private-krankenversicherung-js.de Auswahlmenü
Private Krankenversicherung - Leistungsberechnung über Gebührenordnung

Private Krankenversicherung - Leistungsberechnung über Gebührenordnung

In unserem Lexikon für die Private Krankenversicherung werden Ihnen alle wichtigen Bergiffe wie zum Beispiel Private Krankenversicherung - Leistungsberechnung über Gebührenordnung erklärt.

Private KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung Private Krankenversicherung - Vergleich der besten Anbieter und TarifeVergleich der besten Anbieter und Tarife Private Krankenversicherung - Optimale Leistungen zum günstigsten PreisOptimale Leistungen zum günstigsten Preis
Jetzt bis zu 50 % einsparen
Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung - Leistungsberechnung über Gebührenordnung

Die Heilbehandler rechnen ihr Honorar auf der Basis von drei Gebührenordnungen auf dem Stand 1996 ab:
Kleiner grüner Haken Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
Kleiner grüner Haken Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ),
Kleiner grüner Haken Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Der Gebührenrahmen in den Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte ist wie folgt strukturiert:
Kleiner grüner Haken Persönliche ärztliche Leistungen vom 1- bis zum 3,5-fachen Satz,
Kleiner grüner Haken Medizinisch- technische Leistungen vom 1- bis zum 2,5-fachen Satz,
Kleiner grüner Haken Laboratoriumsdiagnostik vom 1- bis zum 3,5-fachen Satz der einfachen Gebührensätze.

Als Regelhöchstsatz wird der Gebührensatz bezeichnet, der zwischen dem 1- und dem 2,3-fachen Satz liegt. Bei den medizinisch-technischen Leistungen beträgt er zwischen dem 1-fachen bis zum 1,8-fachen, bei Laboratoriumsdiagnostik zwischen dem 1-fachen und 1,5-fachen Satz.

Die Höhe des abgerechneten Honorars ist abhängig von der aufgewendeten Zeit und dem Schwierigkeitsgrad der erbrachten Leistung. Berechnet der Heilbehandler über den Regelhöchstsatz hinaus bis zum 3,5- bzw. 2,3- bzw. 1,3-fachen Satz, so muss dies schriftlich begründet und erläutert werden.

Zudem müssen Besonderheiten in Bezug auf Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad vorliegen.

Abweichende Vereinbarungen zur Honorarvereinbarung oder deren Abdingung müssen schriftlich vereinbart werden. Weitere Voraussetzungen:
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung muss schriftlich niedergelegt werden.
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung ist individuell auf die Operation abzustimmen.
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung muss die medizinischen Gründe für die Höherberechnung beinhalten.
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung muss den Patienten darüber informieren, dass kein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung besteht.
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung kann vom Patienten inhaltlich mitgestaltet werden.
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung muss den Hinweis beinhalten, dass die Behandlung evtl. durch Behandler ohne Honorarvereinbarung durchgeführt werden darf.
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung muss persönlich zwischen Arzt und Patient ausgehandelt werden.
Kleiner grüner Haken Die Vereinbarung muss als Kopie dem Patienten durch den Arzt ausgehändigt werden.

Hinweis


Nächstes Thema Leistungsabwicklung



Seite zurück

Hauptübersicht unseres Private Krankenversicherung Lexikon

PKV Rechner
Rechner für die Private Krankenversicherung
Schon ab 98,44 € monatl.

Hier können Sie die Beiträge für die Private Krankenversicherung anonym online berechnen.


^