejenigen ergänzenden Versicherungsschutz zur GKV bieten, die als Arbeiter oder Angestellte pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die Private Krankenversicherung bietet Ergänzungstarife für den stationären, ambulanten und Zahnbehandlungsbereich als sinnvolle Erweiterung des Versicherungsschutzes der GKV an. Außerdem werden Kurkosten-, Sterbegeld-, Pflegekosten- und Auslandsreise Krankenversicherung Tarife angeboten.
Für die Private Krankenversicherung werden unterschiedlich hohe und z. T. auf bestimmte Tarife beschränkte Beitragsrückerstattungen vorgenommen. Unter Beitragsrückerstattung oder Beitragsrückgewähr versteht man die Rückzahlung von Beiträgen oder Beitragsteilen bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Man unterscheidet zwischen erfolgsabhängiger und erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Rückerstattung wird nur dann gewährt, wenn der betreffende Tarif einen Überschuss erzielt haben.
Der Versicherungsnehmer kann in folgenden Fällen außerordentlich kündigen, wenn er durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kraft Gesetzes versicherungspflichtig wird, bei Beitragsanpassungen, oder bei Verminderung der Leistungen z. B. bei Erhöhung des Selbstbehalts. Der Vertrag kann dann innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens gekündigt werden. Die Kündigung der Private Krankenversicherung kann auf einzelne versicherte Personen beschränkt werden.
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Private Krankenversicherung für Zahnärzte - Beitragsanpassungen und Kostensteigerungen
Beitragsanpassungen im Gesundheitswesen betreffen grundsätzlich beide Systeme. Aber woher kommen diese Kostensteigerungen?
Zunächst einmal sind da die normalen Preissteigerungen wie z.B. Personalkosten oder Steigerung der Rohstoffpreise. Zusätzlich bietet aber die Medizin ein breites Forschungsfeld und es ist den Unternehmen nicht möglich, den medizinischen Fortschritt von morgen bereits heute in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Medizinischer Fortschritt bedeutet z.B. neue Technik, neue Operationsmethoden, neue Wirkstoffe in Medikamenten, neue Behandlungsmethoden (z.B. 3D-Ultraschall). Auch die mit dem medizinischen Fortschritt einhergehende Verlängerung der durchschnittlichen Lebenserwartung hat ihren Preis. Die Private Krankenversicherung für Zahnärzte ist verpflichtet, ihre Einnahmen (Beiträge) und Ausgaben mindestens einmal jährlich zu vergleichen. Ist eine Abweichung von mehr als 10 % gegeben, so muss eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Dabei werden alle Rechnungsgrundlagen geprüft. Beträgt die Abweichung weniger als 10 %, so kann eine Überprüfung der Prämie erfolgen. Den genauen Prozentsatz (max. 10 %) legen die Gesellschaften in § 8b MB/KK fest. Sind die Abweichungen nur vorübergehend, so kann auf eine Anpassung verzichtet werden.
Damit eine Anpassung vorgenommen werden kann, muss der unabhängige Treuhänder seine Zustimmung erteilen. Leistungskürzungen, wie in der GKV, gibt es durch die Private Krankenversicherung für Zahnärzte nicht. Da die Leistungen im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages vereinbart wurden, kann die Leistung nicht einseitig durch den Versicherer gekürzt werden.
Private Krankenversicherung für Zahnärzte - Aufbau der Versicherungsbeiträge
Die PKV wird, soweit sie als Pendant zur GKV (sogenannte substitutive Krankenversicherung) wirken soll, nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Der Beitrag für die Private Krankenversicherung für Zahnärzte setzt sich in der schematischen Darstellung aus folgenden Bestandteilen zusammen. Das Verteilungsverhältnis der Positionen ist variabel und u.a. abhängig vom Eintrittsalter, dem Geschlecht und den gewählten Versicherungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass der Beitrag über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleiben kann, zumindest insoweit Beitragserhöhungen aufgrund des steigenden Alters notwendig wären. Dass es trotzdem zu Beitragserhöhungen kommen kann, hat andere Gründe, die noch dargestellt werden.
Risikobeitrag
Im gesamten Beitrag für die Private Krankenversicherung ist zunächst einmal der Risikobeitrag enthalten. Er dient ausschließlich dazu, die kalkulierten Leistungen für das aktuelle Alter auf aktuellem Kostenniveau (Krankheitskosten) zu tragen.
Sparanteil
Ergänzt wird der Beitrag für die Private Krankenversicherung um einen Sparanteil, der das Altersrisiko abdeckt. Daraus wird eine Alterungsrückstellung gebildet, die im Alter aufgelöst wird und den eigentlich vom Risiko notwendigen Beitrag senkt. Sie wird mit einem Rechnungszins von 3,5 % zuzüglich 90 % (Regelung erst ab 2025, bis dahin Stufenregelung) der darüber hinaus gehenden erzielten Überschüsse verzinst. Die Wirkung ist, dass der Beitrag im Alter nicht um ein Mehrfaches ansteigt.
Anders als in der Lebensversicherung handelt es sich bei der Alterungsrückstellung nicht um eine individuelle, vertragsbezogene Rückstellung. Sie wird vielmehr je Tarif-Kollektiv gebildet. Deshalb ist es für bereits bestehende Verträge nicht möglich, eine bereits aufgebaute Alterungsrückstellung von einem PKV-Unternehmen zu einem anderen beim Wechsel der Krankenversicherung mitzunehmen. Eine Übertragbarkeit eines Teils der Alterungsrückstellungen, dem Übertragungswert, wurde zum 01.01.2009 mit der Einführung des Basistarifs ermöglicht, allerdings nur im Rahmen der Beträge, die während einer angenommenen Versicherungszeit im Basistarif erworben worden wären.
Für Verträge seit dem 01.01.2009 (sogenannte neue PKV-Welt) wird grundsätzlich bei einem Wechsel des Versicherers der Übertragungswert (Teile der gebildeten Alterungsrückstellung) mitgegeben.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Auf den (gesamten) Tarifbeitrag, nicht auf ggf. erhobene Risikozuschläge, wird seit 01.01.2000 ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10 % erhoben. Dieser Beitragszuschlag dient zur besonderen Entlastung der Beiträge im Alter. Dieser Entscheidung war eine lange Diskussion über die im Alter teilweise unvertretbar hohen Belastungen für die Private Krankenversicherung vorausgegangen. Dabei wurde die PKV mit der GKV verglichen, in der die Beiträge im Alter wesentlich moderater sind im Verhältnis zu dem dann noch verfügbaren, krankenversicherungspflichtigen Einkommen. Zu gering gewürdigt wurde jedoch, dass die privat Versicherten vor Eintritt in den Ruhestand teilweise über Jahrzehnte erhebliche Beiträge im Vergleich zur GKV gespart haben. Der Beitragszuschlag wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres erhoben und ab dem Alter 65 dazu verwendet, den Beitrag für die Private Krankenversicherung für Zahnärzte konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr kann er unter Umständen zur direkten Beitragssenkung eingesetzt werden. Dieser gesetzliche Zuschlag ist bei einem Versichererwechsel übertragbar.
Private Krankenversicherung
Der § 257 Abs. 2 SGB V sieht folgende Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses vor. Die «private» «Krankenversicherung» wird nach Art der
Lebensversicherung betrieben. Bei versicherten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und über eine Vorversicherungszeit von mindestens zehn Jahren
mit einem zuschussberechtigten Versicherungsschutz verfügen, wird ein brancheneinheitlicher Standardtarif angeboten. Der überwiegende Teil der Überschüsse
wird zugunsten der Versicherten verwendet.
Bei der Analyse des Leistungsumfangs ist zu unterscheiden zwischen, der ambulanten Behandlung, der stationären Krankenhausbehandlung, der Zahnbehandlung und
dem Zahnersatz sowie Kieferorthopädie, der Krankentagegeldzahlung zur Verdienstausfallabsicherung, der Krankenhaustagegeldleistung bei stationärem Aufenthalt,
sowie Zusatzleistungen im Todesfall, bei Kuraufenthalten, zur Beitragsentlastung etc. Ambulante Heilbehandlungstarife beinhalten eine ganze Reihe von
Einzelleistungen.
Die Wartezeiten sind jeweils in den ergänzenden Tarifbedingungen und in § 178c Abs. 1 VVG geregelt. Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Bei
Übertritt aus der GKV entfallen alle Wartezeiten. Dies setzt allerdings voraus, dass spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung in der GKV
oder einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge eine entsprechende Krankheitskosten Vollversicherung beantragt wird. Die Wartezeitanrechnung ist
in § 178c Abs. 2 VVG geregelt.
Infos zur Private Krankenversicherung
Aus den Tarifbedingungen ergibt sich zumeist, dass auch Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert sind. Das Berufsunfallrisiko wird in der
Verdienstausfallversicherung bis auf wenige Ausnahmen ohne Beitragszuschlag und ohne Differenzierung nach Berufsgruppen versichert. Größtenteils wird bei
Übertritt aus der gesetzlichen «Krankenversicherung» eine Wartezeitanrechnung über die Höhe des bisher versicherten GKV-Tagegeldsatzes hinaus vorgenommen,
so dass auch für den höheren Anteil keine Wartezeit entsteht.
Leistungseinschränkung durch die Private Krankenversicherung bei Behandlung durch Leistungserbringer, deren Leistung der Krankenversicherer nicht übernimmt, und nachdem er dies dem VN mitgeteilt
hat, Kur- und Sanatoriumsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, Ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort,
außer die versicherte Person lebt dort oder hält sich ohnehin dort auf, Behandlung durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden
tarifmäßig erstattet.
Vor Vertragsabschluss und vor Behandlungsbeginn sollten Sie die Leistungsinhalte beim Versicherer erfragen und mit ihm unter Schilderung näherer Umstände
Leistungsverhandlungen führen. Transporte und Fahrten bis zum nächsten erreichbaren Arzt und Fahrten zum und vom nächsten erreichbaren zuständigen Arzt sind
bei Gehunfähigkeit versichert sowie zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. Nur wenige Private Krankenversicherung Anbieter erkennen auch höhere Honorarrechnungen an.
Private Krankenversicherung für Zahnärzte
Nachteile durch die Private Krankenversicherung, Jedes Familienmitglied zahlt einen eigenen Monatsbeitrag, Beitragszahlungspflicht auch bei längerer Krankheit über sechs Wochen bleibt
bestehen, Wechsel der Private Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z. B. aufgrund von Vorerkrankungen oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Derzeit noch keine
Mitgabe der Alterungsrückstellungen möglich, was den Versichererwechsel erschwert, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse sind bei Vorerkrankungen nach
Risikoprüfung möglich.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Beitragszuschlag entsprechend
geändert werden. Im Zuge einer Beitragsanpassung wird auch der für die Beitragsgarantie in der Private Krankenversicherung für Zahnärzte erforderliche Zuschlag mit dem kalkulierten
Zuschlag verglichen, und, soweit erforderlich, angepasst. Durch die Beitragsanpassungsklausel kann der Versicherer die aufgrund erhöhter Leistungsausgaben
notwendig gewordenen Beitragserhöhungen vornehmen.
Dies gilt grundsätzlich auch für Angebote aus dem Ausland. Sogar der Verbraucher, der anlässlich eines Auslandsaufenthaltes aufgrund eigener Initiative einen
Versicherungsvertrag unterzeichnet, wird durch deutsches Vertragsrecht geschützt. Die Reform des VVG, geplant für 2006, sieht u. a. wahrscheinlich in den
§§ 186 bis 197 weitere Regelungen für die Private Krankenversicherung vor. Vorgesehen sind Regelungen zu Managed Care, Wirtschaftlichkeitsgebot, Bereicherungsverbot, Tarifwechsel,
Bestandsübertragung etc.
Tipps zum Versicherungsgebiet Private Krankenversicherung
Verletzen Versicherungsnehmer oder Versicherter eine der genannten Obliegenheiten, so ist die Private Krankenversicherung mit der in § 6 Abs. 3 VVG vorgeschriebenen
Einschränkung von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn eine der in § 9 Abs. 1 bis 4 genannten Obliegenheiten verletzt wird. Wird eine der in § 9 Abs. 5
und 6 genannten Obliegenheiten verletzt, so ist der Versicherer nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn er von seinem
Kündigungsrecht innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden Gebrauch macht.
Andere Private Krankenversicherung beschränken die Übernahme auf einen bestimmten Euro-Betrag oder sagen die Leistung nach Ablauf eines Jahres ab Versicherungsbeginn zu. Zahnärztliche
Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet. Abweichungen von der GOZ werden durch besondere Vereinbarungen zwischen Zahnarzt
und Patient vereinbart. Diese sog. Abdingungen bedürfen aus Gründen der Rechtssicherheit der Schriftform. Der Versicherte hat bei einer den Gebührenrahmen
übersteigenden Honorarabrechnung die Restkosten selbst zu tragen.
Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Tod der versicherten Person. Aber auch beim Tod des Versicherungsnehmers endet der Versicherungsschutz. Die
versicherten Personen haben jedoch das Recht, das Versicherungsverhältnis fortzusetzen. Sie müssen dazu innerhalb zweier Monate nach dem Tode des
Versicherungsnehmers die Erklärung abgeben und die künftigen Versicherungsnehmer benennen. Auch wenn der Versicherungsnehmer aus dem Tätigkeitsgebiet des
Versicherers wegzieht, endet das Versicherungsverhältnis.
Allgemeines rund um das Thema Private Krankenversicherung
Unter dem Gesichtspunkt der Leistungserbringung ergeben sich Unterschiede zur GKV. Die PKV führt die Leistungserbringung nach dem Kostenerstattungsprinzip
durch. In der Private Krankenversicherung bezahlt der Versicherte die Liquidationen des Arztes direkt beim Leistungserbringer und reicht diese dann zumeist halbjährlich oder
jährlich bei seinem Versicherer zur Kostenerstattung ein. Bei Krankenhausaufenthalten stellen die PKV-Unternehmen so genannte Kostenübernahmeerklärungen aus,
aufgrund derer das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer abrechnen kann.
Als Versicherungsfall gelten auch die Untersuchung und die medizinisch notwendige Behandlung wegen Schwangerschaft und Entbindung, die ambulanten Untersuchungen
zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen, z. B. für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, und auch der Tod, soweit hierfür
Leistungen vorgesehen worden sind. Der BGH hat in seinem Urteil vom 12.03.2003 seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschieden, dass die
Private Krankenversicherung für Zahnärzte aufzukommen hat.
Bei der Pflegetagegeldversicherung sind darüber hinaus ebenfalls deutliche Leistungsunterschiede zu berücksichtigen. Dies gilt zum einen bezogen auf die
Kündigungsmöglichkeiten des VN in den ersten drei Vertragsjahren, zum anderen auf den Verzicht auf Wartezeiten, die Erfordernisse der Leistungsprüfung durch
Vorlage von GKV-Bescheinigungen, den Verzicht auf einen Untersuchungszwang und die volle Leistungserbringung ohne eine Mindestpflegezeit. Tarife für den
Einschluss von Heilpraktikerleistungen werden ebenfalls angeboten.
Nützliche Informationen über die Private Krankenversicherung
Sofern der Tarif dies vorsieht, können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarungen erlassen werden, wenn ein ärztliches Zeugnis über den
Gesundheitszustand vorgelegt wird. Die Wartezeit entfällt für das Kind einer drei Monate lang versicherten Person, wenn das Neugeborene zur Versicherung
rückwirkend vom Beginn des Geburtsmonats an innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird und der Versicherungsschutz nicht höher oder
umfassender als der des versicherten Elternteils ist.
Nach Ablauf des Jahres stellt die Private Krankenversicherung für Zahnärzte fest, ob es günstiger ist, die Rechnungserstattung oder die Beitragsrückerstattung vornehmen zu lassen. Der
Versicherer entscheidet von Jahr zu Jahr neu darüber, ob und in welcher Höhe in welchen Tarifen Beitragsrückerstattung gewährt wird. Die Verwendung der
Beitragsrückerstattung kann in ganz unterschiedlicher Form erfolgen. Dabei gibt es entweder eine Direktauszahlung oder die Zahlung von Einmalbeträgen für
Beitragssenkungen oder zur Minderung von notwendigen Beitragserhöhungen.
Eine Besonderheit der Private Krankenversicherung gegenüber anderen Versicherungssparten ist hinsichtlich des Versicherungsfalls darin zu sehen, dass es sich um einen sog. gedehnten
Versicherungsfall handelt. Die Krankheit und damit die mit ihr zusammenhängende Heilbehandlung bzw. die Arbeitsunfähigkeit oder die Pflegebedürftigkeit sind
Tatbestände, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken können, z. B. bei chronischen Erkrankungen. Für jeden Versicherungsfall ist in der PKV
entscheidend, dass der Beginn die Leistungspflicht des Versicherers fallen.
Private Krankenversicherung für Zahnärzte - Empfehlungen und Tipps
Aufgrund der medikamentösen Selbstbehandlung durch die in medizinischen Berufen tätigen Personengruppen, wie zum Beispiel Zahnärzte werden durch die Private Krankenversicherung für Zahnärzte spziell auf diese Gruppen von Versicherungsnehmern optimierte Tarife angeboten
Welche die Selbstmedikation berücksichtigen, da in Fällen einer Erkrankung eine Vielzahl von Leistungen, die dem Versicherer in Rechnung gestellt werden könnten, zum Beispiel Arztrechnungen, wegfallen.
Wer Wert darauf legt, dass seine Private Krankenversicherung günstig ist, sollte sich durch einen unabhängigen Vergleich im Internet über die möglichen Beitragseinsparungen informieren, sich aber dennoch auch Alternativangebote erstellen lassen, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu erhalten.
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